2025 bringt für Familien mit Kindern einige wichtige Änderungen und Neuerungen. An erster Stelle steht die Erhöhung des Kindergeldes, aber auch des Kinderzuschlag. Die Kindergrundsicherung wird zum 1. Januar 2025 hingegen nicht umgesetzt. Sie sollte die finanzielle Unterstützung von Familien auf neue Füße stellen und die Kinderarmut effektiv bekämpfen.
Welche weiteren Neuerungen das Jahr 2025 für Familien mit sich bringt, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.
Mehr Kindergeld für Familien
Welche Änderungen gibt es 2025 für Familien mit Kindern in finanzieller Hinsicht?
Ab Januar 2025 wird das Kindergeld für jedes Kind um 5 Euro erhöht, so dass es dann 255 Euro pro Monat und Kind beträgt. Ein neuer Antrag an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Die Auszahlungssummen werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar 2025 in der neuen Höhe ausgezahlt. Alle Auszahlungstermine 2025 finden Sie hier: Kindergeld Auszahlung 2025
Kinderzuschlag wird erhöht
Mit dem 1. Januar 2025 wird auch der Kinderzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat und Kind erhöht. Dadurch ergibt sich ein neuer monatlicher Höchstbetrag des Kinderzuschlags von 297 Euro. Die Anpassung erfolgt automatisch.
Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie komplett durch ihr Einkommen sicherzustellen.
Kindergrundsicherung kommt nicht
Die an sich im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Kindergrundsicherung wird nicht, wie ursprünglich geplant, zum 1. Januar 2025 kommen. Die Bundesregierung konnte sich über die Modalitäten nicht einigen. Möglicherweise steht der Plan auf der Agenda der kommenden Regierung.
Die Kindergrundsicherung sollte, kurz gesagt, das Kindergeld und das Bürgergeld für Kinder sowie den Kinderzuschlag zusammenfassen und die Antragstellung vereinfachen. Mehr Kinder sollten in den Genuss staatlicher Hilfen gelange.
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelsatz wird nicht erhöht
Das ist auch eine Neuigkeit, aber keine gute: Das Bürgergeld und die Sozialhilfe werden 2025 nicht mit dem Regelsatz angehoben. Zwar ist eine jährliche Anpassung möglich, aber die im Gesetz vorgesehene jährliche Fortschreibung der Regelbedarfsstufen ergab keine Änderungen, auch nicht für Kinder.
Die Bürgergeld Regelsätze sehen bei Kindern wie folgt aus:
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.