Bürgergeld-Empfänger stehen oft vor der Frage, ob das Jobcenter die Fahrtkosten zum Arzt übernimmt. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Regelungen, Ansprüche und Ausnahmen bei der Übernahme von Fahrtkosten für medizinische Behandlungen. Wir erklären, wann das Jobcenter die Kosten trägt, welche Bagatellgrenzen gelten und wie Sie vorgehen können, um Ihre Rechte geltend zu machen. Lesen Sie weiter, um wichtige Tipps und Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation als Bürgergeld-Bezieher besser zu verstehen und zu managen.
Kosten für Fahrten zum Arzt müssen aus dem Regelsatz beglichen werden
Das Jobcenter übernimmt nicht die Fahrkosten, die bei einem normalen Arztbesuch anstehen. Im Bürgergeld Regelsatz ist ein Anteil für Verkehr und Mobilität enthalten. Dieser beträgt ca. 9 Prozent des Satzes der jeweiligen Regelbedarfsstufe, bei einer alleinstehenden Person aktuell (im Jahr 2023) 45,02 Euro. Die Fahrtkosten zum Arzt müssen aus dem Regelsatz beglichen werden.
Jobcenter übernimmt Fahrtkosten zur Thearpie bei chronischen oder längeren Erkrankungen
In Ausnahmefällen übernimmt das Jobcenter die Fahrtkosten. Bei chronischen oder länger andauernden Erkrankungen, die eine wiederholte medizinische Behandlung erforderlich machen, eine regelmäßige Therapie, zahlt das Jobcenter für die Fahrtkosten. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Krankenversicherung die Kostenübernahme für diese Fahrten ablehnt.
Es besteht dann ein unabwendbarer Mehrbedarf. Bei regelmäßig notwendiger ärztlicher Behandlung im Sinne einer ambulanten Therapie oder Krankenbehandlung haben Bürgergeld-Bezieher einen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme gegenüber dem Jobcenter.
Beispiel ist etwa eine Substitutionstherapie bei einem Facharzt. Hat dieser seiner Praxis nicht am Ort, entstehen schnell hohe Fahrtkosten. Das Jobcenter übernimmt diese, wenn eine Behandlung im näheren Umkreis nicht möglich oder ein späterer Wechsel der Behandlung medizinisch nicht zweckdienlich ist.
Bagatellgrenze: Wie hoch müssen die Fahrtkosten sein, damit das Jobcenter diese übernimmt?
Bewegen sich die Fahrtkosten zur ambulanten Therapie unterhalb einer Bagatellgrenze, so muss das Jobcenter sie nicht als Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz zahlen.
Ein Mehrbedarf ist gegeben, wenn der im Regelsatz monatlich vorgesehene Betrag überschritten wird. Dann liegt ein Härtefall vor und dem Bürgergeld-Berechtigten ist die Zahlung der Fahrtkosten aus dem Regelsatz nicht zumutbar.
Wird der für Verkehr im Regelsatz vorgesehene Betrag um 5 Prozent überschritten, besteht in jedem Fall ein Anspruch. Bei einer alleinstehenden Person ist dies der Fall, wenn im Monat mehr als 47,50 Euro für die Fahrtkosten zur ambulanten medizinischen Therapie anfallen (2023).