Miet-Nebenkostenabrechnung: Mieter sollten nur Prüfung (Frist!) zahlen

Wenn die jährliche Miet-Nebenkostenabrechnung in die Wohnung des Mieters flattert, sollten diese sofort mit einer Überprüfung starten. Insbesondere auf die Einhaltung der Frist sollte geachtet werden. Was sonst noch wichtig ist, erklären wir in unserem Artikel!

Nebenkostenabrechnung:  Rechtzeitigkeit und Einzelposten sorgfältig prüfen!

Eine Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter lt. Mietvertrag alle 12 Monate erstellen. Der Abrechnungszeitraum ist normalerweise das Kalenderjahr. Der Vermieter hat dann 12 Monate Zeit, die Rechnung zu erstellen. Die Miet-Nebenkostenabrechnung von 2024 muss bis Ende Dezember 2025 vorliegen. In vielen Fällen ist sie mit einer Nachzahlung verbunden, manchmal ist sie auch fehlerhaft, wie Mieterschutzvereine beklagen.

Wichtig ist deshalb eine Überprüfung, vor allem dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung verlangt.

Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir auf, worauf Sie bei einer Überprüfung Ihrer Miet-Nebenkostenabrechnung unbedingt achten sollten.

Für Bezieher von Bürgergeld gibt es zusätzliches zu beachten.

Nebenkostenabrechnung muss innerhalb Jahresfrist vorgelegt werden

Die Nebenkostenabrechnung des Vermieters sollte sorgfältig geprüft werden.

Fordert der Vermieter mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung, so sollte der Mieter dies überprüfen lassen, am besten durch einen Mieterverein.

Die Nebenkostenabrechnung wird für einen Abrechnungszeitraum von 12 Monaten erstellt. Ist dieser verstrichen, hat der Vermieter 12 Monate Zeit, um die Nebenkostenabrechnung für den entsprechenden Zeitraum zu erstellen und dem Vermieter zu übermitteln.

Lässt der Vermieter diesen 12 Monatszeitraum verstreichen, so muss er zwar ein Guthaben an den Mieter auszahlen, falls sich eine solches aus der Nebenkostenabrechnung ergibt, er hat aber kein Recht mehr, eine Nachzahlung einzufordern. Mieter können eine solche Nachzahlung mit dem Hinweis auf den Fristablauf zurückweisen.

Nebenkostenabrechnung oft fehlerhaft

Die Nebenkostenabrechnung ist meist übersichtlich und strukturiert. Doch nicht selten schleichen sich auch Fehler bei den einzelnen Abrechnungspositionen ein.  So gibt es bestimmte Positionen, die nicht auf die Mieter übertragen werden dürfen. Ein signifikantes Beispiel dafür sind die Verwaltungskosten. Diese darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Er hat sie selbst zu tragen. Gleiches gilt für die Reparaturkosten. Der Vermieter muss das Mietobjekt in einem nutzbaren Zustand überlassen, dafür erhält er die Miete. Ist ein Mangel vorhanden, muss der Vermieter ihn auf seine Kosten ausbessern.

Werden Heizkosten umgelegt, so muss der Vermieter eine konkrete Berechnung entsprechend den Vereinbarungen im Mietvertrag durchführen. Eine Schätzung ist nicht zulässig.

Welche Nebenkosten darf Vermieter auf Mieter umgelegen?

Folgenden Positionen, also Nebenkosten, sind umlagefähig und können auf die Mieter umgelegt werden. Diese ergeben sich aus § 2 Betriebskostenverordnung

  • Grundsteuer und andere laufende öffentliche Lasten eines Gebäudes
  • Müllabfuhr
  • Straßenreinigung
  • Wasserversorgung
  • Abwasser
  • Heizungskosten
  • Warmwasserversorgung
  • Aufzug
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Allgemeine Beleuchtung im und am Haus
  • Schornsteinreinigung
  • Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung
  • Hausmeister
  • Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen
  • Wäscheraum

Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung falsch ist?

Vorteilhaft ist es, wenn man als Mieter Mitglied eines Mietervereins ist. Dann kann man dort die Nebenkostenabrechnung zur Überprüfung einreichen. Ansonsten spricht man den Vermieter direkt an und weist ihn auf den potentiellen Fehler hin. Ist der Vermieter uneinsichtig, sollte man einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und sich dort beraten lassen.

Vorab sollte man in jedem Fall Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einlegen und diesen auch gut begründen. Das sollte selbstverständlich schriftlich geschehen. Das raten auch die Verbraucherzentralen.

Wird kein Widerspruch eingelegt, müssen Mieter die Nachzahlung innerhalb von 30 Tagen veranlassen.

Bezieher von Bürgergeld: was sie bei Erhalt einer Nebenkostenabrechnung tun müssen?

Wer Bürgergeld bezieht, für den zahlt das Jobcenter die Miete. Das Jobcenter muss auch die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung übernehmen. Auf der anderen Seite steht dem Jobcenter auch das Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung zu. Aus diesem Grunde sind Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung dem Jobcenter einzureichen, sobald sie diese erhalten haben.

Quelle

Eigene Recherche