Die Rente mit 63 Jahren ist ein Synonym für eine vorgezogene Rente, also eine Altersrente vor Erreichen des regulären Renteneintrittalters. Diese Möglichkeit, mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, war in Deutschland eng an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Leider muss man sagen: die wörtlich zu nehmende Rente mit 63 Jahren gib es nicht mehr, lediglich eine vorgezogene Altersrente jenseits der 63 ist noch möglich – mit Abschlägen.
Grundsätzlich wird zwischen der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte und der vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen für langjährig Versicherte unterschieden.
Hier auf Bürger & Geld die wichtigsten Informationen zum Thema Rente mit 63!
Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren?
Wer kann mit 63 Jahren in Rente gehen? Mit oder ohne Abschläge?
Diese Option abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren war nur für Personen möglich, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden und mindestens 45 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen konnten. Diese Regelung wurde im Jahr 2014 eingeführt, um besonders langjährig Versicherte zu entlasten.
Diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, sind gegenwärtig aber alle schon Rentner!
Für später Geborene gilt Folgendes:
- Für Geburtsjahrgänge ab 1953 wurde und wird das Renteneintrittsalter schrittweise um zwei Monate pro Jahrgang angehoben.
- Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können Versicherte nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Bei der abschlagsfreien Rente vor Erreichen des regulären Renteneintrittalters handelt es sich um die Rente für besonders langjährig Versicherte.
Vorzeitige Rente mit Abschlägen
Wer mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt hat, kann gegenwärtig immer noch ab 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente beantragen. Allerdings sind hier Abschläge von bis zu 14,4 % (je nach Geburtsjahr) auf die monatliche Rentenzahlung hinzunehmen. Diese Abschläge gelten lebenslang und reduzieren die Rentenhöhe dauerhaft. Es handelt sich um die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte.
Voraussetzungen für die Beitragsjahre
Zu den anrechenbaren Zeiten zählen:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit.
- Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.
- Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung.
Tabelle: Renteneintrittsalter für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr | Abschlagsfreies Renteneintrittsalter |
---|---|
1953 | 63 Jahre, 2 Monate |
1954 | 63 Jahre, 4 Monate |
1955 | 63 Jahre, 6 Monate |
1956 | 63 Jahre, 8 Monate |
1957 | 63 Jahre, 10 Monate |
1958 | 64 Jahre |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Zusammenfassung zur Rente mit 63 Jahren
Die sogenannte “Rente mit 63” ist heute nicht mehr mit diesem Alter abschlagsfrei möglich. Sie kann nur noch als Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen angetreten werden.
Das frühestmögliche Renteneintrittsalter verschiebt sich schrittweise nach oben.
Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.