Das Jahr 2025 wartet mit nicht wenigen Gesetzesänderungen auf, die die alte Bundesregierung noch beschlossen hat und die zum 1. Januar 2025 wirksam werden. Sie alle betreffen das Geld der Bürger Deutschlands.
Hervorzuheben sind etwa die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge, aber auch die Verteuerung des Deutschlandtickets.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten finanziellen Neuerungen 2025 übersichtlich zusammengefasst. Sie alle bringen nicht unwesentliche Auswirkungen auf Ihre Finanzen mit sich.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag werden 2025 angehoben
Das Jahr 2025 bringt viele gesetzliche Änderungen hinsichtlich Finanzen und Geld mit sich. Wir geben einen Überblick und sagen, wer mehr Geld in der Börse haben wird, wer mehr zahlen muss.
Ab dem 1. Januar 2025 werden steuerliche Freibeträge, die für die Einkommenssteuer relevant sind, angehoben. Das bedeutet, das weniger vom Einkommen versteuert werden muss. Es bleibt mehr Geld im Portemonnaie übrig.
So steigt zum einen der Grundfreibetrag 2025 für alleinstehende Personen auf 12096 Euro, für verheiratete Paare auf die doppelte Summe von 24 192 Euro zu. Der Grundfreibetrag hat den Zweck, das Existenzminimum steuerlich freizustellen. Nur Einkommen, das oberhalb der genannten Summen liegt, muss versteuert werden.
Zum anderen steigt ab dem 1. Januar 2025 auch der steuerliche Kinderfreibetrag. Er dient der Sicherung des Existenzminimum eines Kindes. Er liegt bei 9600 Euro für verheiratete Paare und umfasst die Kosten für Betreuung, Erziehung und Ausbildung 9600 Euro . Ledigen Personen stehen 4800 Euro zu.
In diesem Zusammenhang muss kurz auf das Kindergeld eingegangen werden. Auch das Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimums des Kindes. Das Finanzamt prüft von sich aus, was für die Eltern günstiger ist: das Kindergeld oder die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrages. Das Ergebnis der Prüfung wird automatisch im Einkommenssteuerbescheid festgelegt. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird das von der Familienkasse Kindergeld mit diesem verrechnet. Der Kinderfreibetrag ist bei höherem Einkommen oft günstiger.
Kindergeld Erhöhung 2025
Zum 1. Januar 2025 wird das Kindergeld 255 Euro pro Kind und Monat betragen. Das ist eine Erhöhung um 5 Euro pro Kind.
Weitere Infos:
Kinder-Sofortzuschlag Erhöhung: 5 Euro mehr
Auch der Kinder-Sofortzuschlag wird erhöht, ebenfalls um 5 Euro. Er wird an Eltern gezahlt, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Der Kindersofortzuschlag liegt dann bei 25 Euro pro Kind und Monat. Er wird mit dem Kinder-Bürgergeld ausgezahlt.
Unterhaltshöchstbetrag
Gezahlter Unterhalt kann bei der Einkommenssteuererklärung vom Einkommen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. 2025 wird der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen angehoben, und zwar auf 12.096 Euro. Das ist die gleiche Summe wie der steuerliche Grundfreibetrag.
Werbungskostenpauschale 2025
Die Werbungskostenpauschale, genauer, der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt im Jahr 1230 Euro. In dieser Höhe können Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen, ohne dem Finanzemat Belege bei der der Einkommensteuererklärung liefern zu müssen. Wer höhere Ausgaben im Jahr hat, kann auch diese geltend machen, muss sie aber belegen
Höherer Solidaritätszuschlag (Soli)
Die steuerliche Freigrenze beim Solidaritätszuschlag (Soli) wird im Jahr 2025 auf 19.450 Euro angehoben. Ehegatten können 39.900 Euro in Anspruch nehmen. Nur Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird für die Berechnung des Solidaritätszuschlag herangezogen
Beitragsbemessungsgrenzen bei Sozialabgaben werden erhöht
Wer über ein höheres Einkommen verfügt, muss 2025 mehr Sozialabgaben zahlen. Das liegt daran, dass die Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angehoben werden. Die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2025 auf 8050 Euro monatlich angehoben. Das gilt Deutschlandweit. Im Vergleich zum Vorjahr werden in Westdeutschland durch die Erhöhung Beiträge auf 500 Euro mehr vom Einkommen fällig, im Osten auf 600 Euro mehr.
Die Beitragsbemessungsgrenzen bei der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 5512,50 Euro brutto im Monat.
Die Beitragssätze an sich bleiben gleich. Viele Krankenkassen heben jedoch den Zusatzbeitrag an.
Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag steigt
Viele Krankenversicherungen heben ihren Zusatzbeitrag 2025 an. Dieser muss dann zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent gezahlt werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird 2025 2,5 Prozent betragen.
Es steht in der Entscheidungsmacht einer jeden Krankenkasse, ob sie den Zusatzbeitrag anhebt oder nicht, und um wie viel sie ihn anhebt. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragsanhebung und können in eine andere Krankenkasse wechseln.
