Tipps, Tricks und Hilfen für Bürgergeld-Empfänger zur Arbeitsaufnahme vom Jobcenter

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Bewerbungshilfen/ Bewerbungskosten

Sollten Sie keine Erfahrungen in Bezug auf das Bewerben haben, sprechen Sie bitte Ihren Ansprechpartner auf einen kostenlosen Bewerbungstrainings-Lehrgang an. Sollten Sie die Kosten für die An- und Abreise zur Bildungsstätte haben, können diese von Ihnen pauschal erstattet bekommen. Es kostet Geld, Bewerbungsunterlagen herzustellen und abzusenden. Bei ihrem Jobcenter können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Dafür wird Ihnen für jede vorgelegte Bewerbung ein Pauschalbetrag von 5€ ausgezahlt (innerhalb einer Jahresfrist können Sie bis zu 300€ beantragen; es ist ratsam mehrere Nachweise zu sammeln).
 

Fahrkosten zur Vorstellung

Wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch von einem Arbeitgeber eingeladen werden und dieser die Fahrkosten nicht übernimmt, kann Ihnen ihr Jobcenter den Erstattungsbetrag auf Nachweis zukommen lassen (niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels oder 0,20 € pro Kilometer). Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Kostenübernahme rechtzeitig vor Antritt persönlich oder telefonisch. Bei mehrtägigen Vorstellungsterminen kann es unter bestimmten Umständen auch möglich sein, ein Tagegeld oder die Übernachtungskosten zu erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner!
 

Praktikum/ Maßnahmen beim Arbeitgeber, Eignungsfeststellung

Sie befinden sich in einer Situation, in der Sie mit vielen anderen Bewerbern konkurrieren und der Arbeitgeber noch nicht ganz überzeugt ist. Sie können ihn davon überzeugen, indem Sie ein kostenloses Praktikum anbieten. Dabei wird Ihr Bürgergeld nicht unterbrochen und die Fahrtkosten werden von der Arbeitsgemeinschaft übernommen. Wenn Sie vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner bei ihren Jobcenter sprechen, haben Sie auch die Möglichkeit eine Aktivierungsmaßnahme zu wählen, um bestimmte Kenntnisse zu erwerben, die Ihnen bei der Arbeitsaufnahme nützlich sein werden.
 


Vermittlungsgutschein

Möchten Sie die Dienste eines privaten Vermittlers in Anspruch nehmen und dabei die Bemühungen ihres Jobcenters unterstützen, können Sie beim Jobcenter einen Vermittlungsgutschein beantragen, um die Inanspruchnahme kostenlos zu gestalten. Adressen von privaten Vermittlern finden Sie im Internet.
Fördermöglichkeiten bei konkreter Arbeitsaufnahme
Möchten Sie Arbeitskleidung oder Arbeitsgeräte erhalten, die der Arbeitgeber nicht bereitstellt, können Sie bei ihrem Jobcenter einen Zuschuss bis zu 260 € beantragen. Beispiele hierfür sind Blaumann, Arbeitskittel, Kochjacke usw. In der Regel sind Sicherheitsschuhe und Helme vom Jobcenter nicht einzusetzen, da der Betrieb solche zur Verfügung stellen muss. Falls Sie eine Arbeit außerhalb ergreifen und diese nicht täglich anfahren können, kann Ihnen eine Art Reisekostenbeihilfe in der Höhe der Fahrtkosten zur Vorstellung bewilligt werden. Sollten Sie noch nicht so schnell umziehen wollen, kann ein Zuschuss für die getrennte Haushaltsführung bis zu 6 Monate und bis zu einem Betrag von monatlich 260 € gezahlt werden. Planen Sie dagegen einen Umzug, werden die Kosten für das Befördern des Umzugsgutes übernommen. Auch im Tagespendelbereich können für eine gewisse Zeit die Kosten für die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte übernommen werden, Voraussetzung ist, dass die Entfernung verhältnismäßig groß ist. Der Zuschuss wird maximal bis zu 6 Monaten gezahlt (Berechnung wie Fahrkosten zur Vorstellung).
 

Zuschüsse an Arbeitgeber


Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu erhalten, wenn es schwierig ist, einen Mitarbeiter zu finden. Dazu gehören unter anderem eine längere Arbeitslosigkeit, fehlende Berufserfahrung, kein Berufsabschluss, mangelndes Wissen im neuen Arbeitsumfeld, eine anerkannte Behinderung, ein Alter von 50 Jahren und älter usw. Für die Inanspruchnahme müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
•    Ein Antrag des Arbeitgebers muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeberservice oder bei einem zuständigen persönlichen Ansprechpartner ihres Jobcenters gestellt werden;
•    eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche;
•    ein ortsüblicher Lohn oder ein Tariflohn.
 


Einstiegsgeld:

Möglichkeit 1

Wenn Sie eine mindestens 15 Stunden pro Woche dauernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und nicht mehr als 1.300,- € Brutto verdienen, kann Ihnen ihr Jobcenter Einstiegsgeld gewähren. Sollten Sie anspruchsberechtigte Kinder in Ihrem Haushalt haben, dann erhöht sich die Einkommensgrenze um 150,- € für jedes Kind.

Möglichkeit 2

Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit hauptberufliche aufnehmen und eine tragfähige Existenz nachgewiesen werden kann, kann Ihnen ein Einstiegsgeld gewährt werden, um Ihre Eingliederung zu unterstützen. Bitte bringen Sie zur Prüfung der Voraussetzungen einen Businessplan, einen Finanzierungsplan und eine Rentabilitätsvorschau mit. Wenn Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner ein Gespräch führen, können Sie feststellen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Einstiegsgeld haben. Ein Antrag auf Einstiegsgeld muss vor Beginn der Tätigkeit gestellt werden. Sollte Ihr Anspruch während des Förderzeitraums entfallen, wird Ihnen das Einstiegsgeld im Rahmen der Bewilligung weiter bezahlt, solange die ursprüngliche Beschäftigung weiterhin besteht.

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