Mindestlohn in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM): Haben Beschäftigte Anspruch und welche Leistungen erhalten sie?

Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen erhalten keinen gesetzlichen Mindestlohn, sondern ein Werkstatt-Entgelt und weitere Sozialleistungen.

behindertge Frau arbeitet in Werkstatt mit Anleitung
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In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten Menschen mit Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Anders als in regulären Arbeitsverhältnissen besteht hier jedoch kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen erhalten Beschäftigte ein Werkstatt-Entgelt, das sich aus einem Grundbetrag (2025: 133 €), einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld (52 €) zusammensetzt. Diese Leistungen sind gesetzlich in § 221 SGB IX geregelt und dienen der Teilhabe am Arbeitsleben. Der Lebensunterhalt wird meist durch Renten oder Grundsicherung gedeckt, wobei das Werkstatt-Entgelt nur teilweise angerechnet wird. Gerichtsurteile bestätigen, dass der Mindestlohn in WfbM nicht gilt.

Wie hoch ist das Gehalt / der Lohn in einer Werkstatt (WfbM)

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Muss in einer Werkstatt für schwerbehinderte Menschen der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden?

Wenn man als behinderter Mensch in einer Werkstatt (WfbM) beschäfigt ist, fragt man sich natürlich, wie viel Geld man verdient.

Eine Tätigkeit in einer WfbM ist kein Arbeitsverhältnis, sondern ein  arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis. Der Grund: eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

In einer WfbM arbeiten Menschen mit Beeinträchtigung, die auf dem allgemeine Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung  keinen Zugang haben. Die Tätigkeit in der WfbM bereitet auf den allgemeinen oder ersten Arbeitsmarkt vor.


Kein Mindestlohn für Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Aus diesem Grund bekommen Beschäftigte in einer WfbM Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und keine Arbeitsentgelt. Sie haben weniger Pflichten als Arbeitnehmer.

Das es sich nicht um Arbeitsentgelt, also um Lohn handelt, sondern um Leistungen zur Teilhalbe, erhalten die WfbM-Beschäftigten auch keinen gesetzlichen Mindestlohn.

Sie bekommen ein Werkstatt-Entgelt als Teilhabe-Leistung. Darüber hinaus erhalten sie  zusätzlich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder / und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Sozialhilfe. Renten- und Krankenkassenbeiträge werden selbstverständlich auch bezahlt.

Es gibt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig Holstein, dass feststellt, dass WfbM-Beschäftigte keinen Anspruch auf Mindestlohn haben: siehe hier.

Welches weitere Geld erhalten Beschäftigte einer Werkstatt (WfbM)?

Menschen, die in einer WfbM arbeiten erhalten bekommen nicht nur das Werkstatt-Geld, sondern weitere Zahlungen.


Wie setzt sich das Werkstatt-Entgelt zusammen?

Menschen, die im Arbeitsbereich der WfbM arbeiten, erhalten das Werkstatt-Entgelt. Es ist in § 221 Abs. 2 SGB IX geregelt und setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag.

Zusätzlich wird in vielen Fällen ein Arbeitsförderungsgeld gezahlt.

Grundbetrag

Der Grundbetrag beträgt  2025  monatlich 133 Euro.

 Der Grundbetrag hat die gleiche Höhe wie das im Berufsbildungsbereich gem. § 125 SGB III gezahlte Ausbildungsgeld. Das Ausbildungsgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit. Der Grundbetrag hingegen wird von der Werkstatt gezahlt.

Steigerungsbetrag

Der Steigerungsbetrag des Werkstatt-Entgelts ist von WfbM zu WfbM unterschiedlich geregelt. Die Werkstatt setzt selbständig die Höhe fest  und stellt dabei auf individuelle Leistungen ab, etwa die Arbeitsmenge, die Schwierigkeit der ausgeübten Tätigkeit, das Arbeitsengagement oder die Zuverlässigkeit.

 Arbeitsförderungsgeld (AFöG)

 Das Arbeitsförderungsgeld erhalten Beschäftigte im Arbeitsbereich. Die Höhe beträgt 2025 52 Euro monatlich. Rechtsgrundlage der Zahlung ist § 59 SGB IX.

Weitere Zahlungen neben dem Werkstatt-Entgelt

Das Werkstatt-Entgelt dient nicht in erster Linie der Deckung des Lebensunterhalts, anders als etwa ein  Arbeitslohn. Der Lebensunterhalt decken Beschäftigte in einer WfbM in erster Linie aus eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder aus Leistungen der Grundsicherung. Nur zu einem geringen Teil wird das Werkstatt-Entgelt auf die Grundsicherungsleistung angerechnet.


Quelle

Eigene Recherche