Jeden Bescheid, den das Jobcenter erlässt, kann man überprüfen lassen, und zwar unabhängig von den Rechtsbehelf- und Rechtsmittelverfahren Widerspruch und Klage. Das bedeutet: fallen Fehler innerhalb des Bürgergeld-Bescheides nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf, so kann man den Jobcenter-Bescheid durch einen Überprüfungsantrag korrigieren lassen.
Wie das mit dem Überprüfungsantrag genau funktioniert, welche Form und welche Frist man beachten muss, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.
Der normale Weg beim Bürgergeld-Bescheid: Widerspruch und Klage
Überprüfungsantrag beim Bürgergeld Beischeid stellen – wann und wie das geht.
Ist man mit einem Bürgergeld Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden, vertritt man die Ansicht, er sei fehlerhaft, kann man ihn mittels Widerspruch und ggf Klage vor dem Sozialgericht überprüfen lassen. Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt werden. Versäumt man die Frist, wird der Bürgergeld Bescheid bestandskräftig. Das ist in § 77 SGG geregelt. Bestandskraft bedeutet, dass eine Anfechtung mittels Widerspruch und Klage nicht mehr möglich ist.
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Im Bereich des Sozialrechts sieht § 44 SGB X vor, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt, also auch ein Bürgergeld Bescheid, aufgrund eines Überprüfungsantrags von der erlassenden Behörde noch einmal überprüft und kontrolliert werden muss.
Überprüfungsantrag: Antragsteller
Einen Überprüfungsantrag können alle Adressaten des entsprechendes Bürgergeld-Bescheides stellen. Die Verwaltung kann das Verfahren auch von sich aus aufgreifen. Damit ist das Wichtigste auch schon gesagt: Es wir ein neue Verfahren gestartet. Dieses endet mit einem Überprüfungsbescheid. Das ist ein Verwaltungsakt, der erneut mit Widerspruch und Klage angegriffen werden kann.
Form des Bürgergeld-Bescheid Überprüfungsantrags
Das Gesetz schreibt keine Form für den Überprüfungsantrag vor. Er kann also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Mail oder Internet gestellt werden.
Der Antrag sollte auf die potentiellen Fehler des Bescheides hinweisen, damit das Jobcenter gezielt prüfen kann.
Wirkungen
Der Überprüfungsantrag bringt ein neues Verwaltungsverfahren in Gang. Er hat keine direkten Auswirkungen auf den bereits erlassenen Bescheid. Dieser bleibt weiterhin in der Welt. Erst dann, wenn das Jobcenter die Auffassung vertritt, dass er fehlerhaft ist, wird es ihn aufheben.
Frist
Der Überprüfungsantrag hinsichtlich eines bestimmten Bürgergeld- oder sonstigen Bescheides des Jobcenters kann innerhalb eines Jahres gestellt werden. Das bedeutet, dass für die zurückliegende Zeit von einem Jahr geprüft wird, ob der Bescheid fehlerhaft ist. Wichtig und interessant: Die Rückrechnung erfolgt ab Beginn des Jahres, in dem der Überprüfungsantrag gestellt wurde.
Beispiel: Wird ein Überprüfungsantrag am 13. Dezember 2024 gestellt, so wird zum Jahresanfang zurückgegangen und von dort ein Jahr zurückgerechnet und überprüft. Somit kann das gesamte vergangene Kalenderjahr überprüft werden.
Für 2023 läuft die First für den Überprüfungsantrag am 31.12.2024 ab. Bis zu diesem Tag um 23:59 und 59 Sekunden muss der Antrag beim Jobcenter eingegangen sein.
Frist-Erweiterung: Handelt es sich nicht um einen Bürgergeld-Bescheid, sondern um einen Rückforderungsbescheid, etwa von zu viel gezahltem Bürgergeld, so erfolgt eine Überprüfung der letzten 4 Kalenderjahre. Wird also aktuelle ein diesbezüglicher Überprüfungsantrag gestellt, so werden die Kalenderjahre 2020 bis 2023 überprüft.
Jobcenter hat Bearbeitungsfrist von 6 Monaten
Das Jobcenter hat für den Überprüfungsantrag eine Bearbeitungszeit von maximal 6 Monaten.
Wenn das Jobcenter innerhalb der 6 Monate nicht reagiert, kann vor dem Sozialgericht Untätigkeitsklage erhoben werden.
Verschlechterung für Bürgergeld Bezieher möglich?
Der der Bescheid und die Rechtslage komplett neu aufgerollt und überprüft werden, ist es durchaus möglich, dass Fehler entdeckt werden, die den Antragsteller begünstigt hatten. Werden diese nun korrigiert, ist das natürlich nachteilig für den Antragsteller, aber gerecht.
Ablehnung des Überprüfungsantrags
Wird de Überprüfungsantrag vom Jobcenter abgelehnt bzw. negativ beschieden, kann hiergegen Widerspruch eingelegt werden. Gegen einen nicht abhelfenden Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Fazit zum Überprüfungsantrag
Widerspruchsfrist verstrichen – Überprüfungsantrag stellen: Ist bei einem Bürgergeld Bescheid die Widerspruchsfrist verstrichen, so kann mittels eines Überprüfungsantrags das Verfahren neu aufgerollt werden.
Weiterführender Hinweis
Landessozialgericht zum Überprüfungsantrag
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.