Bürgergeld: Extra-Geld für Bekleidung beim Jobcenter beantragen?

Bürgergeld: Extra Geld vom Jobcenter für Bekleidung beantragen
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Viele Bezieher von Bürgergeld stellen sich die Frage, ob man für die Anschaffung von Bekleidung zusätzliches Geld vom Jobcenter erhalten , also einen Sonderbedarf für Bekleidung geltend machen kann?

Die Antwort lautet grundsätzlich nein, aber in besonderen Fällen ja.

Der persönliche Regelsatz beim Bürgergeld enthält einen pauschalen Bedarf auch für Bekleidung. Aus diesem Grund erhält man kein zusätzliches Geld vom Jobcenter, wenn man neue Kleidung benötigt. In besonderen Lebenssituationen allerdings kann man zusätzliches Geld für den Kauf von Bekleidung beim Jobcenter beantragen.

Bekleidung vom Regelsatz kaufen – das ist der Grundsatz

Bekleidung muss vom Grundsatz her vom Regelsatz beglichen werden. Es sind exakt 8,3 Prozent des Regelsatzes für den Kauf von Bekleidung vorgesehen. Pro Monat stehen einer alleinstehenden Person, die Bürgergeld bezieht knapp 42 Euro zur Anschaffung von Bekleidung zur Verfügung.


Ausnahme: zusätzliches Geld vom Jobcenter für Bekleidung

In bestimmten besonderen Lebenssituationen kann man für den Kauf von Bekleidung einen Sonderbedarf beim Jobcenter geltend machen. Geregelt ist dies in § 24 Abs. 2 SGB II.

Schwangerschaft und Geburt

Liegt eine Schwangerschaft vor, so kann für den Kauf von Schwangerschaftskleidung zusätzliches Geld beim Jobcenter beantragt werden. Gleiches gilt für den Kauf von Babykleidung anlässlich der Geburt. Das folgt aus § 24 Abs. 2 S.1 Nr. 2 SGB II. Dort geht es um die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Schwangerschaftsmode und Babybekleidung werden also zusätzlich geleistet. Es besteht kein Anspruch auf eine Geldleistung. Das Jobcenter kann auch Sachleistungen erbringen. Üblich ist die Zahlung einer Geldpauschale.

Außergewöhnliche Umstände – besondere Lebenslagen

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, befindet man sich in besonderen Lebenslagen, kann man als Bezieher von Bürgergeld Extra-Geld für Bekleidung beim Jobcenter beantragen. Solche besonderen Umstände liegen beispielsweise in den Fällen vor, dass die bisher vorhanden Bekleidung nicht mehr genutzt werden kann, etwa durch einen Diebstahl, einen Wohnungsbrand, bei starker Gewichtsabnahme durch Krankheit. Weiter Ausnahmesituationen sind denkbar.

Darlehen für Bekleidungskauf beim Jobcenter

Liegen keine außergewöhnlichen Lebensumstände vor, die einen Neukauf von Bekleidung rechtfertigen, ist es möglich, ein Darlehen zum Bekleidungskauf beim Jobcenter zu beantragen. Die Bewilligung steht im Ermessen des Jobcenters, s. § 24 Abs. 1 SGB II.


Kann das Jobcenter auf gebrauchte Bekleidung verweisen?

Ist es zumutbar, dass das Jobcenter den Anspruch auf Sonderbedarf für Bekleidung mittels Sachleistung in Form von gebrauchter Kleidung erfüllt? Kann es auf die Kleiderkammer einer gemeinnützigen Organisation oder auf ein Sozialkaufhaus verweisen, das gebrauchte Kleidung anbietet? Die Antwort lautet: ja. Das Tragen gebrauchter Kleidung ist zumutbar. Eine Ausnahme gilt für Unterwäsche und Schlafbekleidung. Diese wird man aber auch nicht gebraucht angeboten erhalten.

Bedarf an Bekleidung muss beim Beantragen nachgewiesen werden

Stellt man einen Antrag auf Sonderbedarf für Bekleidung, so muss man nachweisen, dass tatsächlich ein besondere Lebenssituation vorliegt, dass etwa ein Wohnungsbrand stattgefunden hat oder dass Bekleidung gestohlen wurde. Schwangerschaft wird mittels ärztlicher Bescheinigung nachgewiesen, ebenfalls der Zeitpunkt einer anstehenden Geburt.