Sozialpass: was das ist und in welchen Städten und Gemeinden es ihn gibt!

Der Sozialpass wird von vielen, aber längst nicht allen Gemeinden in Deutschland angeboten. Was Sie über den Sozialpass wissen müssen, erfahren Sier hier in unserem Artikel!

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Viele Städte und Gemeinden in Deutschland bieten einen Sozialpass an. Das liest sich gut. Doch es stellt sich die Frage: Wer hat Anspruch auf einen Sozialpass und welche Vergünstigungen bietet er?

Antworten hierauf und weitere Infos rund um den Sozialpass in den Gemeinden finden Sie hier auf Bürger & Geld!

Was ist der Sozialpass?

Paar lächelt mit Pass in den Händen
Bildquelle: Canva

In welchen Gemeinden kann der Sozialpass beantragt werden? Und: was ist das überhaupt, der Sozialpass?

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung, die einkommensschwachen Familien und Bürgern hilft, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Er bietet Ermäßigungen für kulturelle, sportliche und gesellschaftliche Angebote, fördert Mobilität durch ermäßigte Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und ermöglicht die Teilnahme an Bildungsangeboten.

Wer hat Anspruch auf den Sozialpass?

Der Anspruch auf den Sozialpass variiert je nach Kommune, jedoch gibt es einige allgemeine Kriterien, die in vielen Regionen gelten:

Empfänger von Sozialleistungen:

SGB II (Arbeitslosengeld II/Hartz IV/ Bürgergeld): Personen, die Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen

SGB XII (Sozialhilfe): Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG): Asylbewerber, die entsprechende Leistungen erhalten

Personen mit geringem Einkommen:

In einigen Kommunen sind auch Personen mit einem Einkommen unter bestimmten Grenzen berechtigt, z.B. analog zu den Bedarfssätzen des SGB II plus 10 % oder unter der Pfändungsfreigrenze.

Familien mit Kindern:

  • Familien mit mehreren kindergeldberechtigten Kindern, oft ab drei Kindern

Weitere Gruppen:

  • Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 % oder Familien mit einem schwerbehinderten Kind (mindestens 50 % Behinderungsgrad)
  • Wohngeldempfänger mit mehreren Kindern

Einkommensgrenzen:

  • In Heidelberg z.B. gelten Nettoeinkommensgrenzen von 1.215 Euro für Einpersonenhaushalte und 1.985 Euro für Dreipersonenhaushalte.

Die spezifischen Anspruchsvoraussetzungen können je nach Kommune variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei der lokalen Verwaltung zu informieren.

Welche Leistungen erhält man mit dem Sozialpass?

Der Sozialpass bietet eine Vielzahl von Leistungen, die je nach Kommune variieren können. Hier sind einige der häufigsten Leistungen, die durch den Sozialpass angeboten werden.

Leistungen des Sozialpasses:

  1. Mobilität:
    • Ermäßigungen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), z.B. günstigere Monatskarten oder Einzelfahrten
    • In einigen Fällen sind die Ermäßigungen im ÖPNV nicht zwingend Teil des Sozialpasses
  2. Freizeitgestaltung:
    • Ermäßigte Eintrittspreise für Freibäder, Zoos, Museen, Theater und Sporthallen
    • Gutscheine für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Theateraufführungen.
  3. Bildung:
    • Ermäßigungen oder kostenlose Teilnahme an Kursen der Volkshochschule
    • Unterstützung bei der Nutzung von Bildungsangeboten.
  4. Kinderbetreuung:
    • Ermäßigungen für Kindertageseinrichtungen oder Schule.
  5. Nahrung und Kleidung:
    • Zugang zu Tafeln, Kleiderkammern und Sozialkaufhäusern.
  6. Sonstige Leistungen:
    • Kostenlose Mitgliedschaft in der Stadtbibliothek.
    • Gutscheine für Messen oder andere lokale Veranstaltungen.

Diese Leistungen können je nach Kommune unterschiedlich ausfallen und sind oft auf die örtlichen Bedürfnisse und Angebote abgestimmt.

In welchen Landkreisen und Kommunen gibt es den Sozialpass?

Der Sozialpass ist in mehr als hundert Städten und Landkreisen in Deutschland verfügbar. Hier einige Regionen und Städte, in denen der Sozialpass verfügbar ist.

Gibt es in Ihrer Stadt oder Gemeinde einen Sozialpass? Schreiben Sie es in einem Kommentar!

Beispiele für Kommunen mit Sozialpass

1. Baden-Württemberg:

   – Heidelberg: Heidelberg-Pass

   – Stuttgart: SozialTicket

   – Tübingen: Sozialpass

   – Überlingen: Sozialpass

   – Ehningen: Sozialpass

2. Nordrhein-Westfalen:

   – Bielefeld: Bielefeld-Pass

   – Bonn: Sozialpass

   – Köln: Sozialpass

3. Sachsen:

   – Freiberg: Sozialpass

   – Meißen: Sozialpass

4. Thüringen:

   – Eisenach: Sozialpass

   – Bad Berka: Sozialpass

5. Schleswig-Holstein:

   – Eckernförde: Sozialpass

   – Barmstedt: Sozialpass

6. Hessen:

   – Bensheim: Sozialpass

7. Berlin:

   – Sozialpass für Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG

8. Brandenburg:

   – Eberswalde: Sozialpass

9. Rheinland-Pfalz:

   – Ingelheim am Rhein: Sozialausweis

Die genaue Verfügbarkeit und die spezifischen Bedingungen für den Sozialpass können je nach Region variieren, da die Zugangskriterien und angebotenen Leistungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind.

Wie beantragt man einen Sozialpass?     

Der Sozialpass ist in der Regel für Personen gedacht, die staatliche Sozialleistungen beziehen, wie z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe. In einigen Kommunen können auch Familienangehörige ohne ausreichendes Einkommen berechtigt sein.

Um einen Sozialpass zu beantragen, müssen Sie folgende Schritte befolgen:

Zuständigkeit ermitteln

Der Sozialpass wird von den Kommunen angeboten, daher müssen Sie die zuständige Stelle in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis ermitteln. Dies ist meist das Bürgerbüro oder das Jobcenter bzw. Sozialamt. Nutzen Sie das Online-Portal Ihrer Gemeinde oder wenden Sie sich direkt an das Rathaus oder das Sozialamt, um die für den Antrag zuständige Stelle zu ermitteln.

Besorgen Sie die erforderlichen Unterlagen:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid für die Sozialleistungen.
  • Gültiger Personalausweis.
  • Bei Asylbewerbern: Gültige Aufenthaltsgenehmigung

Antragsformular

Es muss ein Antragsformular für den Sozialpass ausgefüllt werden. In vielen Fällen können Sie das Antragsformular als PDF online herunterladen.

Antragstellung

Der Antrag kann in der Regel persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Man kann ihn oft aber auch online oder per Email stellen.

Verlängerung

Der Sozialpass gilt in der Regel für ein Kalenderjahr und kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Quelle

Verein für soziales Leben e.V.

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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