Bürgergeld: Zahnersatz und Zahnarztkosten vom Jobcenter?

Bürgergeld: Zahnersatz und Zahnarztkosten vom Jobcenter?
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Der Besuch beim Zahnarzt ist immer unangenehm. Nicht nur wegen möglicher Schmerzen, sondern auch, weil er manchmal viel Geld kostet. Die zahnärztliche Grundversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Aber wenn es um Zahnersatz, Kronen, Brücken oder gar Implantate geht, zahlt die Kasse nicht (viel). Haben Bürgergeld – Bezieher einen Anspruch gegen das Jobcenter auf Kostenübernahme bei Zahnersatz?

Was Zahlt die Krankenkasse beim Zahnarzt?

Bürgergeld Bezieher sind entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) krankenversichert. Die Grundversorgung wird immer von der Krankenkasse übernommen. Der Patient muss nichts zuzahlen. Zur Grundversorgung zählen beispielsweise:

– Kariesbehandlung, Zahnfüllung

– Wurzelbehandlung

– Ziehen eines Zahns

Wird jedoch Zahnersatz erforderlich, übernimmt die Krankenkasse nur etwa die Hälfte der Kosten. Dabei handelt es sich um die Regelversorgung.

Dies können Bezieher von Bürgergeld oft nicht bezahlen. Doch es gibt Möglichkeiten, die Zuzahlung zu reduzieren.


Vollständige Kostenübernahme bei Zahnersatz durch Krankenkasse

Es besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Zahnersatz in vollständiger Höhe übernimmt, wenn die Voraussetzungen für einen sogenannten Härtefall vorliegen. Bei einem Härtefall wird also mehr als die Regelversorgung von der Krankenversicherung übernommen.

Vom Grundsatz her ist ein Härtefall gegeben, wenn dem Versicherten durch die Kosten des Zahnersatzes eine unzumutbare finanzielle Belastung auferlegt werden würde

Härtefall-Antrag bei Krankenkasse stellen

Wer Bürgergeld bezieht kann einen Härtefall-Antrag bei seiner Krankenversicherung stellen. Ein Antrag ist erforderlich, eine automatische Einstufung als Härtefall bei Bezug von Bürgergeld erfolgt nicht.

Vor einer Zahnersatz-Behandlung stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf. Dieser muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Bei der Einreichung des Heil- und Kostenplans muss der Härtefall-Antrag gestellt werden. Als Bürgergeld-Bezieher reicht man einfach eine Kopie seines Bürgergeld-Bescheids mit bei der Krankenkasse ein.


Härtefall-Bewilligung durch die Krankenkasse

Bewilligt die Krankenkasse die Härtefall-Regelung, so übernimmt sie daraufhin im Rahmen der Regelversorgung die Zahnersatz-Behandlung mit dem doppelten Festzuschuss.

Hierbei handelt es sich um den Teil der Kosten der Regelversorgung, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Bei Versicherten, die keine Leistungen nach dem Bürgergeld-Gesetz erhalten, übernimmt die Krankenkasse 50 % der Kosten des Zahnersatzes. Aufgrund der Anerkennung als Härtefall erhalten Bürgergeld-Bezieher den doppelten Festzuschuss, somit bis zu 100 % der Kosten erstattet.

Nach wie vor nicht übernommen werden Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen. Über die Regelversorgung hinaus gehen z.B. Implantate. Diese müssen selbst finanziert werden, etwa aus möglicherweise vorhandenem Schonvermögen.

Welche Kosten fallen unter die Härtefall-Regelung?

Folgende Zahnersatzbehandlungen werden bei der Anerkennung als Härtefall vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse mit dem doppelten Festzuschuss übernommen:

  • Teil- und Vollprothesen
  • Zahnbrücken
  • Zahnkronen

Hochwertige Materialien und Implantate sind übernahmefähig. Diese müssen vom Patienten auch bei Vorliegen einer Härtefallregelung selbst bezahlt werden.


Zahlt das Jobcenter die Kosten, die die Härtefallregelung übersteigen

Kosten, die die Härtefallregelung der Krankenkasse übersteigen, werden auch nicht vom Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes übernommen.

Hinsichtlich von Zahnersatz sollte deshalb möglichst frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachgedacht werden. Wird diese in jungem Alter abgeschlossen, sind die Beiträge recht günstig.