Bundestag beschließt Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen: Was Familien und Steuerzahler jetzt wissen müssen

Im Jahr 2025 treten wichtige Reformen in Kraft, die Familien und Arbeitnehmer entlasten: Höhere Kindergelder, verbesserte Sozialleistungen und Steueranpassungen stehen im Fokus.

Bundestag beschließt Kindergelderhöhung und Steuerentlastungen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2024 wichtige Entscheidungen getroffen, die Millionen von Bürgern betreffen. Im Mittelpunkt stehen dabei Steuerentlastungen und eine Erhöhung des Kindergeldes. Hier ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse und ihre Auswirkungen.

Kindergelderhöhung: Mehr Geld für Familien

Eine der zentralen Maßnahmen ist die Erhöhung des Kindergeldes. Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro pro Monat. Damit erhalten Eltern künftig 255 Euro monatlich pro Kind. Diese Erhöhung mag auf den ersten Blick gering erscheinen, summiert sich aber über das Jahr auf 60 Euro zusätzlich pro Kind.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus begrüßte die Einigung: “Ich freue mich sehr über die Einigung”. Die Erhöhung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem viele Familien aufgrund der anhaltenden Inflation unter finanziellen Belastungen leiden.


Steuerentlastungen: Mehr Netto vom Brutto

Neben der Kindergelderhöhung hat der Bundestag auch umfangreiche Steuerentlastungen beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die Anpassung des Grundfreibetrags. Dieser steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro und 2026 nochmals um 252 Euro auf 12.348 Euro.

Diese Anpassung des Grundfreibetrags ist besonders wichtig, da sie die sogenannte “kalte Progression” ausgleicht. Ohne diese Anpassung würden Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhungen real weniger Geld zur Verfügung haben, da die Inflation die Kaufkraft schmälert.

Kinderfreibetrag und Kindersofortzuschlag

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben. Er steigt 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro. Dies bedeutet, dass Eltern einen höheren Betrag ihres Einkommens steuerfrei für den Unterhalt ihrer Kinder verwenden können.

Zusätzlich wird der Kindersofortzuschlag für einkommensschwache Familien, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, einmalig 2025 um fünf Euro erhöht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Familien mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen.


Auswirkungen auf die Staatskassen

Die beschlossenen Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Staatsfinanzen. Die Steuermindereinnahmen werden in der vollen Jahreswirkung mit 13,725 Milliarden Euro angegeben. Dies ist ein beträchtlicher Betrag, der die Entlastung der Bürger deutlich macht.

Politische Einigkeit trotz Koalitionsende

Bemerkenswert ist, dass diese Beschlüsse trotz des Endes der Ampel-Koalition zustande kamen. SPD, Grüne und FDP einigten sich auf die Entlastungen, obwohl die Regierungskoalition bereits zerbrochen war. Dies zeigt, dass in wichtigen Fragen parteiübergreifende Einigungen möglich sind.


Kritik und Zustimmung

Die beschlossenen Maßnahmen stoßen auf breite Zustimmung, aber es gibt auch kritische Stimmen. Die SPD-Fraktion hätte sich beispielsweise eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes vorstellen können. Andererseits begrüßte die CDU/CSU-Fraktion den Entwurf grundsätzlich und zeigte sich erfreut darüber, dass einige ursprünglich geplante bürokratische Maßnahmen nicht umgesetzt werden.

Fazit: Entlastung für Millionen Bürger

Die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen bedeuten eine spürbare Entlastung für Millionen von Bürgern. Insbesondere Familien und Arbeitnehmer profitieren von den Steueranpassungen und der Kindergelderhöhung. Ob diese Maßnahmen angesichts der anhaltenden Inflation ausreichen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, dass der Gesetzgeber auf die wirtschaftlichen Herausforderungen reagiert und versucht, die Bürger zu entlasten.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Beschlüsse noch der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Sollte diese erfolgen, können sich die Bürger ab dem kommenden Jahr auf mehr Geld im Portemonnaie freuen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird zweifellos eine der ersten großen Aufgaben der neuen Regierung sein, die nach den anstehenden Neuwahlen gebildet wird.