Ab dem 1. Januar 2025 sind nicht unwesentliche Änderungen beim Wohngeld in Kraft getreten. Diese Anpassungen zielten darauf ab, Haushalte mit niedrigem Einkommen angesichts steigender Wohn- und Lebenshaltungskosten zu entlasten. Hier auf Bürger & Geld erfahren Sie alles Wichtige über die neuen Regelungen und Einkommensgrenzen beim Wohngeld 2025.
Wohngeld Erhöhung 2025
Das Wohngeld-Plus wurde zum Jahresbeginn 2025 durchschnittlich um rund 15 Prozent angehoben. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 30 Euro monatlich für betroffene Haushalte. Die Wohngeld Erhöhung 2025 erfolgte automatisch, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden musste.
Erhöhung der Wohngeld Einkommensgrenzen
Parallel zur Wohngelderhöhung wurden auch die Einkommensgrenzen im Rahmen der zweijährlichen Wohngeld-Fortschreibung angepasst. Dies bedeutet, dass mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben könnten.
Haushaltsmitglieder | Einkommensgrenze Wohngeld |
---|---|
1 | 1.443 Euro |
2 | 1.953 Euro |
3 | 2.453 Euro |
4 | 3.324 Euro |
5 | 3.822 Euro |
Diese Wohngeld Tabelle 2025 zeigt die Einkommensobergrenzen für die niedrigste Mietstufe. In Städten mit höheren Mieten gelten entsprechend höhere Grenzen.
Die Mietobergrenzen werden ebenfalls angehoben. In Städten der höchsten Mietstufe (VI) kann beispielsweise eine alleinstehende Person künftig Wohngeld für eine Wohnung mit einer Bruttokaltmiete von bis zu 770 Euro beantragen.
Wer hat 2025 in der Regel Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch auf Wohngeld haben insbesondere folgende Personengruppen:
- Haushalte mit niedrigem Einkommen
- Rentnerinnen und Rentner
- Erwerbstätige im Niedriglohnsektor
- Personen, deren Einkommen bisher knapp über der Einkommensgrenze lag
Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat, wer Einkommen erzielt, das oberhalb der Einkommensgrenze liegt.
Außerdem haben Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Behinderung sowie von Bürgergeld keinen Anspruch auf Wohngeld.
Der Grund: Wohngeld ist diesen staatlichen Sozialleistungen vorrangig. Im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf Bürgergeld wird geprüft, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, mit dem der Bezug von Bürgergeld vermieden werden kann.
Warum wurde das Wohngeld angepasst?
Die Anpassung des Wohngeldes ist eine Reaktion auf steigende Mieten und die allgemeine Preisentwicklung. Sie soll verhindern, dass Erwerbstätige und Rentner aufgrund höherer Wohnkosten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen.
Die Wohngelderhöhung 2025 ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte. Experten begrüßten die Maßnahme, fordern jedoch angesichts hoher Inflation und Energiekosten eine Fortschreibung der finanziellen Unterstützung.
Für Personen, die im vergangenen Jahr knapp über der Einkommensgrenze lagen, lohnt sich 2025 möglicherweise ein neuer Antrag auf Wohngeld. Es gilt: lieben einen Antrag stellen und dann doch kein Wohngeld erhalten als keinen Antrag auf Wohngeld zu stellen und von vornherein kein Wohngeld zu erhalten. Bei der ersten Variante liegt eine Begründung des Wohngeldamtes vor, die von einem Fachmann überprüft werden kann. Bei der zweiten Variante ist das nicht möglich.
Wichtig: eine rückwirkende Beantragung von Wohngeld ist (grundsätzlich) nicht möglich!