Auf den Bürgergeld Antrag folgt ein Bürgergeld Bescheid. Das Jobcenter kann dem Antrag entsprechen, ihn ablehnen, oder nur teilweise entsprechen. Ist man mit dem Bürgergeld Bescheid nicht einverstanden, sondern der Ansicht, das Jobcenter habe Fehler gemacht, so kann man Widerspruch gegen den Bürgergeld Bescheid einlegen.
Der Widerspruch gegen den Bürgergeld Bescheid ist die Vorstufe zu einer Klage vor dem Sozialgericht. Doch Achtung: Der Widerspruch muss innerhalb eine Frist eingelegt werden, sonst ist er unzulässig. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.
Bürgergeld Widerspruch als Rechtsbehelf
Der Widerspruch gegen den Bürgergeld Bescheid ist ein sogenannter Rechtsbehelf. Das Jobcenter entscheidet durch einen sogenannten Verwaltungsakt, den Bürgergeld Bescheid. Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch und anschließend Klage erhoben werden, wenn das Jobcenter und die Widerspruchsbehörde dem Widerspruch nicht abhilft.
Am Ende des Bürgergeld Bescheides weist das Jobcenter auch auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hin. Das ist Pflicht. Fehlt diese sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung, so greift auch nicht die Widerspruchsfrist von einem Monat, sondern man kann noch innerhalb Jahresfrist Widerspruch einlegen.
Widerspruchsfrist
Die Widerspruchsfrist gegen einen Bürgergeld Bescheid des Jobcenter beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides.
Die Widerspruchsfrist verlängert sich auf 12 Monate, wenn im Jobcenter Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Das folgt aus § 58 VwGO.
Wann ist der Bescheid des Jobcenters beim Antragsteller zugegangen?
Ein Bürgergeld Bescheid, ist zugegangen, wenn er in den Einflussbereich des Empfängers gelangt ist. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Brief in den Briefkasten eingeworfen ist.
Allerdings postuliert § 41 VwVgG eine Zugangsfiktion. Danach gilt ein Bescheid, ein Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.
Die Zugangsfiktion gilt jedoch nicht, wenn der Bürgergeld Bescheid (Verwaltungsakt) überhaupt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bestreitet der Empfänger also den Zugang, so hat im Zweifel die Behörde, das Jobcenter, den Zugang des Verwaltungsaktes oder den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.
Fristwahrung bzw. Fristeinhaltung beim Widerspruch
Der Widerspruch gegen den Bürgergeld Bescheid muss innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe beim Jobcenter eingehen. Eingehen bedeutet, dass er in den Einflussbereich der Behörde gelangt sein muss. Wann er vom Bürgergeld-Bezieher in den Briefkasten oder zur Post aufgegeben wurde oder von der Post abgestempelt wurde, spielt keine Rolle.
Berechnung der Widerspruchsfrist
Hir ein Berechnungsbeispiel für den Lauf der Widerspruchsfrist: Der Bürgergeld-Bezieher bekommt einen Ablehnungsbescheid mit im Bescheid gedrucktem Datum vom 08.02.2023. Aufgegeben zur Post wurde dieser Bescheid am 09.02.2022. Dann gilt er am 12.02. 2023 als zugestellt. Der Widerspruch muss folglich spätestens am 13.03.2023 dem Jobcenter zugehen.
Fristende ist Wochenende oder Feiertag
Fällt das Ende der Widerspruchsfrist auf ein Wochenende (Samstag, Sonntag) oder einen gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid hat keine aufschiebende Wirkung
Ein Bürgergeld Bescheid wird mit Erlass, also Zugang beim Empfänger, wirksam und bindend. Wird dagegen fristgemäß Widerspruch (und und später auch Klage) eingelegt, so ändert dies nichts an der Bindungswirkung, denn der Widerspruch (und die Klage) hat keine aufschiebende Wirkung. Das folgt aus § 39 SGB II.
Widerspruchsfrist abgelaufen – Bescheid ist rechtskräftig
Mit Ablauf der Widerspruchsfrist, wird der Bürgergeld Bescheid bestandskräftig. Man kann mit rechtlichen Mitteln, also mit Widerspruch und Klage, nicht mehr dagegen vorgehen. Möglich bleibt dann nur noch ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Wie wird der Widerspruch eingelegt?
Ein Widerspruch kann schriftlich, mündlich oder (ausnahmsweise) in elektronischer Form (Email) eingelegt werden.
Schriftlicher Widerspruch
Ein schriftlicher Widerspruch, also ein Brief in Papierform, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit er wirksam ist.
- Als Empfänger muss das Jobcenter genannt werden.
- Der Widerspruchsführer muss erkennbar sein. (Name und Anschrift)
- Die BG Nummer, also die Nummer der Bedarfsgemeinschaft (Aktenzeichen), sollte genannt werden.
- Zudem sollte ein Begründung gegeben werden, also das genannt werden, was nach Ansicht des Widerspruchsführers falsch ist.
