Jobcenter-Mietübernahme: Maximale Kosten und Ansprüche für Leistungsempfänger

Hohe Mieten - Welche Kosten übernimmt das Jobcenter
Foto des Autors

von

geprüft von

Empfänger von Bürgergeld, die mit hohen Mietkosten konfrontiert sind, können verschiedene Zuschüsse und Unterstützungen beantragen, um ihre Wohnsituation zu verbessern. In diesem Blogbeitrag werden die Möglichkeiten und Bedingungen erläutert, unter denen das Jobcenter die Mietkosten übernimmt und welche Schritte bei unangemessen hohen Mieten unternommen werden können.

Unterstützung durch das Jobcenter

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung in einer “angemessenen” Höhe. Was als angemessen gilt, hängt von den örtlichen Mietspiegeln ab und variiert stark je nach Region. Beispielsweise gelten in München höhere Mietkosten als angemessen im Vergleich zu kleineren Städten oder ländlichen Gebieten.

Karenzzeit

Für Bürgergeldempfänger, die erstmals diese Leistung beziehen, gibt es eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten, ohne die Angemessenheit zu prüfen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Heizkosten, die von Anfang an angemessen sein müssen.

Maßnahmen bei unangemessenen Mietkosten

Nach Ablauf der Karenzzeit oder wenn die Mietkosten von Anfang an unangemessen sind, fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, die Kosten zu senken. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Vermieter, die Suche nach einem Untermieter oder einen Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgen. Das Jobcenter kann die Übernahme der Mietkosten in der bisherigen Höhe verweigern, was faktisch einen Umzug notwendig machen kann, wenn die Differenz nicht aus dem Regelsatz beglichen werden kann.

Regionale Unterschiede und Richtwerte

Die Angemessenheit der Mietkosten hängt stark von der Region ab. In Großstädten wie München sind die Mietkosten oft höher als in kleineren Städten. Hier sind einige Beispiele für die Mietkosten, die das Jobcenter als angemessen betrachtet:

  • München: Bis zu 1.005 Euro für eine Wohnung für zwei Personen.
  • Berlin: 543 Euro für zwei Personen.
  • Hamburg: Etwa 659 Euro für zwei Personen.

Tabelle: Durchschnittsmieten und angemessene Miethöhen

Deutsche GroßstädteDurchschnittsmieten für eine Familie mit 2 KindernMiethöhe, die vom Jobcenter bezahlt wird
München1.500 Euro1.005 Euro
Berlin1.200 Euro543 Euro
Hamburg1.300 Euro659 Euro

Wie wird das Problem von den Jobcentern gelöst, das die angemessene Miete viel niedriger ist als die Durchschnittsmiete.

Das Problem, dass die vom Jobcenter als angemessen betrachteten Mieten oft deutlich unter den Durchschnittsmieten liegen, wird auf verschiedene Weise angegangen:

  1. Karenzzeit: Für Bürgergeldempfänger, die erstmals Leistungen beziehen, gibt es eine Karenzzeit von einem Jahr, in der das Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten übernimmt, unabhängig davon, ob sie als angemessen gelten. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Heizkosten, die von Anfang an angemessen sein müssen.
  2. Kostensenkungsverfahren: Nach Ablauf der Karenzzeit oder wenn die Mietkosten von Anfang an unangemessen sind, fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, die Mietkosten zu senken. Dies kann durch Verhandlungen mit dem Vermieter, die Aufnahme eines Untermieters oder einen Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgen. Das Jobcenter übernimmt dann nur noch die als angemessen geltenden Kosten.
  3. Regionale Unterschiede: Die Angemessenheit der Mietkosten wird anhand des örtlichen Mietspiegels bestimmt, was bedeutet, dass die Richtwerte je nach Region stark variieren. In teuren Städten wie München sind die angemessenen Mietkosten höher als in günstigeren Regionen. Dies führt dazu, dass Bürgergeldempfänger in teuren Städten oft größere Schwierigkeiten haben, eine angemessene Wohnung zu finden.
  4. Umzugshilfen: Wenn ein Umzug notwendig wird, weil die Mietkosten nicht gesenkt werden können, übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Bedingungen Umzugskosten. Diese Unterstützung wird gewährt, wenn der Umzug vom Jobcenter veranlasst wurde oder aus anderen zwingenden Gründen notwendig ist und die neue Miete als angemessen anerkannt wird.
  5. Beratung und Unterstützung: Das Jobcenter bietet Beratung an, um Bürgergeldempfängern zu helfen, eine angemessene Wohnung zu finden und die Kosten im Rahmen zu halten. Es ist wichtig, dass Betroffene sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrags mit dem Jobcenter abstimmen, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.

Diese Maßnahmen zeigen, dass das Jobcenter versucht, die Diskrepanz zwischen angemessenen und tatsächlichen Mietkosten zu überbrücken, indem es kurzfristige Unterstützung bietet und langfristig auf eine Anpassung der Wohnsituation drängt. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, insbesondere in Regionen mit hohen Mietkosten.

Fazit

Für Bürgergeldempfänger ist es wichtig, sich über die regionalen Unterschiede bei den Mietkosten und die entsprechenden Richtlinien des Jobcenters zu informieren. Die Karenzzeit bietet eine gewisse Erleichterung, jedoch ist es langfristig entscheidend, die Mietkosten im Rahmen der vom Jobcenter als angemessen erachteten Grenzen zu halten. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Betroffene stets das Gespräch mit ihrem zuständigen Jobcenter suchen, um mögliche finanzielle Belastungen zu vermeiden und rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen.