Bürgergeld und Versicherungen: Wer zahlt Haftpflicht- und Hausratversicherung beim Jobcenter?

Die Frage, ob das Jobcenter Haftpflicht- und Hausratversicherungen für Bürgergeld-Bezieher finanziert, spaltet Experten und Betroffene.

Spielfiguren Familie unter von einer Hand gehaltenem Schirm mit der Aufschrift: Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung
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Die Übernahme von Haftpflicht- und Hausratversicherungskosten durch das Jobcenter ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Aktuell werden diese Versicherungsprämien für Bürgergeld-Empfänger in der Regel nicht übernommen – Ausnahmen gelten nur bei aufstockendem Bezug, wo die Kosten vom Einkommen abgesetzt werden können. Sozialverbände wie der Verein Für Soziales Leben e.V. kritisieren diese Praxis scharf, da fehlende Versicherungsschutz zu finanziellen Risiken und sozialer Ausgrenzung führen kann. Gerichtsurteile bestätigen zwar die Rechtslage, doch Experten argumentieren, dass eine Gesetzesänderung langfristig Kosten für die Gesellschaft senken und die Eigenständigkeit der Betroffenen stärken würde.

Bürgergeld Regelsatz enthält nicht die Kosten für Haftpflicht- und Hausratversicherung

Aktenordner mit dem Aufklemmer Versicherung
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Die Frage: zahlt das Jobcenter die Kosten für die Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung? Die Antwort: Nein.

Die Forderung: Das Jobcenter muss die Versicherungsprämien zahlen.

Im Bürgergeld Regelsatz sind keine Ausgaben für die Kosten einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung enthalten. Man könnte deshalb daran denken, die Kosten für diese Versicherungen als Mehrbedarf beim Jobcenter zu beantragen.

Doch so ein Antrag lohnt nicht. Das haben verschiedenen Gerichtsverfahren gezeigt. Die Sozialgerichte haben solche Klagen bisher abgewiesen.


Kein Anspruch auf Bürgergeld Mehrbedarf für Kosten der Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Die Beiträge für eine Privat-Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung sind im Bürgergeld Gesetz nicht als Mehrbedarf vorgesehen. Das folgt aus § 21 Sozialgesetzbuch II (SGB II). Dort gibt es eine abschließende Aufzählung von Mehrbedarfen beim Bürgergeld. Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sind dort nicht aufgeführt.

Keine Privathaftpflichtversicherung: Geschädigte bleiben auf Kosten sitzen

Was sind die Konsequenzen, wenn eine Privathaftpflichtversicherung nicht vorhanden ist? Ganz einfach: Wenn ein Bürgergeldempfänger einen Schaden verursacht, so bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, falls kein Schonvermögen vorhanden ist.


Versicherungen kündigen?

Bezieher von Bürgergeld bleiben somit auf den Kosten für Privathaftplicht und Hausratversicherung sitzen, wenn sie denn solche Versicherungen haben. Wenn sie sie behalten wollen, müssen sie die Beiträge aus dem Regelsatz zahlen. Das Geld dort ist allerdings eigentlich für andere Dinge gedacht, wie etwa Bekleidung und Lebensmittel oder Haushaltsstrom. Oder man muss die Versicherungen kündigen. Das ist die Intention des Gesetzgebers

Hausratversicherung nützt an sich auch dem Jobcenter

Wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, ersetzt sie etwa Schäden bei einem Wassersschaden. Ist keine Versicherung vorhanden, muss das Jobcenter notwendiges Mobiliar bezahlen.  


Die Forderung: Versicherungskosten müssen zusätzlich vom Jobcenter übernommen werden

Die Kosten für Privathaftpflicht- und Hausratversicherung müssen vom Jobcenter getragen werden – so die Forderung von Sozialverbänden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesetzgeber den Regelsatz aufstockt oder einen Anspruch auf Mehrbedarf schafft. Das kostet pro Monat ca. 8 bis 9 Euro – für beide Versicherungen!

Aufstocken mit Bürgergeld: Versicherung absetzbar

Wird mit Bürgergeld aufgestockt, so kann der Beitrag einer bestehenden Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung vom Einkommen abgesetzt werden. Das Einkommen wird also um die entsprechenden Prämien gekürzt. Erst dann erfolgt eine Anrechnung auf das Bürgergeld im Rahmen der Einkommensfreibeträge.


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Eigene Recherche

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