Grundrentenzuschlag: So sichern Sie sich bis zu 331 Euro mehr Rente monatlich

Grundrentenzuschlag für Rentner: Höhe und Voraussetzungen Erfahren Sie alles über den Rentenbonus für Geringverdiener. Wir erläutern Anspruch, Berechnung und notwendige Schritte zur Beantragung des Grundrentenzuschlags.

Was muss man als Rentner tun, um den Grundrentenzuschlag als Renten-Bonus zu erhalten?
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Grundrentengesetz: Rentenbonus seit 2024

Das Grundrentengesetz bringt seit 2024 Millionen Rentnern durchschnittlich 86 Euro monatlich mehr, maximal 331 Euro. Der Zuschlag gilt für langjährig Beschäftigte mit unterdurchschnittlichem Verdienst.

Wer profitiert?

  • Rentner mit langer Arbeitszeit und geringem Einkommen
  • Kein separater Antrag nötig

Auszahlung

  • Automatisch mit regulärer Rente
  • Interner Bonus, keine eigenständige Leistung

Erfahren Sie hier Details zum Rentenbonus und wie Sie ihn erhalten können.

Höhe und Voraussetzungen des Rentenzuschlags

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Hunderttausende Rentner haben Anspruch auf den Renten-Bonus in Form des Grundrentenzuschlags. Was ist zu tun?

Die Höhe des Grundrentenzuschlags wird individuell berechnet. Um den Grundrenten-Zuschlag zuz erhalten, müssen Rentner wenigstens mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten aufweisen können. Zu diesen Zeiten gehören

  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit,
  •  Kindererziehungszeiten,
  • Pflegezeiten,
  • Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat,
  • im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind.

Weiter muss als Voraussetzung für den Renten-Bonus das Einkommen während des Berufslebens durchschnittlich weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben.

Wichtig: Gegenwärtiges Einkommen wird auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Denn: der Grundrentenzuschlag ist quasi eine Sozialleistung innerhalb der Rente.


Renten-Bonus von durchschnittlich  86 Euro

Gemäß aktuellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden weit über eine Millionen Grundrentenzuschläge ausgezahlt. Der Zuschlag beträgt durchschnittlich 86 Euro pro Monat.

Verdienst: Untergrenze und Obergrenze

Der Verdienst für die Berechnung des Grundrentenzuschlags darf gewisse Grenzen nicht über- bzw. unterschreiten.

Der  Grundrentenbonus wird aus allen Grundrentenzeiten, in denen der Verdienst mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen hat, berechnet. Das sind gegenwärtig etwa 1.100 Euro. Liegt der eigene Verdienst unter dieser Summe, wird diese Zeit nicht mitgezählt. Wichtig: Wer im Minijob arbeitet, profitiert nicht von dem Grundrentenzuschlag.

Weiter: Der Verdienst darf bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Das sind gegenwärtig etwa 2900 Euro monatlich brutto. Wenn das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes oder darüber liegt, besteht kein Anspruch auf den Renten-Bonus.  


Anrechnung von Einkommen

Eigenes Einkommen wird auf den Grundrenten-Bonus angerechnet.

Den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten nur Rentner mit einem monatlichen Einkommen von 1.317 Euro für Alleinstehende und 2.055 Euro bei Ehepaaren.

Ein höheres Einkommen wird zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet, ab einem Monatseinkommen von 1.686 Euro beziehungsweise 2.424 Euro bei Ehepaaren zu 100 Prozent.

Als Einkommen gelten insbesondere die eigene Rente, aber auch alles weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt.  Es ist das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres maßgeblich.  

Exemplarisch haben wir die Höhe des auf den Grundrentenzuschlags anrechenbaren Einkommens für Westdeutschland tabellarisch zusammengefasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Durchschnittsverdienst im Jahr 2024 bei 43.142 Euro (rund 3.595 Euro monatlich) liegt. Einkommen bis 1.317 Euro monatlich wird nicht angerechnet.

Tabelle: Grundrentenzuschlag für eine Einzelperson West

(bei 35 Jahren anrechenbare Grundrentenbewertungszeiten; Stand: 01.01.2023)

 Anzurechnendes Einkommen
 1.317 Euro1.417 Euro1.517 Euro1.617 Euro1.717 Euro1.817 Euro1.917 Euro
20% Durch­schnitts­verdienst0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
30% Durch­schnitts­verdienst331 Euro271 Euro211 Euro151 Euro79 Euro0 Euro0 Euro
40% Durch­schnitts­verdienst441 Euro381 Euro321 Euro261 Euro189 Euro89 Euro0 Euro
50% Durch­schnitts­verdienst331 Euro271 Euro211 Euro151 Euro79 Euro0 Euro0 Euro
60% Durch­schnitts­verdienst221 Euro161 Euro101 Euro41 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
70% Durch­schnitts­verdienst110 Euro50 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
80% Durch­schnitts­verdienst0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Kein Antrag nötig

Das Beste kommt bekanntlich  zum Schluss: Es ist kein Antrag an die Rentenversicherung erforderlich, um den Renten-Bonus zu erhalten. Die Voraussetzungen für die Zahlung des Grundrentenzuschlags werden automatisch für alle Rentner von der Rentenversicherung geprüft. Also: Wenn Sie meinen, Sie hätten einen Anspruch auf den Rentenbonus, müssen Sie sich nicht bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland leben.


Quelle

Deutsche Rentenversicherung