Der Übergang vom Berufsleben in die Rente erfordert strategische Entscheidungen. Statt voreilig eine Rente mit lebenslangen Abschlägen zu wählen, lohnt sich für viele Arbeitnehmer der Bezug von Arbeitslosengeld bis zur Regelaltersgrenze. Dieser Ansatz bietet nicht nur kurzfristig höhere monatliche Leistungen – häufig übersteigt das Arbeitslosengeld die abschlagsbehaftete Rente – sondern verbessert auch langfristig die Altersvorsorge. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt während des Bezugszeitraums Rentenversicherungsbeiträge, was den späteren Rentenanspruch steigert. Besonders profitieren Berufstätige mit hohem Einkommen in den letzten Erwerbsjahren. Maximal 24 Monate lässt sich dieser Finanzierungsweg nutzen, wobei gleichzeitig Minijobs zur Aufrechterhaltung der Rentenwartezeit möglich sind.
Arbeitslosengeld besser als vorgezogene Rente
Das Arbeitslosengeld kann älteren Arbeitnehmern helfen, die Zeit bis zur abschlagsfreien Rente zu überbrücken.
In vielen Fällen ist es besser, Arbeitslosengeld zu beziehen, als in vorgezogene Rente zu gehen. Das gilt besonders dann, wenn man in den letzten Jahren vor Rentenbeginn gut verdient. Der Rentenanspruch mit Abschlägen ist oft geringer als das Arbeitslosengeld. In diesem Fall sollte man versuchen, auf die Rente mit Abschlägen zunächst zu verzichten und Arbeitslosengeld beantragen.
Arbeitslosengeld kann maximal für 2 Jahre, als 24 Monate bezogen werden. So lange kann der Rentenbeginn mit dem Bezug von Arbeitslosengeld um diese Zeit hinausgeschoben werden. Während der Arbeitslosigkeit kann man zudem einen Minijob ausüben und so Monate für die Wartezeit erwerben.
Keine Verpflichtung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente
Die Bundesagentur für Arbeit darf von keinem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit verlangen, eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Man darf sich also getrost arbeitslos melden. Eine Zwangsverrentung ist beim Arbeitslosengeld im SGB III nicht vorgesehen. Dieses Zwangsverrentung gibt es gegenwärtig auch nicht beim Bürgergeld. Zu Zeiten von Hartz IV war sie jedoch Gesetz.
Arbeitslosengeld höher als Rente mit Abschläge
Ist das Arbeitslosengeld höher als die eine vorgezogene Rente mit Abschlägen so kann man den Weg über die Bundesagentur für Arbeit ohne weiteres beschreiben. Die Arbeitsagentur wird zudem Beiträge zur Rentenversicherung zahlen; die spätere Altersrente wird steigen.
Rechenbeispiel: Arbeitslosengeld vor Rente beantragen
In unserem Beispiel gegen wir von einem Arbeitnehmer aus, der 45 Jahre Wartezeit erfüllt hat und somit eine vorgezogene Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann. Geht man jedoch mit 63 Jahren in Rente, so muss man 14,4 Prozent an Abschlägen bei der Rente in Kauf nehmen. Diese Abschläge fallen für den Rest des Lebens an, nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Beträgt der Rentenanspruch ohne Abschläge z.B. 2000 Euro, so beträgt er mit Abschlägen im Beispielsfall 1712 Euro.
Beträgt die Rente ohne Abschläge nur 1500 Euro, so würde sie mit Abschlägen bei 1.284 Euro liegen
Geht man nun von einem Einkommen von 50.000 Euro aus, so beträgt die Bemessungsgrundlage für die Rentenzahlungen durch die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent dieses Einkommens, also 40.000 Euro.
Geht man von einer Zeit der Arbeitslosigkeit und Beitragszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit von 2 Jahren aus, so ergibt sich eine zusätzliche monatliche Rente von ca. 60 Euro. Die monatliche Altersrente nach Beendigung der Arbeitslosigkeit erhöht sich also um 60 Euro.
Zusammenfassung zu Arbeitslosengeld vor Rente beantragen
Es kann sich durchaus lohnen, vor der Beantragung der Rente mit Abschlägen Arbeitslosengeld zu beziehen. – –
- Das gilt insbesondere dann, wenn dieses höher als die zu erwartende Rente ausfallen sollte.
- Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wird der Rentenanspruch erhöht, weil die Arbeitsagentur Beiträge zur Rentenversicherung zahlt.