Vorschusszahlung bei Witwenrente – was beachten?

Auf die Witwenrente wird auf Antrag ein Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten der verstorbenen rentenberechtigten Person gezahlt. Wie das funktioniert, erklären wir in nachfolgendem Beitrag.

ältere Frau sitzt mit vorgehaltenen Händen auf dem Sofa
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Tod ist traurig. Doch das Leben muss weitergehen. Und es kostet weiterhin Geld. Hier springt für Hinterbliebene, egal ob Witwe oder Witwer, die Deutsche Rentenversicherung mit der Witwenrente ein. Und da alles schnell gehen muss, gibt es eine rasche Geldleistung, die Vorschussleistung, das Sterbequartalsgeld. Wer Anspruch auf diese Vorauszahlung hat, und was dabei zu beachten ist, insbesondere, welche Fristen es einzuhalten gilt, erfahren Sie in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld.

Vorschusszahlung bei der Witwenrente – Was ist zu beachten?

in schwarz gekleidete Frau traurig am Tisch
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Wann besteht ein Anspruch auf einen Vorschuss auf die Witwenrente und wie kann er beantragt werden?

Nach dem Tod eines Ehepartners stehen Hinterbliebene oft vor finanziellen Herausforderungen. Eine Vorschusszahlung auf die Witwen- oder Witwerrente bietet in dieser Zeit voller Trauer eine wichtige Unterstützung. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über den Rentenvorschuss wissen und beachten sollten.


Was ist die Vorschusszahlung bei der Witwenrente?

Die Vorschusszahlung bei der Witwenrente ist eine Leistung, die Hinterbliebenen für die ersten drei Monate nach dem Tod des Ehepartners zusteht. Diese Phase wird auch als „Sterbevierteljahr“ bezeichnet. Während dieser Zeit erhalten Witwen und Witwer die volle Rente des verstorbenen Partners, ohne dass eigenes Einkommen angerechnet wird. Die Vorschusszahlung dient dazu, finanzielle Engpässe direkt nach dem Todesfall zu überbrücken.

Wie hoch ist der Vorschuss auf die Witwenrente?

Der Vorschuss auf die Witwenrente beträgt in der Regel das Dreifache der zuletzt gezahlten Monatsrente des Verstorbenen.


Wer hat Anspruch auf die Vorschusszahlung?

Anspruch auf die Vorschusszahlung haben Witwen, Witwer oder eingetragene Lebenspartner, wenn der Verstorbene bereits Rentenbezieher war. Voraussetzung ist zudem, dass die Ehe oder Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat und nicht aus Versorgungsgründen geschlossen wurde. Der hinterbliebene Ehepartner des oder der Verstorbenen muss zudem seinen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wie beantragt man die Vorschusszahlung?

Um den Rentenvorschuss zu erhalten, müssen Hinterbliebene einen separaten Antrag stellen. Der Antrag ist beim Rentenservice der Deutschen Post einzureichen – nicht bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod des Ehepartners gestellt wird.

Der Antrag auf Vorschusszahlung gilt gleichzeitig als Antrag auf die gesetzliche Witwen-oder Witwerrente. Die Deutsche Rentenversicherung fordert im Nachhinein noch das ausgefüllte Formularantrag R 0500, R 0810 und weitere Antragsformulare hinsichtlich Einkommensnachweisen der verwitweten Person an.


Benötigte Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis)
  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei Postfilialen oder online).

Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Auszahlung in der Regel zeitnah.

Wichtige Hinweise zur Einkommensanrechnung

Während des Sterbevierteljahrs wird kein weiteres Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Nach Ablauf dieser drei Monate erfolgt jedoch eine Einkommensanrechnung, wenn der Hinterbliebene über zusätzliche Einkünfte wie Arbeitslohn verfügt. Dies kann zu einer Kürzung der regulären Witwenrente führen.


Steuerliche Aspekte

Die Vorschusszahlung selbst ist steuerfrei. Allerdings unterliegt die reguläre Witwenrente nach Ablauf des Sterbevierteljahrs den üblichen steuerlichen Regelungen. Betroffene sollten dies bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen.

Zusammenfassung zur Vorschusszahlung bei Witwenrente

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die Vorschusszahlung auf die Witwenrente beträgt das dreifache der im Sterbemonat gezahlten Rente und bietet so eine finanzielle Entlastung in einer emotional belastenden Zeit. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Betroffene den Antrag rechtzeitig stellen und alle erforderlichen Unterlagen sofort einreichen. Gleichzeitig sollte ein Steuerberater aufgesucht werden, um sich frühzeitig über die steuerlichen und langfristigen Auswirkungen der Hinterbliebenenrente kundig zu machen.

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