Grundrenten-Freibetrag für Rentner: Finanzielle Entlastung bei Sozialleistungen
Viele Rentner in Deutschland benötigen zusätzlich zur gesetzlichen Rente Wohngeld oder Grundsicherung im Alter. Für Bezieher mit Grundrentenzeiten gibt es einen wichtigen Freibetrag. Dieser reduziert die Anrechnung der Rente auf Sozialleistungen und verbessert die finanzielle Situation. Die Höhe des Freibetrags und die Voraussetzungen für den Anspruch sind entscheidend für eine optimale Nutzung dieser Unterstützung. Erfahren Sie, wie Sie Ihren möglichen Grundrenten-Freibetrag berechnen und beantragen können.
Grundrenten-Freibetrag als Extra-Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung
Hat man ausreichend Grundrentenzeiten, kann man bei der Grundsicherung im Alter oder beim Wohngeld einen Extra-Freibetag auf seine Rente bekommen.
Rentner mit anerkannten Grundrentenzeiten von wenigstens 33 Jahren, die auf die staatliche Grundsicherung im Alter oder auf Wohngeld angewiesen sind, erhalten einen Extra-Freibetrag. Dieser zusätzliche Freibetrag, der neben dem allgemeinen Freibetrag beim Bezug von Wohngeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht, verhilft den Rentnern zu mehr Geld im Portemonnaie. Der Grund: es wird weniger von der Rente auf den Wohngeldanspruch oder Grundsicherungsanspruch angerechnet.
Einkommensanrechnung bei Grundsicherung oder Wohngeld
Der reguläre Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter beläuft sich auf mindestens 100 Euro. Einkommen, was darüber hinausgeht, wird komplett auf das Wohngeld oder die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet. Das bedeutet, dass der Teil der Rente, der 100 Euro übersteigt, auf die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet wird.
Liegen nun mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vor, so erhöht sich der Einkommensfreibetrag um 30 Prozent der Rente. Maximale Obergrenze des Freibetrages sind jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Das sind gegenwärtig 50 Prozent von 563 Euro, also 281,50 Euro.
Insgesamt werden somit von der Rente maximal 381,50 Euro nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.
Beispielrechnung für den Freibetrag und Extra-Freibetrag für Rentner bei Grundsicherung oder Wohngeld
Wir wollen oben angeführte Hinweise zur den Freibeträgen für aufstockende Grundsicherungsrentner oder Rentner mit Wohngeldbezug anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Ein Rentner erhält eine Rente von 700 Euro und kann 33 Jahre Grundrentenzeiten anführen.
Der Freibetrag von dieser Rente bei der Grundsicherung bzw. dem Wohngeld berechnet sich wie folgt:
- Grundfreibetrag: 100 Euro
- 30 Prozent Extra-Grundrentenfreibetrag von 600 Euro: 180 Euro
Gesamtfreibetrag: 280 Euro
Dieser liegt mit 1,50 Euro unterhalb der Deckelung von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Somit werden 280 Euro von der Rente als Freibetrag abgezogen. Für die Berechnung von Grundsicherung bzw. Wohngeld werden somit nur 320 Euro an Rente berücksichtigt: 600 Euro Rente – 280 Euro Freibetrag.
Kein Antrag erforderlich zum Erhalt der Freibeträge nötig
Frür den Extra-Freibetrag aufgrund von Grundrentenzeiten muss man keinen Antrag stellen. Die Grundrentenzeiten werden sowohl bei der Rente als auch beim Wohngeld oder der Grundsicherung im Alter automatisch berücksichtigt.
Generell erforderlich ist allerdings ein Antrag auf Wohngeld bzw. auf Grundsicherung im Alter.
Ergänzende Informationen zur Grundrente bzw. zum Grundrentenzuschlag
Seit 2021 werden Grundrentenzeiten für die Berechnung der Rente berücksichtigt. Es handelt sich um einen Rentenzuschlag für Versicherte, die mindestens 33 Jahre an Versicherungszeiten vorweisen können. Ob Grundrentenzeiten berücksichtigt werden, kann man im Rentenbescheid nachlesen. Bei der Berechnung der Grundrentenzeiten werden nicht nur Pflichtbeitragszeiten bei einem Arbeitsverhältnis berücksichtigt, sondern auch freiwillige Beitragszahlungen, Kindererziehungszeiten und sonstige rentenrechtlich relevanten Zeiten.
Quellen
Grundrentenzeiten: Mehr Geld für Rentner auch bei Wohngeld und Grundsicherung