Bürgergeld beantragt: Bewilligungsbescheid kommt nicht – was tun?

Bürgergeld beantragt: Bewilligungsbescheid kommt nicht – was tun?
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Mit der Auszahlung des Bürgergeldes läuft das wie folgt: Zunächst muss ein Antrag beim Jobcenter gestellt werden und die entsprechenden antragsbegründenden Tatsachen müssen vorgetragen und entsprechende Nachweise müssen beigefügt werden. Dann bearbeitet das Jobcenter den Antrag und erlässt einen Bewilligungsbescheid. Doch was tun, wenn kein Bewilligungsbescheid ergeht? Nachfolgend lesen Sie, wie Sie vorgehen sollten.

Bearbeitung des Bürgergeld Antrags

Oft ist die Bearbeitungsdauer für den Bürgergeld-Antrag sehr lang. Von Antragstellung bis zur Bewilligung können mehrere Wochen, unter Umständen sogar Monate vergehen. Es kommt häufig vor, dass das Jobcenter weitere Unterlagen anfordert. Dies geschieht dann per Post und dauert entsprechend.

Geld verliert man dadurch nicht, dann der Antrag wahrt die Frist. Ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, muss das Jobcenter zahlen, und zwar auch rückwirkend, wenn die Bearbeitung dauert.

Erforderliche Unterlagen für die Auszahlung des Bürgergeldes

Die Unterlagen, die das Jobcenter vom Antragsteller einfordert, können per Post an das Jobcenter geschickt werden. Das dauert jedoch. Man kann die Unterlagen auch in den Briefkasten des Jobcenters einwerfen oder am Empfang abgeben. Möglich ist es auch, die Unterlagen per Email zu übermitteln oder digital über das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit. Das erfordert jedoch eine vorherige Registrierung.

Wichtig ist, dass die Unterlagen zeitnah eingereicht werden. Das Jobcenter setzt für die Einreichung eine Frist. Kann man diese nicht einhalten, muss man eine Fristverlängerung beantragen und begründen. Ansonsten kann der Bürgergeld Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

6 Monate maximale Bearbeitungszeit für das Jobcenter

Spätestens nach 6 Monaten muss das Jobcenter einen Bescheid erlassen. Das ist eine lange Zeit. In aller Regel gehet es jedoch schneller. Es kommt auf das Jobcenter an. In Ballungsgebieten sind die Jobcenter überlastet. Dort dauert die Bearbeitung länger, als beim örtlichen Jobcenter in einer ländlichen Gemeinde.

Liegt nach 6 Monaten noch immer kein Bürgergeld Bescheid vor, so kann eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erhoben werden.

Antrag auf Bürgergeld Vorschuss

Wer kein Geld zum Leben hat und nicht mehrere Wochen warten kann, kann einen Bürgergeld Vorschuss beim Jobcenter beantragen.

Der Rechtsanspruch auf den Vorschuss ergibt sich aus § 42 SGB I.

Wichtig: Es muss ein Antrag auf den Vorschuss gestellt werden.  Ein einfacher Satz reicht: Hiermit beantrage ich einen Bürgergeld Vorschuss. Begründung: Ich habe keine Mittel zur Finanzierung des Lebensunterhalts.

Ein Anspruch auf einen Bürgergeld Vorschuss ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Antrag auf Vorschuss
  • Bürgergeld Anspruch muss dem Grunde nach bestehen.
  • Höhe des Anspruchs ist noch ungeklärt.
  • Ermittlung der Höhe nimmt noch einige Zeit in Anspruch.

In welcher Höhe der Vorschusses gezahlt wird, steht im Ermessen des Jobcenters und richtet sich nach der wahrscheinlichen Höhe des Leistungsanspruchs.

Es ist auch möglich, dass das Jobcenter Lebensmittelgutscheine ausstellt und diese dem Antragsteller aushändigt.