Familienbericht offenbart drastisch: Alleinerziehende stark armutsgefährdet!

Der 10. Familienbericht der Bundesregierung liegt dem Deutschen Bundestag Anfang 2025 vor. Er mahnt: Alleinerziehende sind armutsgefährdet. Der Staat muss mehr Hilfen für sie bereitstellen, insbesondere finanzielle Entlastungen im Bereich Unterhaltsvorschuss und Kindergeld schaffen.

Mutter hebt kleines Kind hoch

Alleinerziehende sind von Armut bedroht, und zwar überdurchschnittlich weit häufiger als Eltern in intakten Paarbeziehungen. Das ist eine der Kernaussage des Zehnten Familienbericht der Bundesregierung (BT-DS 20/14510). Die Bundesregierung hat diesen nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt und ihn diesbezüglich unterrichtet.

Lesen Sie die wesentlichen Inhalte in nachfolgendem Artikel!

Alleinerziehende haben geringes Einkommen

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Alleinerziehende sollen mehr staatliche Hilfen in finanzieller Hinsicht erhalten. Das empfiehlt der Familienbericht der Bundesregierung, der dem Bundestag Anfang 2025 vorgelegt wurde.

Die überwiegende Anzahl aller Alleinerziehenden ist erwerbstätig. Das geht aus dem Familienbericht hervor. Aber auch, dass ihr Äquivalenzeinkommen klar unter dem von Paarfamilien mit Kindern liegt.

So wurde festgestellt, dass im Jahr 2021  72 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 79 Prozent der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig. In Paarfamilien waren es hingegen lediglich 66 Prozent beziehungsweise 90 Prozent.

Alleinerziehende haben laut der Statistik aber durchschnittlich betrachtet sehr weniger Geld in der Haushaltskasse als Eltern in Paarfamilien. Beispiel: im Jahr 2021 hatten gut 33 Prozent der Alleinerziehenden ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien sah es anderes aus. Hier lagen nur  19,4 Prozent bei dieser Einkommenshöhe.


Alleinerziehende Frauen besonders gefährdet

Eine Expertenkommission hat den Familienbericht erstellt. Sie schreibt: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“

Staat muss Alleinerziehenden helfen

Die Experten empfehlen, dass staatliche Hilfssystem weiter auszubauen, damit Alleinerziehende und ihre Kinder besser unterstützen werden können.  So sollten umgangs- und betreuungsbedingter Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht stärker berücksichtigt werden und es sollte und eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden geben.

Im Bereich des Bürgergeldes gibt es bereits Hilfen für Alleinerziehende. Hervorzuheben ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende.


Nur noch halbes Kindergeld auf Unterhaltsvorschuss anrechnen

Die Expertenkommission empfiehlt, künftig nur noch die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Anmerkung der Redaktion: Gegenwärtig wird das komplette Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Kindergelderhöhungen gehen also an den alleinerziehenden Elternteilen vorbei, wenn nicht der Unterhaltsvorschuss an sich erhöht wird.

Außerdem sollte dann, so die Expertenkommission, wenn sich das Kind regelmäßig in zwei Haushalten aufhält, geprüft werden,  wie die Unterhaltsvorschussleistung gegebenenfalls aufgeteilt oder gemindert werden könne, wenn sich das  Kind regelmäßig länger im Haushalt des anderen Elternteils aufhalte.

Quelle

Deutscher Bundestag DS-14510 – pdf