Bürgergeld vs. Kinderzuschlag plus und Wohngeld: Welche Leistung ist vorteilhafter?

Wohngeld plus Kinderzuschlag: Oft vorteilhafter als Bürgergeld für Familien. Erfahren Sie hier, wann diese Kombination die bessere finanzielle Option darstellt.

Was besser ist: Bürgergeld oder Wohngeld mit Kinderzuschlag?
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Existenzsicherung: Bürgergeld vs. Kinderzuschlag und Wohngeld

Für erwerbsfähige, hilfebedürftige Personen und Familien stehen verschiedene Optionen zur Existenzsicherung zur Verfügung. Das Bürgergeld, ehemals als “Hartz IV” bekannt, ist eine Möglichkeit. Alternativ können Familien Kinderzuschlag und Wohngeld kombinieren, was oft finanziell vorteilhafter ist. Die Wahl zwischen diesen Optionen hängt von individuellen Umständen ab.

Bürgergeld als Auffang-Tatbestand

wohngeld kinderzuschlag oder buergergeld

Für Familien kann die Kombination von Wohngeld mit Kinderzuschlag die im Vergleich zum Bürgergeld finanziell bessere Lösung sein. Lassen Sie sich durch Ihr Jobcenter beraten!

Das Bürgergeld kann bezogen werden, wenn das Familieneinkommen den Bedarf unterschreitet. Wie hoch das Bürgergeld 2024 ist, können Sie hier nachlesen: Bürgergeld Regelsatz

Das Jobcenter zahlt hier den Regelbedarf und die Kosten für das Wohnen, also in erster Linie die Miete.

Der Bürgergeld Anspruch besteht nur, wenn kein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld plus Kinderzuschlag gegeben ist.

Wohngeld plus Kinderzuschlag

Die Alternative zum Anspruch auf Bürgergeld ist der Anspruch auf Wohngeld kombiniert mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wohngeld und Kinderzuschlag können also parallel bezogen und beantragt werden. Ist ein Anspruch gegeben, scheidet der Anspruch auf Bürgergeld aus.

Siehe auch: Kinderzuschlag statt Bürgergeld

Mindesteinkommen für Anspruch auf Kinderzuschlag

Um einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, muss die Familie ein Mindesteinkommen aufweisen können. Das sind 900 Euro bei Elternpaaren und 600 Euro bei Alleinerziehenden.

Ist das Mindesteinkommen gegeben, so wird der Bedarf der Familie ermittelt, wie beim Bürgergeld. Ist der Bedarf durch das eigene Einkommen, das Wohngeld, den Kinderzuschlag und das Kindergeld gedeckt, so besteht der Anspruch auf Kinderzuschlag.

Wohngeld ist vorrangig gegenüber dem Bürgergeld

Wohngeld kann nur bezogen werden, wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Die Höhe des Wohngeldes variiert je nach Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Mehr Geld durch Wohngeld plus Kinderzuschlag

Erfüllt man die Voraussetzungen so bringen Wohngeld und Kinderzuschlag für eine vierköpfige Familie unter Umständen bis zu 600 Euro mehr an monatlichem verfügbaren Einkommen.

Fazit: Immer prüfen, ob ein Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag besteht, bevor der Gang zum Jobcenter angetreten wird!

Quelle

Bundesagentur für Arbeit

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