Bürgergeld Bescheid

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Der Bescheid des Jobcenters teil dem Antragsteller mit, ob Bürgergeld bewilligt wird oder nicht. Man spricht von Bewilligungsbescheid oder einem positiven Bürgergeld Bescheid und von einem Ablehnungsbescheid oder einem negativen Bürgergeld Bescheid.

Ob positiv oder negativ – das Jobcenter ist gesetzlich verpflichtet einen Bürgergeld Bescheid zu erlassen, wenn ein Antrag auf Bürgergeld vorliegt, also Bürgergeld beantragt worden ist.

Der Bescheid des Jobcenters zum Bürgergeld-Antrag muss immer schriftlich erfolgen. Ein Bescheid wird erteilt, wenn

  • der Bürgergeld-Antrag bewilligt wird,
  • der Bürgergeld-Antrag abgelehnt oder nur teilweise bewilligt wird
  • man Leistungen zu Unrecht erhalten hat,
  • die Leistungen aufgehoben oder gekürzt werden.

Bewilligungsbescheid Bürgergeld

Hat das Jobcenter den Bürgergeld-Antrag geprüft und liegen alle Voraussetzungen für den Leistungsbezug vor, so ergeht ein Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld.

Der Bewilligungsbescheid wird immer für einen bestimmt Zeitraum erteilt. Es wird das Datum genannt, ab dem Bürgergeld bewilligt und gezahlt wird, und es wird das Datum genannt, bis zu dem letztmalig eine Zahlung bzw. Leistung erfolgt.

Möchte man nach Ablaufdatum weiter Bürgergeld erhalten, so muss man rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Man sollte den Weiterbewilligungsantrag mindestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungsbescheides stellen, um dem Jobcenter ausreichend Bearbeitungszeit zu sichern.


Ablehnungsbescheid Bürgergeld

Hat das Jobcenter den Bürgergeld-Antragt geprüft und ist es zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld nicht vorlegen, erteilt es einen Ablehnungsbescheid. Möglich ist auch, dass der Antrag nur teilweise bewilligt wird; dann erhält man eine Kombination aus Bewilligung und Ablehnung.

Was sollt man tun, wenn man den Bescheid des Jobcenters erhalten hat?

Zunächst sollte man prüfen, ob vom Jobcenter alle Angaben und Fakten richtig übernommen wurden. Dann sollte man die Berechnung des Bürgergeldes nachvollziehen. Am besten nutzt man hierzu den Bürgergeld-Rechner.


Bewilligungs-Bescheid dient als Ausweis für Vergünstigungen

Der Bürgergeld-Bescheid kann gegenüber unterschiedlichen Stellen und Einrichtungen als Ausweis zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen genutzt werden.

So kann man gegen Vorlage des Bewilligungsbescheids im Sozialkaufhaus oder bei der Tafel vergünstigt einkaufen. Außerdem erhalten Bürgergeld-Bezieher gegen Vorlage des Bürgergeld-Bescheids Preisnachlässeetwa im öffentlichen Nahverkehr für Bus und Bahn, für den Zoo, für Museen oder kulturelle Veranstaltungen.

Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Wird der Antrag auf Bürgergeld teilweise oder ganz abgelehnt, so kann man dagegen Widerspruch einlegen. Dies muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Bescheids erfolgen. Darauf muss das Jobcenter hinweisen. Fehlt der Hinweis ist ein Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr möglich. Den Widerspruch muss man bei der Behörde einlegen, die den Bescheid erlassen hat, also beim Jobcenter. Dieses prüft dann, ob sie dem Widerspruch abhelfen kann, ob er also berechtigt ist. Will das Jobcenter dem Widerspruch nicht abhelfen, muss sie den Bescheid der übergeordneten Widerspruchsbehörde vorlegen. Hilft auch diese nicht ab, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.

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