Die Bundesregierung hatte beschlossen, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, einen Großteil der Kosten für Smartphones und andere mobile Endgeräte zu übernehmen. Der Zuschuss für solche Geräte war auf maximal 350 Euro begrenzt und sollte sicherstellen, dass jeder Schüler einen optimalen Zugang zu Bildung hat. Dieser Schritt war ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und ermöglichte es Schülern, unabhängig von ihrer finanziellen Situation bzw. der ihrer Eltern am digitalen Unterricht teilzunehmen.
Heute sieht es mit der Kostenübernahme von Smartphones für Schüler ganz anders aus.
Viele Familien können sich ein Smartphone für ihre Kinder nicht leisten
Eine gute Lösung für Schüler – damals:
Die Coronapandemie hatte vielen Familien finanziell stark zugesetzt. Insbesondere die plötzliche Umstellung auf das Home-Schooling hat viele überrascht und unvorbereitet getroffen. Besonders für Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, war der finanzielle Aufwand oft nicht zu bewältigen. In sozial schwächeren Familien fehlt es oft an den nötigen digitalen Endgeräten, um am Unterricht teilnehmen zu können. Wenn ein Smartphone, Tablet oder Notebook vorhanden ist, reichte dies oft nur für ein Kind. Großfamilien gerieten somit zunehmend in Schwierigkeiten, den Unterricht für alle Kinder zu organisieren. Eine mögliche Lösung war der versprochene Zuschuss des Jobcenters sein, der den Familien in dieser schwierigen Zeit unter die Arme greifen sollte. Der Regelsatz reichte (und reicht) nicht aus, um die Kosten für ein Schul-Smartphone zu bestreiten
Jetzt, nach der Pandemie, ist man vorbereitet und im Falle eines erneuten Home-Schooling sollen alles Schüler ausgerüstet sein.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme bei Smartphones?
Die Bedingungen für eine potenzielle Kostenübernahme waren präzise geregelt. Alle Schüler bis zum 25. Lebensjahr sowie Schüler mit einer Ausbildungsvergütung gehörten zu den förderungswürdigen Personen. Unter den mobilen Endgeräten, die bezuschusst werden konnten, befand sich auch das Smartphone.
Ein Blick auf die Herstellerseiten zeigt, wie kostspielig grundlegende Geräte wie Smartphones sein können. Insbesondere für das Home Schooling ist das Smartphone eine praktische und unkomplizierte Lösung, da die meisten Apps wie Teams, Skype usw. einfach vom Handy aus genutzt werden können. Daher sind Anschaffungen wie neue Notebooks nicht zwingend erforderlich. Insbesondere für größere Familien ist die Nutzung von Smartphones eine ausgezeichnete Möglichkeit, da es platzsparend und kostengünstiger ist. Darüber hinaus ist das Smartphone für den herkömmlichen Gebrauch bei Schülern besser geeignet.
Wenn die Schule oder Ausbildungsstätte jedoch einen Leihcomputer zur Verfügung stellt, konnte bzw. kann kein Antrag auf Übernahme des Mehrbedarfs für ein Smartphone beim Jobcenter gestellt werden.
Wie hoch ist der Zuschuss für das Smartphone?
Die finanzielle Unterstützung für digitale Endgeräte belief sich auf höchstens 350 Euro – so war das während der Coronapandemie von der Regierung beschlossen. – Wenn man sich jedoch die Preise herkömmlicher Geräte wie Smartphones, Notebooks und Tablets ansieht, wird schnell klar, dass dieser Betrag oft nicht ausreichte. Trotzdem war die teilweise Übernahme der Kosten für sozial benachteiligte Familien ein wichtiger Schritt und ein positives Signal in diesen schwierigen Zeiten. Viele Schüler litten bereits unter psychischem Stress und haben Schwierigkeiten im digitalen Unterricht. Eine angemessene Ausstattung war daher von entscheidender Bedeutung für ihren weiteren schulischen Erfolg. Die 350 Euro deckten alle notwendigen Anschaffungen der Schüler ab, einschließlich zusätzlicher Geräte wie Drucker und Headsets.
Rechtsgrundlage: unabweisbarer Bedarf
Und wie sieht es heute mit einem Zuschuss oder einer Kostenübernahme für das Smartphone für Schüler durch das Jobcenter aus?
Die Rechtsgrundlage für die Pflicht des Jobcenters, die Kosten von Tablet, Laptop und oder anderen digitalen Endgeräten zu übernehmen, ergibt sich aus § 21 Abs. 6 SGB II (Bürgergeld Gesetz): Diese Vorschrift besagt, dass bei Bürgergeld-Beziehern ein Mehrbedarf anerkannt wird, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist.
Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht – so das Gesetz.
Zusammenfassung
Die Bundesregierung hatte seinerzeit beschlossen, dass Jobcenter dazu verpflichtet sind, einen Großteil der Kosten für Smartphones und andere mobile Endgeräte zu übernehmen. Der Zuschuss für solche Geräte war auf maximal 350 Euro begrenzt und sollte sicherstellen, dass jeder Schüler einen optimalen Zugang zu Bildung hat. Alle Schüler bis zum 25. Lebensjahr erhiehlten diesen Zuschuss. Dieser Schritt war ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und ermöglichte es Schülern, unabhängig von ihrer finanziellen Situation bzw ihrer Elternam digitalen Unterricht teilzunehmen.
Heute gibt es diesen Zuschuss nur unter engen Voraussetzungen, die in § 21 Abs. 6 SGB II geregelt sind.