Im Mai 2025 warten auf 21 Millionen Rentner in Deutschland wichtige Änderungen und Neuerungen. Es geht u.a. um die geplante Rentenerhöhung, die Rentenauszahlung (Termin), um die Frage, wann erstmals eine Rente beantragt werden kann oder auch um den Personalausweis.
In diesem Beitrag auf Bürger & Geld erklären wir die wichtigsten Änderungen im Wonnemonat Mai, die Rentner tangieren.
Rentenerhöhung 2025 auf den Gesetzesweg bringen
Hier auf Bürger & Geld die wichtigsten Änderungen für Rentner im Mai 2025!
Zum 1. Juli 2025 sollen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent erhöht werden. Diese Rentenerhöhung ist Teil einer kontinuierlichen Anpassung, die auf der guten Lohnentwicklung basiert und die Kaufkraft der Rentner stärken soll. Die Bundesregierung muss die Rentenerhöhung aber im Gesetzgebungsverfahren noch auf den Weg bringen. Das geschieht durch eine Rechtsverordnung. Der Entwurf der Rentenwertbestimmungsverordnung wird voraussichtlich im Mai 2025 durch das Bundeskabinett beschlossen. Anschließend muss die Rechtsverordnungerordnung durch den Bundesrat abgesegnet werden. Rechtsgrundlage für den Verfahrensgang ist § 69 Absatz 1 SGB VI.
Anschließend wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und die Rentenerhöhung kann zum 1. Juli 2025 kommen.
Erstmals im Mai 2025 Rente beantragen
Im Mai 2025 können verschiedene Geburtsjahrgänge erstmals eine Altersrente beantragen, abhängig von der Art der Rente und den individuellen Voraussetzungen.
Regelaltersrente
Wer zwischen dem 2. Februar 1959 und dem 1. März 1959 geboren wurde, kann erstmals ab dem 1. Mai 2025 mit 66 Jahren und zwei Monaten in die Regelaltersrente gehen, sofern er oder sie die erforderlichen fünf Beitragsjahre erfüllt hat und den Rentenantrag stellt. Letzteres muss bis zum 31. Juli 2025 geschehen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Personen, die zwischen dem 2. Juni 1963 und dem 1. Juli 1963 geboren wurden, können ab dem 1. Mai 2025 mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen, sofern sie schwerbehindert sind (mindestens 50 % GdB) und die erforderlichen Voraussetzungen (35 Jahre Wartezeit) erfüllen.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann abschlagsfrei bezogen werden, wenn 45 Beitragsjahre erfüllt sind. Personen, die zwischen dem 2. Dezember 1960 und dem 31. Dezember 1960 geboren wurden, können ab Mai 2025 diese Rente in Anspruch nehmen.
Versicherte, die am 1. Januar 19612 geboren wurden, können hingegen eerstmals a dem1. Juli 2025 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Dann mit 64 Jahren und 6 Monaten.
Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann ab 63 Jahren bezogen werden, jedoch mit einem Abschlag von 13,2 Prozent. Personen, die zwischen dem 2. April 1962 und dem 1. Mai 1962 geboren wurden, können ab Mai 2025 diese Rente in Anspruch nehmen, wenn sie 35 Beitragsjahre erfüllt haben.
Neue Bundesregierung im Mai 2025: Rente?
Im Mai 2025 dürfte es endlich so weit sein: Deutschland wird einen neuen Bundeskanzler und eine neue Bundesregierung haben. Es werden Änderungen im Rentensystem kommen, so soll z.B. ene Aktivrente eingeführt werden, die es Rentnern ermöglicht, bis zu 2.000 Euro steuerfrei neben der Rente zu verdienen. Außerdem soll nach bisher bekannt gewordenen Plänen eine Frühstartrente eingeführt werden. Umgesetzt werden wird dies allerdings noch nicht im Mai.
Auszahlung Rente für Mai 2025
Für den Monat Mai 2025 werden die Renten in den meisten Fällen am Monatsletzten ausgezahlt. Der 31. Mai ist kein Bankarbeitstag. Die Rentenauszahlung erfolgt deshalb schon am 30. Mai, dem Freitag. An diesem Tag wird auch die vorschüssige Rente für Juni ausgezahlt werden.
Nur in wenigen Fällen wird die Rente für Mai noch vorschüssig und somit am letzten Werktag des April ausgezahlt. Das ist Mittwoch, der 30.4.25.
Rentenzuschlag für Mai 2025
Der Rentenzuschlag für Mai 2025 wird für die anspruchsberechtigten Rentner (ca. 3 Millionen) zwischen dem 10. und 20. Mai 2025 ausgezahlt. Rechtsgrundlage ist § 307j SGB VI. Der Rentenzuschlag wird für alle anspruchsberechtigten Rentner unabhängig vom Zahltag der eigentlichen Rente ausgezahlt. Vorschüssigkeit und Nachschüssigkeit spielen hier also keine Rolle.
Nicht nur für Rentner: Passfoto für Personalausweis ab Mai nur digital
Ab Mai 2025 erfordern Personalausweise sowie Reisepässe digital erstellte Fotos. Passbilder in Papierform werden nicht mehr angenommen. Das betrifft jeden, somit auch Rentner. Das Leben soll einfacher werden.
Zusammenfassung zu den wichtigsten Änderunen für Rentner im Mai 2025
Das Wichtigste zum Schluss noch einmal kurz zusammengefasst:
Die Änderungen im Mai 2025 hinsichtlich der Rente bieten Rentnern zunächst den Ausbilick auf die Rentenerhöhung im Juli 2025. Hinsichtlich Führerschein und Personalausweis kommen Vereinfachungen auf sie zu. Was die Rentenzahlung für Mai anbelangt, so kann der Tag im Kalender markiert werden. Für einige Geburtsjahrgänge ist der Mai der erste Tag der Rentenzahlung.
Quelle
Eigene Recherche