Da neue Jahr 2025 bringt für Bürger, Verbraucher, Rentner, für Menschen wie du und ich, viele wichtige Änderungen und Neuerungen mit sich. Es geht dabei und Finanzen, um Familie, um das tägliche Leben.
Der Gesetzgeber hat die Weichen gestellt für Änderungen im Bereich Altenpflege, Wohngeld, Rente Mindestlohn oder Kindergeld. Aber auch im Bereich Bürgergeld zeichnen sich Änderungen ab. Das große Fragezeichen ist der Ausgang der Bundestagswahl. Wir bekommen eine andere Regierung und das bedeutet viele Änderungen 2025. Einen Überblick finden Sie in unserem Beitrag.
Nullrunde beim Bürgergeld
Wohnin geht die Reise im Jahr 2025 beim Kindesunterhalt, dem Bürgergeld, Wohngeld, beim Tanken, ja bei den ganzen Finanzen für Familien? Hier ein kleiner Ausblick.
Das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht! Es sei aufgrund der Lohnentwicklung sowie der Preisentwicklung nicht notwendig, den Bürgergeld Regelsatz anzuheben, so die Bundesregierung.
Weniger Geld für Asylbewerber
Asylbewerber erhalten hingegen sogar weniger Geld als im Vorjahr. Der Regelsatz wird um 13 bis 19 Euro gekürzt, je nach Alter, Familien- und Wohnumständen.
Wohngeld 2025 wird erhöht
Durchschnittlich um 30 Euro bzw. 15 Prozent wird das Wohngeld im Jahr 2025 angehoben werden. So sollen Menschen mit geringem Einkommen durch einen höheren Mitzuschuss entlastet werden.
Mindestlohn steigt 2025
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde. Damit einher geht ein Anstieg der Minijobgrenze. Sie beträgt dann 556 Euro.
Rentenerhöhung 2025
Nach der offiziellen Prognose der Bundesregierung erhalten Rentner 2025 einen Rentenzuwachs. Die Rentenerhöhung 2025 soll ca. 3,5 Prozent betragen und zum 1. Juli 2025 wirksam werden. Die genauen Zahlen der Rentenerhöhung 2025 gibt e jedoch erst im Frühjahr. Dann werden sie durch die Bundesregierung festgelegt. Sie sind abhängig von der Entwicklung der Löhne und Gehälter, also von der Konjunkturlage.
Elterngeld wird 2025 gekürzt – für Gutverdiener
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben und sich um die Betreuung ihres Kindes kümmern, das Arbeitsverhältnis also ruhen lassen. Elterngeld wird künftig noch an Paare gezahlt, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nicht mehr 175.000 Euro. Das gilt für Elterngeld für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden.
Kindesunterhalt steigt: Düsseldorfer Tabelle 2025 erhöht
Die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle werden 2025 angehoben. Elternteile, die ihr Kind nicht betreuen, müssen mehr Kindesunterhalt zahlen, allerdings nur minimal.
Das gilt sowohl für minderjährige Kinder als auch für volljährige Kinder. Hintergrund ist die Anhebung des Mindestunterhalts durch die Siebte Mindestunterhaltsverordnung.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder bis zum sechsten Geburtstag liegt 2025 bei 482 Euro statt bisher 480 Euro, vom sechsten bis zum zwölften Geburtstag bei 554 Euro statt bisher 551 Euro und vom zwölften bis zum 18. Geburtstag bei 649 Euro statt bisher 645 Euro. Der Mindestunterhalt für volljährige Kinder steigt um 4 Euro von 689 Euro auf. 693 Euro monatlich.
Die neuen Zahlen der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle 2025
Auch der Unterhalt für Trennungskinder im Studium wird angehoben. Der Bedarf von Studierenden erhöht sich von 930 auf 990 Euro monatlich.
Echtzeitüberweisung bei Ihrer Bank oder Sparkasse
Ab Oktober stehen Echtzeitüberweisung innerhalb der gesamte Euro-EU zur Verfügung. Und: sie dürfen nicht mehr kosten als normale Überweisungen.
Tanken wird teurer
Wer Diesel oder Benzin tankt, muss mit höheren Preisen aufgrund einer Erhöhung des CO2-Preises von 45 auf 55 Euro pro Tonne rechnen. Auf einen Liter Benzin umgerechnet wären das Mehrkosten von 2,4 Cent.
Porto für Briefe wird teurer
Das Porto bei der Deutschen Post wird teurer. Ein normaler Standardbrief, kosten 10 Cent mehr als bisher: 95 Cent. Prio-Briefe gibt es auch nicht mehr, nur noch das Einschreiben – und das ist teurer.