Pflegeversicherung-Beitrag steigt
Auch der Beitrag zur Pflegeversicherung wird 2025 angehoben, um 0,2 Prozent. Kinderlose Beitragszahler zahlen 4,2 Prozent, Familien mit Kindern zahlen von 3,6 Prozent bis 2,6 Prozent – je mehr Kinder, desto weniger.
Betriebsrente: Größerer Freibetrag bei Beiträgen Krankenversicherung
Auch von einer Betriebsrente müssen Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden, und zwar der normale Beitragssatz und er Zusatzbeitrag. Doch es gibt einen Freibetrag für pflichtversicherte Rentner in der KVdR. Dieser beträgt 187,25 im Jahr 2025. Krankenversicherungsbeträge werden deshalb nur von dem Betriebsrententeil berechnet, der diese Summe übersteigt.
Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente wird angehoben
Im Jahr 2025 wird die Hinzuverdienstgrenze bei den Erwerbsminderungsrenten angehoben. Es wird unterschieden zwischen der Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung können pro Jahr im Jahr 2025 39.322,50 Euro hinzuverdient werden. Allerdings darf nicht mehr als das höchste Einkommen verdient werden, das in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung steigt der nicht anrechenbare Verdienst auf 19.661,25 Euro pro Jahr im Jahr 2025.
Weitere Infos:
Zuverdienstgrenzen EM-Rente 2025
Gesetzliche Pflegeleistungen werden 2025 angehoben
Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz(PUEG) bringt auch 2025 weitere Erhöhungen der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das, was die Pflegeversicherung im häuslichen wie auch im teil- und vollstationären Bereich zahlt, die Leistungsbeträge, steigen 2025 um 4,5 Prozent.
Es geht um das Pflegegeld, die Pflegesachleistung, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, den Anteil der Pflegekasse an den stationären Heimkosten und die Entlastungsleistungen der Pflegekassen.
Außerdem gibt es ein einheitliches Budget für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege. So besteht mehr Flexibilität; man kann nutzen, was man braucht. Die Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen in Anspruch genommen werden.
Weitere Infos:
Mindestlohn steigt 2025
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1.Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Auch in anderen Bereichen steigt der Mindestlohn im kommenden Jahr, so im Elektrohandwerg und bei der Leiharbeit.
Weitere Infos:
Minijobgrenze wird angehoben
Durch die Anhebung des Mindestlohns steigt auch die Minijobgrenze. Es darf im Minijob also mehr verdient werden. Die neue Verdienstgrenze bzw. Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2025 556 Euro pro Monat. Im ganzen Jahr sind das 6672 Euro. Arbeitet man zu Mindestlohnkonditionen im Minijob, so darf man 43,37 Stunden pro Monat arbeiten – sonst wird die Verdienstgrenze überschritten und es liegt kein Minijob mehr vor.
Weitere Infos:
Änderungen beim Midijob
Da der Midijob da anfängt, wo der Minijob endet, ergeben sich 2025 auch Änderungen beim Midijob. Er startet bei einem Verdienst 556,01 Euro. Die obere Midijobgrenze liegt allerdings weiterhin bei 2000 Euro.
Minijob und BAföG
Ab dem Wintersemester 2024/2025 bzw. ab dem Schuljahr 2024/2025 werden Einkünfte aus einem Minijob nicht mehr auf das Bafög angerechnet. Im Minijob kann also neben dem Bafög-Bezug verdient werden, ohne dass eine Anrechnung dieses Verdienstes auf das Bafög vorgenommen wird.
Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestausbildungsvergütung 2025 wird auf 682 Euro pro Monat angehoben – für das erste Ausbildungsjahr. Für die folgenden Ausbildungsjahre gibt es einen Aufschlag von 18, 35 und 40 Prozent über dem Einstiegsgehalt des ersten Jahres. Die Mindestvergütung gilt allerdings nur für Auszubildende, die in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Beruf ausgebildet werden.
Viele Ausbildungsbetriebe zahlen natürlich mehr. Sind sie tarifgebunden, müssen sie das sogar.
Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht
Es ist bereits wochenlang in den Nachrichtenschlagzeilen: das Bürgergeld wird 2025 nicht erhöht. Es gibt eine Nullrunde. Der Bürgergeld Regelsatz sieht unverändert wie folgt aus.
- 563 Euro für alleinstehende Erwachsene
- 502 Euro bei Paaren je Person
- 420 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre
Was für das Bürgergeld gilt, gilt auch für die Grundsicherung im Alter und die allgemeine Sozialhilfe. Als Grund gibt die Bundesregierung ein Absinken der Inflation an.
Weiter Infos:
Wohngeld wird 2025 erhöht
Es gibt eine neue Wohngeld-Fortschreibungsverordnung. Dadurch erhöht sich das Wohngeld um 15 Prozent. Im Schnitt sind das 30 Euro mehr pro Haushalt.
Weiterführende Infos:
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket kostet im Jahr 2025 58 Euro. Das ist eine Erhöhung des Preises um 9 Euro.
Weitere Infos:
Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.