Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Es gibt mehr Pflegegeld, mehr Geld für die stationäre Pflege, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es gibt also höhere Summen, Zuschläge und Zuschüsse für einige Pflegeleistungen
In unserem Beitrag finden Sie eine Übersicht in Form von Tabellen zu den neuen, erhöhten Pflegeleistungen ab Januar 2025.
Tabelle Pflegegeld Erhöhung ab 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen für die Pflege angehoben: es gibt ein höhres Pflegegeld und mehr Geld für das Pflegeheim.
Schwere der Pflegebedürftigkeit | Erhöhung 2025 um | monatliche Zahlung 2025 |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 15 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 26 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 35 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 43 Euro | 990 Euro |
Pflegegeld wird für die Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden durch ehrenamtlich Tätige Pflegepersonen gezahlt.
Tabelle Pflegesachleistungen ab dem 1. Januar 2025
Schwere der Pflegebedürftigkeit | Erhöhung 2025 um | monatliche Zahlung 2025 |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 25 Euro | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 65 Euro | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 81 Euro | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 99 Euro | 2.299 Euro |
Pflegesachleistung kommt zum Tragen, wenn die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Tabelle teilstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025
Schwere der Pflegebedürftigkeit | Erhöhung 2025 um | monatliche Zahlung 2025 |
Pflegegrad 1 | – | – |
Pflegegrad 2 | 32 Euro | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 59 Euro | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 73 Euro | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 90 Euro | 2.085 Euro |
Teilstationäre Pflege ist die Tagespflege oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung.
Tabelle vollstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025
Schwere der Pflegebedürftigkeit | Erhöhung 2025 um | monatliche Zahlung 2025 |
Pflegegrad 1 | 6 Euro | 131 |
Pflegegrad 2 | 35 Euro | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 57 Euro | 1.319 Euro |
Pflegegrad 4 | 80 Euro | 1.855 Euro |
Pflegegrad 5 | 91 Euro | 2.096 Euro |
Vollstationäre Pflege ist die ganztätige Pflege in einem Pflegeheim. Dieses ist dann das neue Zuhause der pflegebedürftigen Person.
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Hier gibt es 2025 keine Erhöhung!
Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege um bis zu 1.685 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege zu erhöhen, und zwar auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Das regelt nun § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI. Das Budget für die Verhinderungspflege verkürzt sich dann entsprechend.
Ab 1. Juli 2025 gibt es dann eine weitere Änderung für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese erhalten ein gemeinsames Jahresbudget. Es kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr eingesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 3.539 Euro. Man kann künftig also flexibler entscheiden, wie lange man Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte.
Wann wird das Pflegegeld 2025 ausgezahlt?
Eine tabellarische Übersicht, wann das Pflegegeld im Jahr 2025 ausgezahlt wird, finden Sie hier:
Pflegegeld Auszahlung & Termine 2025
Mehr Geld in der Pflege 2025 – die Zusammenfassung
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Es geht sowohl um die ambulante Pflege zu Hause als auch um die stationäre Pflege in einem Heim.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.