Zum 1. Juli 2023 werden in Deutschland die Renten angepasst. Doch was haben Rentner davon, deren Rente zum Leben nicht ausreicht, die mit Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter aufstocken müssen? Und: reicht die Rentenerhöhung aus, um die laufende Inflation auszugleichen? Wir geben die Antwort hier.
Rentenerhöhung 1. Juli 2023
Am 1. Juli 2023 werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben, und zwar im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent.
Nimmt man alle Renten zusammen und teilt diese Summe durch die Anzahl der Rentner, so erhält man ca 1090 Euro. Das ist die durchschnittliche Rentenhöhe in Deutschland
Nachfolgende Tabelle zeigt die genauen Zahlen. Wir haben die prozentuale Erhöhung in Euro umgerechnet und dabei unterschiedliche bisherige Rentenhöhen in 200 Euro Schritten zugrunde gelegt.
Tabelle Rentenerhöhung 1. Juli 2023
Rente bis 30.06.2023 in Höhe von | Rentenerhöhung 01.07.2023 in Euro (West) | Rentenerhöhung 01.07.2023 in Euro (Ost) |
500 Euro | 21,95 Euro | 29,30 Euro |
700 Euro | 30,73 Euro | 41,02 Euro |
900 Euro | 39,51 Euro | 52,74 Euro |
1.100 Euro | 48,29 Euro | 64,46 Euro |
1.300 Euro | 57,07 Euro | 76,18 Euro |
1.500 Euro | 65,85 Euro | 87,90 Euro |
1.700 Euro | 74,63 Euro | 99,62 Euro |
1.900 Euro | 83,41 Euro | 111,34 Euro |
2.100 Euro | 92,19 Euro | 123,06 Euro |
2.300 Euro | 100,97 Euro | 134,78 Euro |
2.500 Euro | 109,75 Euro | 146,50 Euro |
Was bleibt Rentnern, die mit Bürgergeld oder Grundsicherung aufstocken?
Rentner, deren Rente zum Leben nicht ausreicht, müssen mit Grundsicherung im Alter, in Ausnahmefällen auch mit Bürgergeld, aufstocken, dieses staatlichen Sozialleistungen also in Ergänzung zur Rente nutzen.
Für Aufstocker-Rentner wirkt sich die Rentenerhöhung nicht aus, denn wenn die Rente steigt, wird der Anspruch auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld abgesenkt, denn insgesamt (Bürgergeld plus Rente oder Grundsicherung plus Rente) muss lediglich der Bedarf nach dem SGB II oder dem SGB XII abgedeckt sein.
Die Rentenerhöhung wird also mit der Grundsicherung oder dem Bürgergeld verrechnet.
Beispiel Rentenerhöung für Aufstocker – Rentner:
Bedarf für einen Rentner nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter): 1000 Euro (502 Euro Regelsatz plus 498 Euro Miete)
Bisher: 500 Euro Rente, 500 Euro Grundsicherung – Summe 1000 Euro
Nach Rentenerhöhung: 521,95 Euro Rente, 478,05 Grundsicherung – Summe 1000 Euro
Für Solo Rentner reicht Rentenerhöhung nicht, um Inflation auszugleichen
Die derzeitige Inflation liegt bei etwa 7 Prozent. Somit ist auf den ersten Blick ersichtlich, dass die aktuelle Rentenerhöhung auch für Rentner, die nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, nicht ausreicht, um die Inflation auszugleichen.
Wohlfahrtsverbände fordern deshalb einen Inflationsausgleich für Rentner in Höhe von 300 Euro.
Zusammenfassung zu Rentenerhöhung 1. Juli 2023
- Zum 1. Juli 2023 werden die Renten um 3,5 Prozent (Alte Bündesländer) bzw. um 4,2 Prozent (neue Bundesländer) erhöht.
- Rentner, die ergänzend Grundsicherung im Alter (Bürgergeld) beziehen haben nichts von der Rentenerhöhung, die die Grundsicherung um den Betrag der Erhöhung gekürzt wird.
- Für Solo – Rentner reicht die Rentenerhöhung nicht aus, um die Inflation auszugleichen.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.