Neue Pflege-Tabellen ab Januar 2025: höheres Pflegegeld ambulant, stationär

Im Spektrum der gesetzlichen Pflegekassen stehen ab dem 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Leistungen bei der ambulanten und stationären Pflege an, sowie mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es gibt zudem  weitere Verbesserungen in der häuslichen Pflege.  Rechtsgrundlage ist § 30 SGB XI. Lesen Sie die Einzelheien in unserem Beitrag!

Pfleger hilft älterem Mann im Rollstuhl
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Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Es gibt mehr Pflegegeld, mehr Geld für die stationäre Pflege, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es gibt also höhere Summen, Zuschläge und Zuschüsse für einige Pflegeleistungen

In unserem Beitrag finden Sie eine Übersicht in Form von Tabellen zu den neuen, erhöhten Pflegeleistungen ab Januar 2025.

Tabelle Pflegegeld Erhöhung ab 1. Januar 2025

Pflegerin steht neben Mann im Rollstuhl
Bildquelle: Canva

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Leistungen für die Pflege angehoben: es gibt ein höhres Pflegegeld und mehr Geld für das Pflegeheim.

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2025 ummonatliche Zahlung 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 215 Euro347 Euro
Pflegegrad 326 Euro599 Euro
Pflegegrad 435 Euro800 Euro
Pflegegrad 543 Euro990 Euro

Pflegegeld wird für die Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden durch ehrenamtlich Tätige Pflegepersonen gezahlt.

Tabelle Pflegesachleistungen ab dem 1. Januar 2025

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2025 ummonatliche Zahlung 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 225 Euro796 Euro
Pflegegrad 365 Euro1.497 Euro
Pflegegrad 481 Euro1.859 Euro
Pflegegrad 599 Euro2.299 Euro

Pflegesachleistung kommt zum Tragen, wenn die Pflege durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Tabelle teilstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2025 ummonatliche Zahlung 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 232 Euro721 Euro
Pflegegrad 359 Euro1.357 Euro
Pflegegrad 473 Euro1.685 Euro
Pflegegrad 590 Euro2.085 Euro

Teilstationäre Pflege ist die Tagespflege oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung.

Tabelle vollstationäre Pflege ab dem 1. Januar 2025

Schwere der PflegebedürftigkeitErhöhung 2025 ummonatliche Zahlung 2025
Pflegegrad 16 Euro131
Pflegegrad 235 Euro805 Euro
Pflegegrad 357 Euro1.319 Euro
Pflegegrad 480 Euro1.855 Euro
Pflegegrad 591 Euro2.096 Euro

Vollstationäre Pflege ist die ganztätige Pflege in einem Pflegeheim. Dieses ist dann das neue Zuhause der pflegebedürftigen Person.

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Hier gibt es 2025 keine Erhöhung!

Verhinderungspflege – Kurzzeitpflege

Ab dem 1. Januar 2025 ist es möglich, den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege um bis zu 1.685 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege zu erhöhen, und zwar auf bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Das regelt nun § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB XI. Das Budget für die Verhinderungspflege verkürzt sich dann entsprechend.

Ab 1. Juli 2025 gibt es dann eine weitere Änderung für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Diese erhalten ein gemeinsames Jahresbudget. Es kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr eingesetzt werden, und zwar bis zu einer Höhe von 3.539 Euro. Man kann künftig also flexibler entscheiden, wie lange man Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchte.

Wann wird das Pflegegeld 2025 ausgezahlt?

Eine tabellarische Übersicht, wann das Pflegegeld im Jahr 2025 ausgezahlt wird, finden Sie hier:

Pflegegeld Auszahlung & Termine 2025

Mehr Geld in der Pflege 2025 – die Zusammenfassung

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Es geht sowohl um die ambulante Pflege zu Hause als auch um die stationäre Pflege in einem Heim.

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