Wohngeld und Bürgergeld – geht das?

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wohngeld und buergergeld

Menschen mit geringen Einkommen fragen sich oft, ob sie Bürgergeld beantragen oder besser einen Antrag auf Wohngeld stellen sollten. Diese Frage ist berechtigt, denn oft ist es zweifelhaft, ob nun ein Anspruch auf Bürgergeld oder auf Wohngeld besteht, wenn ein (geringes) Einkommen vorhanden ist.

Bürgergeld und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus

Wenn ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann nicht noch ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Es muss geprüft werden, ob das eigene Einkommen zusammen mit dem Wohngeld höher oder niedriger wäre als der Anspruch auf Bürgergeld. Es muss also eine Vergleichsrechnung aufgestellt werden.

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht nur, wenn Einkommen und Wohngeld in ihrer Summe den potentiellen Anspruch auf Bürgergeld nicht erreichen.


Bürgergeld und Wohngeld rechtzeitig beantragen

Was tun, wenn Zweifel bestehen? Dann sollte man Bürgergeld beantragen. Das Jobcenter rechnet dann, ob der Anspruch besteht oder ob ein Wohngeldanspruch geltend gemacht werden kann. Den Wohngeldantrag und den Antrag auf Bürgergeld kann man übrigens gleichzeitig stellen. Das sollte man auch tun, denn beide Leistungen, sowohl Bürgergeld als auch Wohngeld, werden nicht rückwirkend gezahlt, sondern nur ab dem Monat, in dem der jeweilige Antrag beim Jobcenter oder Wohngeldamt der Gemeinde eingeht.

Wo und wie beantrage ich Wohngeld?

Zuständige für den Wohngeldantrag ist die Gemeinde, in der man wohnt, in der man also seinen Wohnsitz hat. Dort kann man sich einen Termin geben lassen und den Wohngeldantrag persönlich stellen. Am besten informiert man sich dann bei seinem Wohngeldamt, welche Unterlagen und Nachweise man mitbringen soll.

Es ist auch möglich, den Wohngeldantrag online zu stellen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Wohngeldantrag auszufüllen und zu unterschreiben, das Formular einzuscannen und mit den erforderlichen Nachweisen per Email an das Wohngeldamt zu senden.

Per Post funktioniert die Antragstellung ebenfalls: Formular für den Wohngeldantrag ausfüllen, unterschreiben, Nachweise beifügen und mittels Brief an das Wohngeldamt senden. Wer einen Nachweis für den Eingang der Unterlagen beim Wohngeldamt wünscht, wählt die Form eines Einschreibens.


Wohngeldbescheid überprüfen

Es kann einige Zeit dauern, ehe man vom Amt den Wohngeldbescheid erhält. Es ist relativ einfach den Wohngeldbescheid zu überprüfen. Hierzu nutzt man den Wohngeldrechner der Bundesregierung. Er hilft auch im Vorfeld zu ermitteln, ob ein Wohngeldanspruch bestehen kann.

Gleiches gilt für das Bürgergeld. Auch hier kann man das Bestehen eines Anspruchs im Vorfeld prüfen: Bürgergeld-Rechner.

Fazit: Bürgergeld oder Wohngeld

Es gibt nur eins: entweder Bürgergeld oder Wohngeld. Welcher Anspruch besteht, sollte man vom Jobcenter prüfen lassen. Ist überhaupt kein Einkommen vorhanden, kommt nur der Anspruch auf Bürgergeld in Betracht.

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