Der Bundesarbeitsminister der SPD, Hubertus Heil, hat angekündigt, dass der Mindestlohn zu Beginn des kommenden Jahres deutlich angehoben werden soll. Die Mindestlohnkommission wird im Sommer einen Vorschlag unterbreiten, in dem eine “deutliche Steigerung” erwartet wird. Die Begründung dafür liegt in der hohen Inflation und den ordentlichen Tariferhöhungen. Heil ist überzeugt, dass eine spürbare Erhöhung des Mindestlohns notwendig ist, um den Lebensstandard der Arbeitnehmer*innen zu verbessern.
Wie ist der gesetzliche Mindestlohn definiert?
Der Mindestlohn gilt in Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die volljährig sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Ausgenommen davon sind lediglich Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren. Der Mindestlohn wird regelmäßig angepasst und beträgt derzeit 12 Euro brutto pro Stunde.
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindestlohn und einem Branchenmindestlohn?
In Deutschland wird der Mindestlohn durch das Mindestlohngesetz festgelegt und gilt als eine allgemeine und flächendeckende Lohngrenze für alle Arbeitnehmer im Land, mit wenigen Ausnahmen, die hier erklärt werden. Im Gegensatz dazu gilt ein Branchenmindestlohn nur für Arbeitnehmer in einer bestimmten Branche, für die er als allgemein verbindlich erklärt wurde.
Was ist, wenn der Branchenmindestlohn höher ist als der gesetzliche Mindestlohn?
Sobald der Branchenmindestlohn höher als der gesetzliche Mindestlohn ist, haben Arbeitnehmer in dieser Branche Anspruch auf den Branchenmindestlohn. Arbeitgeber dürfen in diesem Fall nicht den allgemein verbindlichen Branchenmindestlohn mit dem Hinweis auf den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn kürzen.
Mindestlohn nach Berufen 2023
Beruf | Mindestlohn in Euro |
---|---|
Pädagogisches Personal | 17,87 |
Dachdecker:in Geselle | 14,80 |
gelernter Pfleger:in | 14,60 |
Schornsteinfeger:in | 13,80 |
Elektrohandwerker:in | 13,40 |
Steinmetz | 13,35 |
Gebäudereiniger:in | 13,00 |
Fleischer:in | 11,50 (12,00) |
Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?
In Deutschland gibt es eine unabhängige Kommission, die sich mit dem Mindestlohn beschäftigt. Sie besteht aus einem Vorsitzenden sowie drei stimmberechtigten Vertretern der Gewerkschaften und drei der Arbeitgeber. Zusätzlich gibt es zwei wissenschaftliche Mitglieder, die beratend tätig sind und kein Stimmrecht haben. Die derzeitige Vorsitzende ist Christiane Schönefeld, die in Nordrhein-Westfalen 15 Jahre lang als geschäftsführende Vorsitzende der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit tätig war. Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Vertreter für die Kommission vor, die dann von der Bundesregierung berufen werden.
Was sind die Faktoren zur Anpassung des Mindestlohns?
Die Mindestlohnkommission bezieht ihre Entscheidungen hinsichtlich des Mindestlohns auf die Tarifentwicklung und überprüft, wie sich andere Löhne entwickelt haben. Dabei achtet sie darauf, dass der Mindestlohn ein angemessener Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden und Beschäftigung nicht gefährdet wird. Es ist wichtig, dass alle Unternehmen die gleichen Voraussetzungen haben und Arbeitnehmer nicht ihren Job verlieren, wenn Unternehmen durch den Mindestlohn ihre Angestellten nicht mehr bezahlen können.
Muss die Politik die Vorschläge der Kommission umsetzen?
Normalerweise empfiehlt die Mindestlohnkommission eine Anpassung des Mindestlohns, die dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich wird. Allerdings hat die Bundesregierung bei der letzten Erhöhung im Oktober 2022 von diesem Vorgehen abgewichen, da sie sich im Koalitionsvertrag auf eine Erhöhung auf zwölf Euro festgelegt hatte. Zukünftig soll jedoch wieder die Mindestlohnkommission über Anpassungen entscheiden, und zwar zum 30. Juni 2023 für die Zeit ab dem 1. Januar 2024. Diese Entscheidung wird mit Überzeugung getroffen, um faire Löhne für Arbeitnehmer zu gewährleisten.