Deutschlandticket wird zum 58-Euro-Ticket
Das Deutschlandticket wird ebenfalls teurer, und zwar 9 Euro. Es kostet 2025 58 Euro pro Monat. Da sich die Preissteigerung in Grenzen hält, werden sich die ca. 13 Millionen Nutzer freuen, auch im Jahr 2025 kostengünstig Bus und Bahn nutzen zu können.
Nachnamen bei Ehepartner und Kindern – neue Möglichkeiten 2025
Bei der Namensführung ändert sich ab Mai 2025 einiges. Ehepartner dürfen dann einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Verzichten Eltern auf einen Doppelnamen, können Kinder aber dennoch einen solchen erhalten.
Für den Fall, dass die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Zudem gilt folgendes: der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, gilt auch für weitere gemeinsame Kinder.
Für Personalausweis und Reisepass reicht digitales Foto im Amt
Wer einen neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragt, muss ab Mai kein Foto in Papierform mehr ins Bürgeramt mitnehmen. Man soll das Foto dann in elektronischer Form ans Amt schicken.
Amalgam-Zahnfüllungen verboten
Ab dem Jahr 2025 ist es Zahnärzten untersagt, neue Amalgamfüllungen einzusetzen. Diese enthalten Quecksilber und das ist bekanntermaßen gesundheitsschädlich.
Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn eine solche Füllung medizinisch angezeigt ist.
500 Liter Bier sind steuerfrei
Im Jahr 2025 dürfen Hobby-Bierbrauer für den Eigenbedarf 500 Liter Bier brauen, ohne hierfür Steuern zahlen zu müssen. Das steht im Jahressteuergesetz.
Krankenversicherung – höhere Zusatzbeträge bei vielen Kassen
Die Kosten für die Krankenversicherung könnten 2025 erneut steigen, und zwar durch die Erhöhung des Zusatzbeitrages. Gegenwärtig beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,5 Prozent. 202 könnte er weiter ansteigen.
Grundsteuerreform wirkt
Ab 2025 sehen sich die Grundeigentümer mit der Grundsteuerreform konkret konfrontiert. Die Grundabgabenbescheide werden entsprechend der Reform abgefasst sein. Es kann somit sein, dass höhere Grundabgaben Anfang des Jahres 2025 anfallen.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Wer gut verdient, soll im Jahr 2025 mehr an Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, und zwar bies zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro für die Rentenversicherung und bis zu einem Monatseinkommen von 5.512,50 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Höhere Gehälter in der Altenpflege
Arbeitnehmer in der Altenpflege erhalten ab dem 1. Juli 2025 mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt wie folgt:
- für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro,
- für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro,
- für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Beitrags zur Pflegeversicherung steigt
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozent im Jahr 2025 erhöht werden. Hintergrund sind die steigender Kosten für die Pflege.
Barrierefreiheit – das Stärkungsgesetz kommt im Online-Handel
Ab Ende der ersten Jahreshälfte 2025 sind Online-Händler verpflichtet, ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen auszugestalten. Das fordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es geht dabei auch um Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.
Elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten
2025 erhält jeder Patient, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, eine elektronische Patientenakte (ePA). Ausnahme: er legt bei der Krankenkasse einen Widerspruch ein. Die elektronischen Patientenakte sollen alle Gesundheitsdaten enthalten. Dazu zählen z.B. Röntgenbilder, Arztbriefe oder Laborbefunde gespeichert werden. Dier ePA soll den Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken vereinfachen und doppelte Behandlungen verhindern.
Zunächst wird die elektronische Patientenakte ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet. Danach wird sie bundesweit eingeführt.
Zeitumstellungen bleibt
Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung dagegen ist, kommt es im Jahr 2025 wieder zu einer doppelten Zeitumstellung: es wird von Winter- auf die Sommerzeit am letzten Sonntag im März umgestellt und von der Sommer- auf die Winterzeit am letzten Sonntag im Oktober.
Kindergeld steigt um 5 Euro
Das Kindergeld soll 2025 um 5 Euro erhöht werden. So sahen es die Plände der alten Bundesregierung vor. Ob dies nach der Neuwahl umgesetzt wird, ist allerdings noch fraglich.
Hartmut Dreier ist ein Vollblutjournalist mit sozialem Herz. Er engagiert sich seit Jahren in unserem Online-Magazin. Er hat Kommunikationswissenschaft und Journalismus studiert. Gebürtig stammt er aus Bayern, arbeitete in Berlin und Frankfurt a. M. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie gut recherchiert und für die Menschen geschrieben sind.