- Man sollte den Brief, wenn man ihn mit der Post sendet, als Einschreiben aufgeben, um einen Nachweis über den Zugang und die Zeit des Zugangs des Widerspruchs zu erhalten.
- man den Brief im Jobcenter ab, sollte man sich die Abgabe bestätigen lassen.
Mündlicher Widerspruch zur Niederschrift bei der Widerspruchsbehörde
Man kann den Widerspruch auch mündlich einlegen.
- Dazu muss man das Jobcenter aufsuchen und den Widerspruch zu Protokoll erklären.
- Das Protokoll muss vom Widerspruchsführer unterzeichnet werden.
- Nachdem der Inhalt vom Jobcenter-Mitarbeiter aufgenommen wurde, muss der Antragssteller die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigen..
Widerspruch, wenn mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft betroffen sind
Wenn gegen einen Bürgergeld Bescheid Widerspruch eingelegt werden soll, der die Verletzung von Rechten mehrerer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft beanstandet, so müssen alle betroffenen Personen einer Bedarfsgemeinschaft hre individuellen Rechtsansprüche einzeln geltend machen.
Das bedeutet aber nicht, das mehrere Widerspruchsverfahren notwendig sind. Es muss auch nicht jede Person ein eigenes Widerspruchsschreiben verfassen.
Ausreichend ist, dass die strittigen und angefochtenen Leistungen jeder Person aus dem Schreiben hervorgehen und jeweils gegen jeden Punkt Widerspruch erhoben wird. Alle betroffenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft müssen das Widerspruchsschreiben unterzeichnen. Minderjährige Kinder müssen das nicht, da sie durch ihre Eltern vertreten werden.
Kosten des Widerspruchs
Der Widerspruch gegen einen Bürgergeld Bescheid kann vom Antragsteller selbst erhoben werden. Ein Rechtsanwalt ist nicht erforderlich.
Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei, man muss keine Gebühr für den Widerspruchsbescheid bezahlen.
Will man sich vor Einlegung des Widerspruchs von einem Rechtsanwalt beraten lassen, so kann man beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Im Rahmen dieser Beratungshilfe darf der Anwalt dann maximal 20 Euro an Honorar berechnen; den Rest trägt die Justizkasse.
Gleiches gilt übrigens auch für eine mögliche Klage nach Erhalt des Widerspruchsbescheids. Auch die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei. Einen Anwalt benötigt man ebenfalls nicht.
Möchte man einen Rechtsanwalt hinzuziehen, so ist es möglich Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, die allerdings nur bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage bewilligt wird.
Muster Widerspruch (Vordrucke) zum Download
Ein Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters zu verfassen, ist einfach. Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Muster-Widerspruch als Formular zur Verfügung.
Muster Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid des Jobcenters (pdf):
Briefkopf: Absender, Datum, Anschrift
…..
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Bescheid vom …., Az. ….
Widerspruch
ein.
Ich begründe den Widerspruch wie folgt:…..
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
……………….
Das war es schon. Kein großer Aufwand.
Kurzfassung: Verfahrensablauf Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid
- Antragsteller erhält den Bürgergeld-Bescheid (Verwaltungsakt) des Jobcenters
- Empfänger legt fristgerecht Widerspruch gegen den Bescheid ein.
- Bescheid wird durch das Jobcenter erneut geprüft. Hilft es nicht ab, muss es den Widerspruch der übergeordneten Widerspruchsstelle vorlegen.
- Es ergeht ein Widerspruchsbescheid (Verwaltungsakt).
- Wird dem Widerspruch ganz oder teilweise nicht abgeholfen, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Dabei ist eine Klagefrist zu beachten.
- Sollte innerhalb von drei Monaten kein Widerspruchsbescheid erlassen werden, kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.
Zusammenfassung zum Widerspruch gegen Bürgergeld Bescheid des Jobcenters
Wie legt man einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenter ein?
Der Widerspruch kann formlos erfolgen. Aus dem Widerspruchsschreiben muss hervorgehen, dass es sich um einen Widerspruch handelt und gegen welchen Bescheid er gerichtet gerichtet ist. Er muss von allen volljährigen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft unterzeichnet werden, deren Rechte durch den zugrundeliegenden Bescheid betroffen sind
Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren im Bereich des Bürgergeldes?
Das Jobcenter muss innerhalb von 3 Monaten auf den Widerspruch reagieren und einen Widerspruchsbescheid erlassen. Verstreicht die Zeit, kann der Antragsteller eine Untätigkeitsklage gegen das Jobcenter erheben.
Ist eine Frist für die Einlegung des Widerspruchs zu beachten?
Ja, die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bürgergeld Bescheids. Der Bescheid gilt drei Werktage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Diese Fiktion ist jedoch widerlegbar.
Wie muss der Widerspruch eingelegt werden?Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden. Ein Widerspruch per Email ist grundsätzlich nicht möglich, es sein denn, wenn besondere Voraussetzungen durch das Jobcenter geschaffen wurden und die Email qualifiziert signiert worden ist.