Bürgergeld und Miete: Wohnungskosten beim Jobcenter begrenzt

Bürgergeld und Miete: Wohnungskosten beim Jobcenter begrenzt

Wer einen Anspruch auf Bürgergeld hat, dem zahlt das Jobcenter auch die Kosten für Miete und Heizung. Jedoch gibt es bei den Wohnkosten Grenzen. Das Jobcenter zahlt die Miete nicht in jeder Höhe. Wichtig in diesem Zusammenhang: die Karenzzeit. In dieser Zeit spielt die Angemessenheit der Miete keine Rolle.

Wie steigen die Mieten in Deutschland?

Die Entwicklung der Mieten in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage, der Größe und Ausstattung der Wohnung sowie der Nachfrage nach Wohnraum in der jeweiligen Region.

Generell lässt sich jedoch sagen, dass die Mieten in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen sind, insbesondere in den Großstädten und Ballungsräumen. Dies liegt vor allem an der steigenden Nachfrage nach Wohnraum, die das Angebot übersteigt.

Laut dem aktuellen Mietspiegel-Index des Immobilienportals “Immobilienscout24” sind die Mieten in den deutschen Großstädten im Jahr 2022 im Schnitt um 1,7 Prozent gestiegen. In Berlin und München waren die Mieten besonders hoch und stiegen im Schnitt um 2,6 Prozent bzw. 2,4 Prozent.

Es gibt jedoch auch Regionen in Deutschland, in denen die Mieten stagnieren oder sogar sinken, beispielsweise in ländlichen Gebieten oder in Städten mit einer schwächeren Wirtschaftsentwicklung.

Zusammenfassend kann jedoch gesagt werden, dass die Mieten (auch inflationsbedingt) in Deutschland stark steigen. Für Bürgergeld-Bezieher wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Bezahlbar bedeutet in diesem Zusammenhang: angemessen. Denn: das Jobcenter zahlt die Miete für eine Wohnung nur, wenn sie angemessen ist. Was das heißt, und welche Ausnahmen es gibt, erläutern wird gleich.


Was ist angemessen für eine Wohnung?

Was als “angemessen” für eine Wohnung gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Region, der Größe, der Ausstattung und der Lage der Wohnung.

Für Bürgergeld-Bezieher gilt, dass sich die Angemessenheit aus den örtlichen Vergleichsmieten im unteren Preissegment ergibt. Die Wohnungsgröße spielt dabei eine untergeordnete Rolle, das Jobcenter übernimmt die Miete auch für große Wohnungen, wenn die Miethöhe, also der Mietpreis, die Angemessenheitsgrenze nicht übersteigt.

Für ganz Deutschland gibt es keine allgemeingültigen Werte. Die Angemessenheit ist örtlich (Großstadt, Stadt, Land, Ost, West) sehr unterschiedlich. So gibt es beispielsweise in vielen Städten und Gemeinden Mietspiegel, die eine Orientierung über angemessene Mietpreise pro Quadratmeter bieten. Dabei orientieren sich die Jobcenter an den unteren Grenzen der Mietspiegel.

Karenzzeit als Ausnahme für die Angemessenheit der Miete

Das Bürgergeld-Gesetz hat mit der Karenzzeit eine Art Schonfrist für die Wohnungsmiete, ähnlich dem Schonvermögen, eingeführt. In den ersten 12 Monaten des Bezugs von Bürgergeld prüft das Jobcenter nicht, ob die Miete angemessen ist, also den Vergleichsmieten im unteren Mietpreissegment entspricht. Grund: der Bürgergeld-Bezieher soll sich nicht um seine Wohnung sorgen müssen, sondern sich voll und ganz auf die Suche nach einem Job konzentrieren können.


Was zahlt das Jobcenter für ein Wohnung?

Die Höhe der Miete, die das Jobcenter übernimmt, hängt – wie dargestellt – von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe der Wohnung, der Lage, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem örtlichen Mietniveau.

Das Jobcenter übernimmt in der Regel nur angemessene Mietkosten, das heißt, dass die Miete nicht höher sein sollte als die örtliche Vergleichsmiete für Wohnungen ähnlicher Größe und Ausstattung. In manchen Städten gibt es spezielle Mietobergrenzen, die das Jobcenter berücksichtigen muss.

E ist nicht nur ratsam, sondern sogar Pflicht im Sinne einer Obliegenheit im eigenen Interesse, vor Abschluss eines Mietvertrags die Angemessenheit der Miete mit dem Jobcenter abzuklären, um mögliche Probleme zu vermeiden und zu klären, ob das Jobcenter die Miete zahlt.

Wie viele Bezieher von Bürgergeld sind obdachlos?

Für Bezieher von Bürgergeld wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden, die das Jobcenter bezahlt. Oft bleibt ihnen nur der Weg in eine Wohnung, die oberhalb der Angemessenheitsgrenze liegt; dann müssen sie die Differenz der tatsächlichen zur angemessenen Miete aus dem Regelsatz begleichen. Können sie dies nicht, drohen Mietschulden, Räumungsklage und Obdachlosigkeit.

Es gibt keine genauen Zahlen darüber, wie viele Bezieher von Bürgergeld in Deutschland obdachlos sind, da dies statistisch nicht erfasst wird. Es gibt jedoch Schätzungen und Berichte von verschiedenen Organisationen und Initiativen, die sich mit der Obdachlosigkeit und Armut in Deutschland beschäftigen.

Laut einer Schätzung des Bundesverbandes Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) aus dem Jahr 2020 sind etwa 678.000 Menschen in Deutschland von Wohnungslosigkeit betroffen, darunter auch Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die tatsächliche Zahl kann jedoch höher sein, da es viele Menschen gibt, die nicht erfasst werden und in Notunterkünften oder bei Freunden oder Verwandten unterkommen.

Natürlich kann Obdachlosigkeit nicht allein auf Arbeitslosigkeit und Bezug von Bürgergeld zurückgeführt werden, sie hat oft eine komplexe Ursache. Viele Faktoren, z.B. Krankheit, Scheidung, Sucht oder hohe Mietkosten können dazu beitragen, dass Menschen obdachlos werden. Arbeitslosigkeit gehört aber auch dazu.


Zusammenfassung zu: Wohnungskosten beim Jobcenter begrenzt

Das Wichtigste kurz notiert:

Beim Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter neben dem Regelsatz auch die Kosten für die Unterkunft, also Miete und Heizkosten.

Die Kosten für die Wohnung müssen jedoch angemessen sein: sie dürfen die Vergleichsmieten und Wohnkosten für Wohnung im unteren Preissegment nicht übersteigen.

Eine Ausnahme besteht während der ersten 12 Monate des Bezugs von Bürgergeld. Es gilt eine Karenzzeit, in der das Jobcenter die Miete in tatsächlicher Höhe zahlt, egal, ob sie angemessen ist oder nicht.