P- Konto: höhere Pfändungsfreigrenzen 2025 / 2026 – neue Pfändungstabelle

Beim P-Konto (Pfändungsschutzkonto) gelten ab dem 1. Juli 2025 neue Pfändungsfreibeträge nach der neuen Pfändungstabelle 2025 / 2026. Wie hoch diese sind, entnehmen Sie unserer Tabelle in folgendem Beitrag!

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Die neue Pfändungstabelle 2025 / 2026 liegt nunmehr vor. Sie ist gültig ab dem 1. Juli 2025 und bestimmt, welcher Teil des Nettoeinkommens von Gläubigern gepfändet werden darf und welcher Teil dem Schuldner zur freien Verfügung bleibt. Sie hat direkte auswirkungen auf das P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Der Grund – Pfändungsfreibetrag dort wird um 55 Euro auf 1555 Euro angehoben.  

Die Pfändungstabelle legt für jede Einkommensstufe und entsprechend der Anzahl der Unterhaltsberechtigten den genauen pfändbaren Betrag in Euro fest. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli  angepasst, so auch 2025.

Nachfolgend finden Sie auf Bürger & Geld einen tabellarischen Überblick über die Höhe der Pfändungsfreigrenzen abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen mit den Auswirkungen auf das P-Konto!

Pfändungsfreigrenze 2025 / 2026 für alleinstehende Person: der Grundfreibetrag

Ab dem 1. Juli 2025 ist auch das P-Konto durch die neue Pfändungstabelle 2025 / 2026 mit den neuen Pfändungsfreigrenzen besser vor einem Gläubigerzugriff durch Pfändung geschützt.

Pfändungs – Grundfreibetrag: Alle Zahlungseingänge auf einem P-Konto sind bis zu einem Grundfreibetrag von 1.560 Euro pro Monat vor der Kontopfändung geschützt – ab dem 1. Juli 2025. Dies gilt für Zahlungen des Arbeitgebers, selbstständige Erwerbstätigkeit, Rentenbezüge und Sozialleistungen wie Bürgergeld, Kinder-, Wohn- oder Pflegegeld.

Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet also automatisch einen Grund-Pfändungsschutz von bis zu 1.560 Euro pro Kalendermonat. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber zur freien Verfügung, unabhängig von den Schulden.

Pfändungsfreigrenzen bei unterhaltsberechtigten Personen

Der Pfändungsfreibetrag erhöht sich je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 590 Euro hinzu, für weitere unterhaltsberechtigte Personen je 320 bzw. 330 Euro. Hier sind einige Beispiele:

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
Pfändungsfreigrenze
01.07.2025 bis 30.06.2026
kein Unterhaltsberechtigter1.559,99 Euro
1 Unterhaltsberechtigter2.149,99 Euro
2 Unterhaltsberechtigte2.469,99 Euro
3 Unterhaltsberechtigte2.799,99 Euro
4 Unterhaltsberechtigte3119,99 Euro
5 Unterhaltsberechtigte3.449,99 Euro

Beim P-Konto werden diese Beträge auf die nächste volle 10er-Stelle aufgerundet.

Wie erhält man einen höheren Pfändungsschutzbetrag?

Um einen höheren Pfändungsschutzbetrag auf dem P-Konto zu erhalten, muss man als Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Bescheinigung vorlegen. Diese erhält man bei einer Schuldnerberatung, einem Rechtsanwalt, bei der Familienkasse oder auch dem  Vollstreckungsgericht.  

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze bei Mehrverdienst

Hat man einen Verdienst, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt, so darf man vom Mehrverdienst zusätzliche Euro-Beträge behalten. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel.

Anzahl der
Unterhaltsberechtigten
 von den ersten 10 € Mehrverdienstvon allen weiteren 10 Eur Mehrverdienst
keine Unterhaltszahlung6,50 Euro3 €
1 Unterhaltsberechtigter5,11 Euro5 €
2 Unterhaltsberechtigte8,51 Euro6 €
3 Unterhaltsberechtigte7,29 Euro7 €
4 Unterhaltsberechtigte9,67 Euro8 €
5 Unterhaltsberechtigte9,44 Euro9 €

Voll pfändbares Einkommen

Einkommen, das 4.766,99  Euro übersteigt, ist voll pfändbar.

Quelle

Bundesgesetzblatt Teil I – Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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