Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe: Staatliche Unterstützung für Bedürftige
Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe sind wichtige Säulen des deutschen Sozialsystems. Diese Leistungen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, schließen sich gegenseitig aus und setzen Bedürftigkeit voraus.
Zielgruppen
- Bürgergeld: Erwerbsfähige und ihre Angehörigen
- Grundsicherung: Ältere und dauerhaft Erwerbsgeminderte
- Sozialhilfe: Menschen in besonderen Lebenslagen
Die Wahl der passenden Leistung hängt von der individuellen Situation ab.
Bürgergeld: Voraussetzung Erwerbsfähigkeit
Der Hauptunterschied zwischen Bürgergeld und den anderen Sozialleistungen ist das Tatbestandsmerkmal der Erwerbsfähigkeit. Einen Anspruch auf Bürgergeld hat nur, wer dem Grunde nach erwerbsfähig ist, also täglich wenigstens drei Stunden am Stück arbeiten kann. Oder, wer mit einem erwerbsfähigen Anspruchsberechtigten in einer Bürgergeld-Bedarfsgemeinschaft lebt.
Erwerbsfähigkeit ist also Grundvoraussetzung für das Bürgergeld.
Unterschiede Bürgergeld und Sozialhilfe
Fehlt es an der Erwerbsfähigkeit, so besteht kein Anspruch auf Bürgergeld, sondern – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – ein Anspruch auf Sozialhilfe.
Die allgemeine Sozialhilfe ist im SGB XII geregelt.
Die Regelungen der Sozialhilfe gelten also für Personen, die nicht arbeiten können, etwa augrund einer (längeren) Erkrankung, eine Behinderung oder aufgrund des Rentenalters.
Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Dauer der Erkrankung oder Behinderung voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.
Verschiedene Arten der Sozialhilfe in unterschiedlichen Kapiteln des SGB XII
Es gibt unterschiedliche Arten der Sozialhilfe. Diese sind in den verschiedenen Kapiteln des SGB XII geregelt.
Die beiden wichtigsten Varianten sind die Hilfe zum Lebensunterhalt (HzU) als Sozialhife im engeren Sinn und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Daneben gibt es noch folgende Leistungsarten der allgemeinen Sozialhilfe:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfen zur Pflege
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Sozialhilfe im engeren Sinn: Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten hilfebedürftige Personen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld und keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben. Diese beiden Leistungsarten gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt vor.
Liegt Erwerbsunfähigkeit für voraussichtlich länger als sechs Monate vor, wir diese aber voraussichtlich wieder entfallen, so ist die Erwerbsunfähigkeit vorübergehend. Dann besteht – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Ein Beispiel wäre etwa die Erwerbsunfähigkeit nach einem schweren Unfall oder aufgrund einer langwierigen Erkrankung, beides mit positiver Prognose.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundvoraussetzungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Sonderregelung der allgemeinen Sozialhilfe im SGB XII ist, dass der Antragsteller das Rentenalter erreicht hat oder auf Dauer erwerbsgemindert ist.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird also – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gezahlt an
- Rentner, deren Altersrente für den Lebensunterhalt zu niedrig ist,
- dauerhaft erwerbsgeminderte Personen.
Zu den Einzelheiten lesen Sie hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung oder Sozialhilfe?
Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe im engeren Sinn) oder auf Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung muss bei der Gemeinde gestellt werden, in der man wohnt.
Zuständig ist das Sozialamt bzw. das Grundsicherungsamt.
Zusammenfassung Unterschied Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Sowohl Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe im engeren Sinn) sind Unterfälle der allgemeinen Sozialhilfe.
- Bürgergeld setzt im Unterschied zu den anderen Arten der Sozialhilfe das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit voraus.
- Die Grundsicherung im Alter wird bei Erreichen der Altersgrenze (67 Jahre) oder bei andauernder Erwerbsminderung gezahlt.
- Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe im engeren Sinn wird in sonstigen Fällen der Hilfebedürftigkeit gezahlt, etwa bei längerer, aber vorübergehender Erwerbsminderung.
- Alle Formen der Sozialhilfe setzten Hilfebedürftigkeit voraus, also Mangel an Einkommen und Vermögen.