Das Bürgergeld ist für hilfebedürftige Menschen einfach zugänglich. Es besteht die Möglichkeit einen Online-Antrag auf Bürgergeld zu stellen.
“Bürgergeld beantragen – online und schnell” – das ist die Devise der Bundesagentur für Arbeit.
Mit dem Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitssuchende hat sich also nicht nur der Regelsatz geändert: das Bürgergeld ist auch digital, online und unkompliziert zugänglich. Selbstverständlich kann man aber auch ein Formular auf Papier für den Antrag nutzen.
Wie man sehr einfach Bürgergeld beantragen kann und was dafür notwendig ist, lesen Sie hier auf dieser Seite. Hier finden Sie auch alle offiziellen Antragsformulare für das Bügergeld zum Download als pdf-Datei.
Wie und wo Bürgergeld beantragen?
Der Bürgergeld – Antrag kann bei der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung des eigenen Wohnorts gestellt werden. Zuständig ist das obcenter. Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes. Ohne Antrag wird kein Bürgergeld gezahlt. Eine Rückwirkung ist nur sehr eingeschränkt vorgesehen. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, evt. ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag auf Bürgergeld gestellt worden ist.
Der Bürgergeld – Antrag kann zunächst formlos gestellt werden, mündlich oder schriftlich, per Brief oder per Email. Das Antragsformular, also den Fragebogen zum Antrag, kann man später ausfüllen.
Weil der (formlose) Antrag Anspruchsvoraussetzung für das Bürgergeld ist, sollte man die Antragstellung und ihren Zeitpunkt im Zweifel nachweisen können. Das erreicht man beispielsweise durch einen eingeschriebenen Brief.
Antragsformulare Bürgergeld: pdf – Download
Nachfolgend finden Sie die offiziellen Antragsformulare zum Bürgergeld nebst Anlagen und Ausfüllhinweisen zum Download. Im PDF Format.
Das Bürgergeld gibt es ab dem 1. Januar 2023.
In unten stehender Tabelle der Bürgergeld-Formulare finden Sie deshalb die offiziellen Antragsformulare der Jobcenter für den Bürgergeld Antrag nebst Anlagen und Ausfüllhinweisen im pdf-Format zum Download. Bitte lesen Sie auch noch die allgemeinen Hinweise zu den Antragsvoraussetzungen weiter unten auf der Seite.
Bürgergeld online beantragen
Nach der alten Rechtslage war der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitssuchende mit viel Bürokratie, Papier und persönlichen Terminen im Jobcenter verbunden. Beim Bürgergeld ist das Verfahren einfach und unbürokratisch geworden. Auf der Internetseite des Jobcenters, besser: der Bundesagentur für Arbeit, kann mittels des eServices online ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden.
Bürgergeld: Antrag auch online möglich
Das hat den Vorteil, dass man sich in aller Ruhe mit dem Antragsformular befassen und einen Antrag von jedem Ort und zu jeder Zeit stellen kann. Der Online-Antrag auf Bürgergeld hat sich mittlerweile bewährt; er wurde gut angenommen.
Wer den Antrag auf Bürgergeld online stellen will, muss zuvor ein Benutzerkonto auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Dafür erforderlich ist ein Personalausweis, der über die Online-Funktion verfügt. Hat man diese Funktion nicht, muss man sich im örtlichen Jobcenter registrieren. .
Bürgergeld online beantragen: Diese Unterlagen sind notwendig
Hat man sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich registriert, kann man den Bürgergeld Antrag online stellen. Man benötigt dazu folgende Unterlagen bzw. Nachweise:
- Personalausweis oder Reisepass
- zum bisherigen Arbeitseinkommen
- zu sonstigem Einkommen (etwa Kindergeld, Unterhaltsleistungen Arbeitslosengeld)
- zur Wohnung (Miete, Heizkosten)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Zusammenfassung: Bürgergeld kann auch einfach online beantragt werden, und zwar auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Dort muss man sich zunächst als Privatperson registrieren. Danach stehen die Antragsformulare online zur Verfügung.
Bürgergeld online beantragen auf Internetportal der Bundesagentur für Arbeit
Möchten Sie Bürgergeld online beantragen, klicken Sie einfach auf nachfolgenden Link: Bundesagentur für Arbeit – online beantragen
Wir empfehlen jedoch, den Antrag auf Bürgergeld direkt vor Ort bei dem jeweiligen Jobcenter in der Gemeinde oder Stadt zu stellen. Dort kann man sich beraten lassen und der Antrag erreicht sofort den zuständigen Sachbearbeiter.
