Die Kosten für die Kinderbetreuung können schnell zu einer finanziellen Belastung für Familien werden. Glücklicherweise gibt es die Möglichkeit, einen Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit
Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis 2024 können Eltern zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr, absetzen. Ab 2025 verbessert sich die Situation für Eltern deutlich: Dann können sogar 80 Prozent der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro, steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für die Absetzbarkeit
Um Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Es muss sich um Ihr eigenes Kind oder Pflegekind handeln.
- Das Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören.
Bei Kindern mit Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können, entfällt die Altersgrenze, sofern die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Welche Betreuungskosten sind absetzbar?
Nicht alle Ausgaben für Kinder können als Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Folgende Aufwendungen sind in der Regel absetzbar:
- Kosten für Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhorte
- Ausgaben für Tagesmütter und Wochenmütter
- Kosten für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen
- Ausgaben für Babysitter und Au-pairs (soweit sie Kinder betreuen)
- Kosten für die Beaufsichtigung bei Hausaufgaben
Es ist wichtig zu beachten, dass Ausgaben für Verpflegung, Sport, Freizeit und Nachhilfe nicht als Kinderbetreuungskosten absetzbar sind.
Ein Rechenbeispiel: 250 Euro Kitakosten im Monat
Nehmen wir an, Sie zahlen monatlich 250 Euro für die Kita Ihres Kindes. Das ergibt jährliche Kosten von 3.000 Euro (250 Euro x 12 Monate).
Bis 2024 können Sie zwei Drittel dieser Kosten absetzen:
3.000 Euro x 2/3 = 2.000 Euro
Ab 2025 verbessert sich die Situation:
3.000 Euro x 80% = 2.400 Euro
In beiden Fällen bleiben Sie unter dem maximalen Absetzungsbetrag und können die berechneten Summen als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wie Sie die Kosten in der Steuererklärung angeben
Die Kinderbetreuungskosten tragen Sie in der “Anlage Kind” Ihrer Steuererklärung ein. Dabei ist zu beachten:
- Für jedes Kind muss eine eigene Anlage ausgefüllt werden.
- Die Kosten müssen dem jeweiligen Kind zugeordnet werden.
- Tragen Sie die Gesamtkosten ein, das Finanzamt berechnet automatisch den absetzbaren Anteil.
Wichtig: Nachweise und Belege
Um die Kinderbetreuungskosten geltend machen zu können, benötigen Sie entsprechende Nachweise:
- Rechnungen oder Gebührenbescheide auf Ihren Namen
- Überweisungsbelege (Barzahlungen werden nicht anerkannt)
Diese Belege müssen Sie nicht direkt mit der Steuererklärung einreichen, aber auf Nachfrage dem Finanzamt vorlegen können.
Besondere Fälle und Regelungen
Gemischte Leistungen
Bei Dienstleistern, die neben der Kinderbetreuung auch andere Leistungen erbringen (z.B. Au-pairs), müssen die Kosten aufgeteilt werden. Nur der Anteil für die Kinderbetreuung ist absetzbar. Wenn keine genaue Aufteilung möglich ist, kann pauschal die Hälfte der Kosten der Kinderbetreuung zugeordnet werden.
Betreuung durch Angehörige
Auch wenn nahe Angehörige, wie Großeltern, die Kinderbetreuung übernehmen, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden:
- Es muss eine klare Vereinbarung vorliegen.
- Die Betreuung muss entgeltlich erfolgen.
- Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Fazit und Ausblick
Die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen, bietet Eltern eine willkommene finanzielle Entlastung. Mit der geplanten Erhöhung des absetzbaren Anteils ab 2025 wird diese Entlastung noch größer ausfallen. Es lohnt sich daher, die Betreuungskosten sorgfältig zu dokumentieren und in der Steuererklärung geltend zu machen.
Beachten Sie jedoch, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten nur ein Aspekt der finanziellen Planung für Familien ist. Es empfiehlt sich, regelmäßig die gesamte finanzielle Situation zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung zu nutzen.
Letztendlich trägt die Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend zu machen, dazu bei, Familien finanziell zu entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Es bleibt zu hoffen, dass zukünftige gesetzliche Änderungen diese positive Entwicklung weiter unterstützen werden.
Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.