Der Bürgergeld-Regelsatz deckt die Stromkosten für Haushalte auch 2025 nicht vollständig ab. Laut einer Analyse des Vergleichsportals Verivox fehlen Alleinstehenden monatlich rund 6 Euro, um die durchschnittlichen Stromkosten von 52 Euro zu stemmen – die im Regelsatz veranschlagte Strompauschale liegt bei nur 46 Euro. Diese Lücke zwingt Leistungsbeziehende, die Differenz aus anderen Bereichen wie Lebensmitteln oder Kleidung zu finanzieren. Angesichts stagnierender Regelsätze und regional schwankender Strompreise empfehlen Experten einen Wechsel des Stromanbieters oder die Beantragung eines Darlehens beim Jobcenter bei hohen Nachzahlungen. Dieser Artikel zeigt konkrete Schritte, um die Stromkostenbelastung im Bürgergeldbezug zu reduzieren.
Strompauschale beim Bürgergeld oft unzureichend
Auch 2025 ist der Bürgergeld Regelsatz zu niedrig, um die Stromkosten für den Haushalt komplett abzudecken!
Die im Bürgergeld Regelsatz enthaltene Strompauschale reicht einer Auswertung oft nicht aus, um die tatsächlichen Stromkosten zu decken. Das Online-Vergleichsportal Verivox teilte am 05.9.2024 mit, dass beispielsweise ein Single-Haushalt in Deutschland bei einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden monatlich rund 52 Euro für Strom bezahlen müsse.
Im Bürgergeld Regelsatz ist jedoch nur ein Anteil von knapp 46 Euro für Strom eingerechnet. Nach dieser Berechnung liegen die Stromkosten folglich 14 Prozent höher als die im Bürgergeld Gesetz vorgesehenen Zuschüsse.
Bürgergeld Regelsatz und Stromanteil wird 2025 nicht erhöht
Gegenwärtig (2024) und auch im kommenden Jahr 2025 beträgt der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person 563 Euro. Folglich stehen monatlich 6 Euro und jährlich 74 Euro zu wenig für Bürgergeld Bezieher zur Verfügung. Die Summen geben sich aus einer Durchschnittsbetrachtung. In einigen Bundesländern ist die Stromlücke noch größer.
Leistungsbezieher müssen Stromkosten mit anderen Teilen des Regelsatzes ausgleichen
Wenn die Stromkosten höher sind als der Anteil, der im Bürgergeld Regelsatz dafür vorgesehen ist, müssen die Leistungsbezieher die Kosten dennoch tragen. Sie fehlen dann in anderen Bereichen, für die das Geld des Regelsatzes gezahlt wird, etwa bei Bekleidung oder Lebensmitteln.
Was Bürgergeld Bezieher tun können
Angesichts der teuren Strompreise lohnt ein Anbietervergleich. Das empfiehlt Beziehern von Bürgergeld auch das Vergleichsportal Verivox. Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., können uns dieser Empfehlung nur anschließen.
Wird Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen, so kann möglicherweise zu einem günstigeren Anbieter gewechselt werden. Die Grundversorgung mit Strom ist oft verhältnismäßig teuer. Neukunden bei Stromanbietern können durch einen Wechsel Geld sparen!
Ist die Strom-Nachzahlung sehr hoch, kann ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und Stromkosten
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
- Die Kosten für Strom (Haushaltsstrom) sind im Bürgergeld Regelsatz enthalten und werden nicht separat vom Jobcenter übernommen.
- Der Bürgergeld Regelsatz wird 2025 nicht erhöht; es dort wird ein Strom-Defizit vorhanden bleiben.
- Bei den Stromkosten lässt sich möglicherweise durch einen Wechsel des Stromanbieters sparen.