Welche Nachweise müssen dem Bürgergeld Antrag beigefügt werden?
Dem Antrag auf Bürgergeld müssen Nachweise zu den persönlichen Verhältnissen, insbesonder zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen beigefügt werden. Die Nachweise zum Bürgergeldantrag beziehen sich des weiteren auf die familiäre Situation und die Wohnsitiuation. Im einzelnen muss folgendes beim Jobcenter eingereicht werden.
- Antragsformulare
- Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder (bei ausländischen Staatsbürgern) Aufenthaltstitel,
- Nachweise hinsichtlich des Einkommens; das kann etwa eine Gehaltsabrechnung oder Verdienstbescheinigung sein. Es reichen aber auch aktuelle Kontoauszüge, aus denen die Zahlung des Gehalts, der Rente, des Krankengeldes, KIndergeldes, Unterhalts oder sonstige Einkünfte ersichtlich sind.
- Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate,
- Nachweise über das Vermögen; das können ebenfalls Kontoauszüge, Sparbücher oder sonstige Banknachweise sein.
- Nachweise über laufende Ausgaben; in den meisten Fällen reichen ebenfalls Kontoauszügen, aus denen die Mietzahlung oder die Zahlung von Versicheurngsbeiträgen oder sonstige Zahlungen ersichtlich sind.
- Mietvertrag,
- Heiz- und Nebenkostennachweis; die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung des Vermiers vorlegen,
- Nachweise eines evt. früheren Leistungsbezugs, auch bei einem anderen Jobcenter; also Bewilligungsbescheid,
- Falls der Bürgergeldantrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis gesgtellt wird müssen die Arbeitspapiere, Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvertrag und eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.
Die Nachweise können nachgereicht werden, müssen also nicht zusammen mit dem Antrag an das Jobcenter übermittelt werden. Über den Bürgergeldantrag kann aber erst entschieden werden, wenn alle Nachweise vorliegen. Es liegt deshalb im Interesse des Antragstellers, die Nachweise so früh wie möglich einzureichen.
Ändern sich während des Bezugs von Bürgergeld die persönlichen Verhältnisse, müssen die Veränderungen ebenfalls nachgewiesen werden.
Wer kann Bürgergeld beantragen?
Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass der Antragsteller hilfebedürftig ist.
Für die meisten Antragsteller, nämlich solche, die zwischen 15 und 67 Jahre alt sind, kommen bei Vorliegen einer (im Regelfall vorhandenen) Erwerbsfähigkeit weitere Verpflichtungen / Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld hinzu,
Nur, wenn Hilfebedürftigkeit gegeben ist, kann man mit Erfolg einen Antrag auf Zahlung von Bürgergeld stellen.
Hilfebedürftigkeit
Die Hilfebedürftigkeit ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Festgelegte Vermögens- und Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Dabei wird das Vermögen erst oberhalb gewisser Grenzen und nach einer gewissen Zeit des Bezugs von Bürgergeld berücksichtigt.
Erwerbsfähigkeit
Erwerbsfähigkeit steht im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit. Diese wird vom Gesetz wie folgt definiert: Erwerbsunfähigkeit bedeutet, dass unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf Grund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Erwerbsunfähigkeit besteht auch bei Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.
Nicht erwerbsfähige Bedürftige haben unter Umständen ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld, dann unter vereinfachten Bedingungen:
Sofern im Haushalt einer erwerbsfähigen Person auch nicht erwerbsfähige Personen leben, haben diese selbstverständlich auch einen Anspruch auf Bürgergeld. Hilfebedürftig sind diese Personen, wenn sie ihren Bedarf und den Bedarf der mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigenen Mitteln nicht oder nicht im vollen Umfang decken können.
Wer kann Bürgergeld unter vereinfachten Bedingungen beantragen?
Personen unter 15 Jahren
Personen über 67 Jahren
Altersrentner (unter 67 Jahren)
sind nach der gesetzlichen Definition nicht erwerbsfähig. Sie haben somit bei Bedürftigkeit (nur als Teil einer Bedarfsgemeinschaft !) einen vereinfachten Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet, dass die an die Erwerbsfähigkeit geknüpften Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen müssen.
Wer kann nicht Bürgergeld beantragen?
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Auch EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Bürgergeld.
Asylbewerber haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld
Bevor der Bewilligungszeitraum für das bentragte und bewilligte Bürgergeld abläuft, sollte man rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld stellen. Alles was man über die Weiterbewilligung wissen muss, finden Sie hier: Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag