Steuererklärung für Rentner Pflicht? Wann das Finanzamt fragt

Erfahren Sie, wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und wie das Finanzamt sie dazu auffordert. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Steuererklärung für Rentner.

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Rentner in Deutschland stehen oft vor der Frage, ob und wann sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Steuerpflicht für Renten ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In diesem Artikel auf Bürger & Geld erklären wir, wann das Finanzamt Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert und wann eine Pflicht hierzu besteht.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber
Bildquelle: Canva

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben? Wann fordert das Finanzamt hierzu auf?

Rentner sind nicht automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen das Finanzamt eine Steuererklärung fordert:

Überschreitung des Grundfreibetrags: Der steuerpflichtige Anteil der Rente muss den Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro für Singles und doppelt so viel für Verheiratete. Der Grundfreibetrag beträgt ab 1. Januar 2025 für Alleinstehende 12.096 Euro und 24.192 Euro für Zusammenveranlagte.

Wichtig: Es darf kein Arbeitslohn oder Versorgungsbezug im Einkommen enthalten sein. Ist dies der Fall, ergibt sich  eine steuerliche Veranlagungspflicht aus anderen Gründen, s. nächster Punkt.

Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte: Wenn Rentner neben ihrer gesetzlichen Rente weitere steuerpflichtige Einkünfte haben, wie z.B. Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, müssen sie eine Steuererklärung abgeben.

Aufforderung durch das Finanzamt: Wenn das Finanzamt einen Rentner direkt auffordert, eine Steuererklärung abzugeben, muss dies unbedingt erfolgen. Diese Aufforderung kann auch rückwirkend für mehrere Jahre erfolgen.

Wie wird die Steuerpflicht der Rente bestimmt?

Die Steuerpflicht der Rente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Der Besteuerungsanteil steigt seit 2006 schrittweise an. Ab 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner 83,5 % der Rente.

Hintergrund: Aufgrund des Systemwechsels ab 2006, versteuert der Gesetzgeber die Rente aus den gesetzlichen Alterssicherungssystemen und Basisrentenverträgen bis zum Jahr 2039 anhand einer Übergangsregelung. Jährlich steigt die Besteuerung der Rente der Leistungen und der Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise an. Bis dahin, also bis zum Ablauf des Jahres  2039, müssen die Renten mit ihrem sogenannten Besteuerungsanteil versteuert werden. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 liegt der Anteil bei 83,5% (s. o).

Was bedeutet die nachgelagerte Besteuerung?

Die nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass während des Arbeitslebens weniger Steuern auf die Rentenbeiträge gezahlt werden, dafür aber im Ruhestand mehr Steuern auf die Rente anfallen. Dieser Prozess soll bis 2058 abgeschlossen sein, wenn die gesamte Rente versteuert wird.

Achtung: Steuerhinterziehung

Wenn das Finanzamt Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, darf das keinesfalls ignoriert werden. Im Falle einer Nichtabgabe droht nämlich der Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Außerdem darf das Finanzamt dann die Besteuerungssachverhalte schätzen. Meist muss dann mehr an Steuer gezahlt werden, als an sich notwendig wäre.

Tipps für die Steuererklärung

Nutzen Sie Steuerprogramme: Verwenden Sie Steuerprogramme oder Apps, um die Steuererklärung zu erleichtern und Fehler zu vermeiden.

Absetzbare Kosten: Nutzen Sie alle absetzbaren Kosten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, um die Steuerlast zu senken.

Frühzeitig handeln: Geben Sie die Steuererklärung frühzeitig ab, um mögliche Rückzahlungen zu erhalten oder Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Zusammenfassung zu: Pflicht zur Steuererklärung für Rentner

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Die Steuererklärung für Rentner ist nicht immer Pflicht, aber es gibt klare Gründe, wann das Finanzamt eine solche fordert. Durch das Verständnis dieser Gründe und die Nutzung von Steuerprogrammen können Rentner ihre Steuerlast effektiv managen und Rückzahlungen erhalten und Nachzahlungen und Verspätungszuschläge vermeiden.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Eigene Recherche

  • sm e1691505063752

    Sabine Martholt hat Recht und Journalismus studiert und fundierte Kenntnisse im Bereich des Sozialrechts und des Rentenrechts. Beide Rechtsgebiete sind gleichzeitig ihr Hobby, wie sie gern verrät. Bereits vor ihrem ersten Volontariat bei einer Zeitung hat sie sich dem Schreiben gewidmet. Die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland hat sie mit großer Aufmerksamkeit, manchmal aber auch mit Kopfschütteln verfolgt – wie sie selbst sagt. Sie schreibt seit vielen Jahren für unser Online-Magazin. Gute Recherche und die eigene Meinung – beides ist ihr wichtig.

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  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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