Für Familien: Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld beantragen

Für Familien: Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld beantragen
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Nicht selten sind Familien mit Kindern auf das Bürgergeld angewiesen und nicht nur alleinstehende Personen. Der Staat hat das Bürgergeld jedoch als letztes Mittel der Sozialhilfe konzipiert. Bevor jedoch ein Anspruch auf das Bürgergeld besteht, muss geprüft werden, ob Ansprüche auf Wohngeld und eventuell Kinderzuschlag bestehen. Nur wenn die Summe aus Einkommen, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag niedriger ist als der Anspruch auf Bürgergeld, kann man diesen beantragen. Anders formuliert, hat das Wohngeld eine Vorrangstellung als Sozialleistung.

Vorsorglich Wohngeld beantragen

Wenn die Familie nur über ein geringes Einkommen verfügt, sollte in jedem Fall ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Wohngeldsätze stark angehoben worden; im Durchschnitt hat sich das Wohngeld in der Höhe verdoppelt. Zudem sind die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug weniger streng. Das heißt, dass die Einkommensgrenzen angehoben worden sind. Wer im Jahr 2022 keinen Anspruch auf Wohngeld hatte, kann diesen bei unveränderten Verhältnissen im Jahr 2023 durchaus haben.

Es lohnt sich also, einen Wohngeldantrag beim Wohngeldamt der Gemeinde zu stellen. Einfach ein Formular ausfüllen, eine Vermieterbescheinigung zur Wohnung abgeben und fertig. Das geht schnell, entweder per Post oder per Email oder persönlich im Amt.

Bezug von Wohngeld berechtigt zu weiteren Leistungen

Familien, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, bekommen nicht nur monatlich die entsprechende Summe auf ihr Konto überwiesen.

Wohngeldbezieher haben auch Anspruch auf weitere Sozialleistungen. So war der Heizkostenzuschlag an den Bezug von Wohngeld geknüpft.

Auch der Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe besteht, wenn Wohngeld bezogen wird. Der Anspruch ist im Bürgergeld-Gesetz geregelt. Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe muss beim Jobcenter gestellt werden, das auch für den Antrag auf Bürgergeld zuständig ist. Allerdings sind Leistungen zur Bildung und Teilhabe nicht an die Leistungen des Bürgergeldes gebunden.

Kinderzuschlag kann neben dem Wohngeld beantragt werden

Der Kinderzuschlag soll helfen einen Bezug von Bürgergeld zu vermeiden. Der Kinderzuschlag verfolgt also die gleiche Zielrichtung wie das Wohngeld. Kinderzuschlag und Wohngeld können nebeneinander bezogen werden. Familien mit Kindern sollten deshalb in jedem Fall auch den Kinderzuschlag beantragen, wenn sie Wohngeld beziehen oder beantragen.

Wo muss der Kinderzuschlag beantragt werden?

Zuständig für den Kinderzuschlag ist die örtliche Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, also die gleiche Stellen, die auch für das Kindergeld zuständig ist. Kinderzuschlag wird somit wie das Kindergeld bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragt.

Wenn ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann man ebenfalls Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Jobcenter beantragen; Das gilt auch, wenn neben dem Kinderzuschlag kein Anspruch auf Wohngeld bestehen sollte.

Woher weiß ich, ob ich einen Anspruch auf Bürgergeld oder auf Wohngeld (und Kinderzuschlag) habe?

Ob ein Anspruch auf Wohngeld oder Bürgergeld besteht, kann man bereits vor Antragstellung selbst berechnen. Wie das geht, zeigen wir hier: Vergleichsberechnung Wohngeld und Bürgergeld