Die geplante Umstellung vom Bürgergeld zu Neue Grundsicherung markiert eine tiefgreifende Reform der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland. Die neue Regelung, die von der künftigen Koalition aus CDU, CSU und SPD beschlossen werden soll, bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die sowohl strukturelle als auch inhaltliche Aspekte betreffen. Hier auf Bürger & Geld erfahren Sie, wie sich der Übergang gestaltet wird und welche Neuerungen auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger zukommen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass zu einer Regierung aus CDU, CSU und SPD kommen wird. Danach sieht es jedoch gegenwärtig aus.
Was ist die Neue Grundsicherung?
Die Neue Grundsicherung soll das Bürgergeld ersetzen, das erst 2023 eingeführt wurde. Ziel ist es, die Eigeninitiative von Arbeitssuchenden stärker zu fördern und gleichzeitig den Druck auf Leistungsempfänger zu erhöhen. Die Reform orientiert sich teilweise an den früheren Hartz-IV-Regelungen und setzt auf schärfere Sanktionen sowie eine Rückkehr zum Vermittlungsvorrang.
Wichtige Änderungen im Überblick
Abschaffung der Karenzzeit für Vermögen:
Mit dem Bürgergeld können Empfänger während einer einjährigen Karenzzeit Vermögen bis zu 40.000 Euro (für die erste Person im Haushalt) behalten. Diese Regelung entfällt bei der Neuen Grundsicherung vollständig. Vermögen muss nun sofort zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Verschärfte Sanktionen:
Bei Pflichtverletzungen, wie der Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote, drohen härtere Sanktionen, Strafen, bis hin zur vollständigen Streichung des Regelsatzes. Miete und Heizkosten sollen jedoch weiterhin vom Jobcenter gezahlt werden.
Rückkehr zum Vermittlungsvorrang:
Statt Weiterbildungen sollen Arbeitssuchende schneller in Jobs vermittelt werden, auch wenn diese zunächst Helferpositionen sind. Qualifizierungsmaßnahmen bleiben voraussichtlich jedoch für Personen mit Vermittlungshemmnissen bestehen.
Neue Berechnungsmethode für Regelsätze:
Die Regelsätze sollen neu berechnet werden, wobei die Höhe des Schonvermögens an die Lebensleistung gekoppelt wird. Details hierzu sind noch unklar.
Übergangsregelungen
Der Wechsel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung erfolgt schrittweise, um den Übergang für Leistungsempfänger zu erleichtern. Während bestehende Bürgergeld-Bezieher ihre Leistungen zunächst weiter erhalten, müssen sie sich auf neue Anforderungen einstellen:
Pflichten zur beruflichen Wiedereingliederung:
Arbeitssuchende werden stärker dazu verpflichtet, aktiv an ihrer beruflichen Integration mitzuwirken. Dies umfasst Bewerbungszwänge und die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.
Anpassung der Vermögensprüfung:
Die großzügigen Freibeträge des Bürgergeldes entfallen vollständig; stattdessen wird das Vermögen direkt geprüft und angerechnet.
Mögliche Auswirkungen
Die Reform hat das Ziel, mehr Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, vor allem schneller, und staatliche Leistungen effizienter zu gestalten. Kritiker befürchten jedoch soziale Härten durch die verschärften Sanktionen und den Wegfall der Karenzzeit für Vermögen.
Mögliche positive Aspekte sind:
- Förderung von Eigeninitiative und schneller Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
- Unterstützung durch Qualifizierungsmaßnahmen für schwer vermittelbare Personen.
Negative Aspekte:
- Höheres Risiko sozialer Härten durch strengere Sanktionen.
- Verlust finanzieller Sicherheit durch sofortige Anrechnung von Vermögen.
Fazit zum Thema Wechsel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung
Der Wechsel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung stellt eine umfassende Reform dar, die Arbeitssuchende stärker in die Pflicht nehmen und gleichzeitig soziale Leistungen strenger regulieren will. Während einige Änderungen darauf abzielen, die Eigenverantwortung zu fördern, könnten andere Maßnahmen – insbesondere die Abschaffung der Karenzzeit – für viele Leistungsempfänger eine finanzielle Herausforderung darstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform konkret aussehen und ob sie langfristig den gewünschten Erfolg bringen wird.