In Deutschland kann man Bürgergeld beantragen, obwohl man arbeitet. Allerdings hängt dies von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen, dem Vermögen und der Größe des Haushalts.
Wer erwerbstätig ist und trotzdem Bürgergeld beantragen möchte, muss nachweisen, dass sein Einkommen und Vermögen nicht ausreichend sind, um den eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu decken. Dabei gibt es bestimmte Freibeträge, die von Ihrem Einkommen abgezogen werden können, bevor das Bürgergeld berechnet wird.
Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld
Wer arbeitet und Einkommen erzielt, wird dies erst nach Abzug von Freibeträgen auf das Bürgergeld angerechnet. Beispiel: ist man erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus dem Erwerbseinkommen ein persönlicher Einkommensfreibetrag und werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Mit steigendem Arbeitseinkommen steigen auch die persönlichen Freibeträge.
Tabelle: Hinzuverdienstgrenzen bzw. Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld
- 100 Euro im Monat: komplett anrechnungsfrei
- Zwischen 100 Euro und 520 Euro im Monat: 20 % anrechnungsfrei.
- Zwischen 520 Euro und 1.000 Euro im Monat: 30 % anrechnungsfrei.
- Zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro (alleinerziehend) im Monat: 10 % anrechnungsfrei.
Höhere Beträge als 1.200 bzw. 1.500 Euro im Monat, werden vollständig auf das Bürgergeld angerechnet.
Hinzuverdienstgrenzen beim Minijob
Wer einen Minijob auf 520 Euro Basis hat und nicht genug verdient, um den eigenen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, kann ebenfalls zusätzlich Bürgergeld beantragen, um das eigene Einkommen aufzustocken. Es gilt aber zu beachten, dass das Bürgergeld in der Regel nur an Personen gezahlt wird, die erwerbswillig sind, also bereit sind, eine Vollzeittätigkeit auszuüben. Das Bürgergeld ist an die Bedingung geknüpft ist, sich aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen und eine Arbeitsstelle anzunehmen.
Für Schüler gelten andere Hinzuverdienstgrenzen, insbesondere im Bereich des Minijobs, also eines Ferienjobs oder einer Tätigkeit nach der Schule.
Zusammenfassung zu Bürgergeld trotz Arbeit beantragen
Das Wichtigste kurz notiert:
Bürgergeld kann man auch beantragen, wenn man arbeitet.
Reicht das Arbeitsentgelt nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, wird das Bürgergeld aufstockend gezahlt.
Es gibt Hinzuverdienstgrenzen bzw. Einkommensfreibeträge; man kann also vom eigenen Verdienst einen Teil behalten, der nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.