Die neue Pfändungstabelle 2025 / 2026 liegt nunmehr vor. Sie ist gültig ab dem 1. Juli 2025 und bestimmt, welcher Teil des Nettoeinkommens von Gläubigern gepfändet werden darf und welcher Teil dem Schuldner zur freien Verfügung bleibt. Sie hat direkte auswirkungen auf das P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Der Grund – Pfändungsfreibetrag dort wird um 55 Euro auf 1555 Euro angehoben.
Die Pfändungstabelle legt für jede Einkommensstufe und entsprechend der Anzahl der Unterhaltsberechtigten den genauen pfändbaren Betrag in Euro fest. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst, so auch 2025.
Nachfolgend finden Sie auf Bürger & Geld einen tabellarischen Überblick über die Höhe der Pfändungsfreigrenzen abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen mit den Auswirkungen auf das P-Konto!
Pfändungsfreigrenze 2025 / 2026 für alleinstehende Person: der Grundfreibetrag
Ab dem 1. Juli 2025 ist auch das P-Konto durch die neue Pfändungstabelle 2025 / 2026 mit den neuen Pfändungsfreigrenzen besser vor einem Gläubigerzugriff durch Pfändung geschützt.
Pfändungs – Grundfreibetrag: Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von 1.560 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – ab dem 1. Juli 2025. Dies gilt für Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge und Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet also automatisch einen Grund-Pfändungsschutz von bis zu 1.560 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber zur freien Verfügung, unabhängig von den Schulden.
Pfändungsfreigrenzen bei unterhaltsberechtigten Personen
Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 590 Euro hinzu, für weitere unterhaltsberechtigte Personen je 320 bzw. 330 Euro. Hier sind einige Beispiele:
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Pfändungsfreigrenze 01.07.2025 bis 30.06.2026 |
---|---|
kein Unterhaltsberechtigter | 1.559,99 Euro |
1 Unterhaltsberechtigter | 2.149,99 Euro |
2 Unterhaltsberechtigte | 2.469,99 Euro |
3 Unterhaltsberechtigte | 2.799,99 Euro |
4 Unterhaltsberechtigte | 3119,99 Euro |
5 Unterhaltsberechtigte | 3.449,99 Euro |
Beim P-Konto werden diese Beträge auf die nächste volle 10er-Stelle aufgerundet.
Wie erhält man einen höheren Pfändungsschutzbetrag?
Um einen höheren Pfändungsschutzbetrag auf dem P-Konto zu erhalten, muss man als Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen. Diese erhält man bei einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt, bei der Familienkasse oder auch dem Vollstreckungsgericht.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Mehrverdienst
Hat man einen Verdienst, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt, so darf man vom Mehrverdienst zusätzliche Euro-Beträge behalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | ||
---|---|---|
von den ersten 10 € Mehrverdienst | von allen weiteren 10 Eur Mehrverdienst | |
keine Unterhaltszahlung | 6,50 Euro | 3 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 5,11 Euro | 5 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 8,51 Euro | 6 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 7,29 Euro | 7 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 9,67 Euro | 8 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 9,44 Euro | 9 € |
Voll pfändbares Einkommen
Einkommen, das 4.766,99 Euro übersteigt, ist voll pfändbar.
Quelle
Bundesgesetzblatt Teil I – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025