Keine Krankenscheinpflicht mehr für Arbeitnehmer – Gilt das auch für Bürgergeld-Empfänger?

Für Arbeitnehmer stellt die elektronische Übermittlung des Krankenscheins eine Erleichterung da. Aber welche Regelungen gibt es für Bürgergeld-Empfänger?

Keine Krankenscheinpflicht mehr für Arbeitnehmer - Gilt das auch für Bürgergeld-Empfänger?
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Während Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres keine Krankenscheinpflicht mehr haben, stellt sich die Frage: Gilt das auch für Bürgergeld-Empfänger? In unserem Artikel klären wir auf und zeigen, welche Auswirkungen die Änderung auf Empfänger von Sozialleistungen hat. Erfahren Sie, was Sie als Bürgergeld-Empfänger jetzt beachten müssen und wie Sie am besten vorgehen. Lesen Sie weiter und werden Sie zum Experten in Sachen Krankenscheinpflicht! Und wer weiß, vielleicht können Sie mit diesem Wissen sogar Freunden oder Bekannten helfen.

Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit ab Januar 2023

Das elektronische Abrufen und die elektronische Bereitstellung von Daten sollen ab sofort Mitarbeitern die Arbeit erleichtern. Arbeitgeber sind nun mehr verpflichtet, sich selbst um den Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Angestellten zu kümmern. Diese erhalten Sie über eine elektronische Anfrage bei der gesetzlichen Krankenkasse. Der Arbeitnehmer muss zukünftig keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr beim Arbeitgeber vorlegen. Gesetzlich ist er nur noch dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über seine Krankmeldung zu informieren. Für Bürgergeldbezieher gelten die neuen gesetzlichen Vorgaben aber nicht. Sie müssen dem Jobcenter auch weiterhin ihre Krankmeldung mitteilen und sie sind zudem verpflichtet eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform beim Jobcenter vorzulegen. Warum die gesetzlichen Vorschriften nicht auch für Leistungsbezieher angepasst wurden, ist unverständlich.

Vorlage in Papierform erforderlich

Die Digitalisierung schreitet überall voran. In anderen europäischen Ländern werden Daten ganz selbstverständlich elektronisch übertragen. Deutschland passt die Gesetze aber leider nur schrittweise an oder nimmt ganze Gruppen davon aus. Bestes Beispiel ist die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für gesetzliche Versicherte gilt ab Januar 2023, dass sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr in Papierform vorlegen müssen. Bürgergeldempfänger sind aber von dieser Regelung ausgenommen. Sie benötigen auch weiterhin eine Papierfassung. Sobald der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit diagnostiziert, muss der Leistungsbezieher das zuständige Jobcenter darüber informieren. Zusätzlich muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jobcenter in Papierform vorgelegt werden.

Keine Krankenscheinpflicht mehr für Arbeitnehmer - Gilt das auch für Bürgergeld-Empfänger?
Wenn man krank ist ist man froh, keine Bürokratie zu haben. Da ist es gut, das der Krankenschein digital übermittelt wird. Gilt dies auch für Bürgergeldempfänger?

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss ausgehändigt werden

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt in Deutschland als gesetzliches Beweismittel. Daher sind Ärzte auch weiterhin verpflichtet, eine Bescheinigung in Papierform auszugeben. Leistungsbezieher sollten den Arzt darauf aufmerksam machen, dass sie eine Papierfassung benötigen. Im Regelfall wird diese dann noch in der Arztpraxis ausgedruckt. Wird die Arbeitsunfähigkeit in einem Krankenhaus festgestellt, dann kann der Bürgergeldbezieher auch hier eine Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Dabei ist es unabhängig von der jeweiligen Abteilung oder von einer ambulanten oder stationären Behandlung. Eine ganze Reihe anderer Einrichtungen, wie Rehazentren, physiotherapeutische Praxen oder medizinische Institutionen im Ausland nehmen nicht an den digitalen Verfahren teil. Sollten diese Einrichtungen berechtigt sein, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen, dann kann der Bürgergeldbezieher diese auch in Papierform verlangen.

Leistungsminderungen durch fehlende Bescheinigung

Bürgergeldbezieher sind in der Verantwortung, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform einzufordern. Dies sollte zeitnah und im Idealfall schon bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit geschehen. Bei einer Nichtvorlage drohen Leistungsminderungen. Kann der Bürgergeldbezieher einen Termin im Jobcenter aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht wahrnehmen, muss er schleunigst absagen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen. Geschieht das nicht, dann riskiert er unter Umständen eine Leistungsminderung. Eine Arbeitsunfähigkeit ist ein akzeptabler Grund für eine Terminabsage im Jobcenter, die ohne Konsequenzen bleibt. Bürgergeldbezieher, die ihren Termin ordnungsgemäß absagen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform im Jobcenter vorlegen, haben nichts zu befürchten.

Regelung gilt noch bis 2024

Die Einführung des neuen Bürgergeldes ist von vielen einzelnen Änderungen begleitet. Viele Änderungen und Reformen erfolgen schrittweise. So muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform auch vorgelegt werden, wenn der Leistungsbezieher sich in einer Weiterbildungsmaßnahme befindet. In diesem Fall ist aber nicht der Träger oder die Weiterbildungseinrichtung für die Krankmeldung zuständig. Die Arbeitsunfähigkeit muss auch dann dem Jobcenter gemeldet werden. Üblicherweise sollte man auch die Weiterbildungseinrichtung darüber in Kenntnis setzen. Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter gilt auch aktuell. Sie ist unabhängig von den Weiterbildungsmaßnahmen, die Bürgergeldbezieher ab Mitte des Jahres erhalten können. Vereinzelte Regeländerungen im Zuge der Umsetzung der Bürgergeldreformen sind nicht zu erwarten. Die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform bleibt noch bis zum Jahr 2024 eine gesetzliche Pflicht.

Warum Bürgergeldbezieher von der digitalen Regelung ausgenommen sind, ist eigentlich nicht nachvollziehbar. Schon jetzt arbeiten viele Jobcenter am Limit. Eine schnelle digitale Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wäre sinnvoll gewesen und hätte den Mitarbeitern der Jobcenter Arbeit erspart.