Bürgergeld: das Märchen vom 150 Euro Weihnachtsbonus? Nicht ganz!

Haben Bürgergeld bezieher Anspruch auf einen Weihnachtsbonus? Familien mit Kindern? In Presseschlagzeilen wird oft dieser Eindruck erweckt. Doch was steckt dahinter? Wir erklären es in unserem Beitrag!

Euro Schein mit Weihnachtsschleife

In den Presseschlagzeilen ist in diesen Dezember-Tagen immer wieder von einem Weihnachtsbonus für Bürgergeld Bezieher von 150 Euro zu lesen. Um es vorweg zu sagen: Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf einen irgendwie gearteten Weihnachtsbonus oder gar ein Weihnachtsgeld vom Jobcenter. Das SGB II, das Bürgergeld Gesetz, sieht einen derartigen Anspruch nicht vor.

In unserem Artikel erklären wir, was es mit dem ominösen Bonus zu Weihnachten für Bezieher von Bürgergeld auf sich hat.

Weihnachtsbonus für alle Bürgergeld Bezieher – das gibt es nicht

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Haben Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe einen Anspruch auf einen Weihnachtsbonus vom Jobcenter?

Bürgergeld Bezieher haben im Dezember lediglich den regulären gesetzlichen Anspruch auf den Bürgergeld Regelsatz und die sonstigen, üblichen Gelder, die im Bürgergeld enthalten sind. Einen Weihnachtsbonus oder ein Weihnachtsgeld kennt das Bürgergeld Gesetz nicht.

Es gibt auch keine Weihnachtsbeihilfe für Kinder. Weihnachtsgeschenke müssen Bürgergeld Bezieher aus dem normalen Regelsatz aufbringen.

Verein Sanktionsfrei e.V.

Der Verein Sanktionsfrei e.V. bietet einen sog. „Weihnachtsbonus“ an. Es handelt sich aber hierbei um eine Umverteilung von Spendengeldern. Man kann dort spenden und vom gesammelten Geld erhalten die beim Verein registrierten Bürgergeld-Haushalte nach einem Zufallsprinzip 150 ausgezahlt, gespendet.

Auf der Internetseite können sich Bezieher von staatlichen Bürgergeld Leistungen noch bis zum 11. Dezember registrieren. Sie müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen. Bisher hat der Verein 15.000 Euro gesammelt. Es würden demnach 100 Haushalte den sog. Weihnachtsbonus erhalten. Insgesamt gibt es in Deutschland  ca. 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften, also Bürgergeld Haushalte.

Weihnachtsgeld nur für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings nur dann, wenn der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung dies vorsehen. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, also eine Extra-Gehaltszahlung, eine Gratifikation, die oft an eine gewisse Dauer der Betriebszugehörigkeit geknüpft ist.

Wer Bürgergeld aufstocken, also neben einem Arbeitsverhältnis bezieht, kann deshalb Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Dieses wird dann allerdings nach den allgemeinen Regeln auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Denn das Weihnachtsgeld hat nichts mit dem Bürgergeld-Gesetz zu tun. Dort ist kein Weihnachtsgeld vorgesehen.

Weihnachtsbonus vom Verein ist anrechnungsfrei

Hat man Glück und erhält man einen sog. Weihnachtsbonus vom Verein Sanktionsfrei e.V., so wird dieses Geld nicht auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet. Das folgt aus  § 11a Abs. 4 SGB II. Es handelt sich nämlich, wie weiter oben schon gesagt, um eine Spende von einem gemeinnützigen Verein, der den angemessenen Betrag nicht überschreitet.

Weiterführende Infos

Sanktionsfrei e.V.