Eilmeldung: Bürgergeldempfänger vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgenommen

Bürgergeldempfänger vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen!
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Die Bundesregierung hat das kontroverse Gesetz zur Ersetzung fossiler Heizsysteme verabschiedet. Bevor es jedoch in Kraft tritt, muss es noch durch den Bundesrat und Bundestag genehmigt werden. Trotzdem ist nun klar, dass die Wärmewende bevorsteht. Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthält zahlreiche neue Details, darunter spezielle Förderungen für Sozialleistungsempfänger und eine grundsätzliche Ausnahme dieser Gruppe von der Austauschpflicht.

Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld usw. fallen unter die Ausnahmeregeln beim neuen “Heizgesetz (GEG)”

Das Bürgergeld stellt eine Form der staatlichen Unterstützung dar, die sowohl erwerbsfähigen als auch bedürftigen Menschen zugutekommt. Es fungiert als Ersatz für das Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bekannt ist. Ab dem 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld an Arbeitslose und Bedürftige ausgezahlt. Zusammen mit dem Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber und dem Kinderzuschlag zählt es zu den Sozialleistungen. In der Regel sind die Empfänger dieser Leistungen einkommensschwache Haushalte. Es kann jedoch vorkommen, dass auch Wohneigentümer unter den Empfängern sind, die vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen wären. Seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs wurde kritisiert, dass nicht alle Haushalte die Kosten für den Heizungstausch tragen können. Deswegen hat die Bundesregierung beschlossen, dass Sozialleistungsempfänger grundsätzlich von der Einhaltung der GEG-Regeln befreit sind.

Was ist eine erneuerbare Heizung?

Eine erneuerbare Heizung ist eine Heizungsanlage, die auf erneuerbaren Energiequellen basiert. Das bedeutet, dass sie Energie aus natürlichen Ressourcen wie Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse gewinnt, anstatt fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas zu verwenden. Diese Art von Heizung ist umweltfreundlicher und nachhaltiger, da sie dazu beiträgt, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Abhängigkeit von begrenzten Ressourcen zu verringern. Es gibt verschiedene Arten von erneuerbaren Heizungen, wie z.B. Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen. Jede hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, aber alle haben eines gemeinsam: Sie nutzen die Kraft der Natur, um uns warmzuhalten.

Auch über 80-Jährige können einen Härtefallantrag stellen

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise für Personen über 80 Jahren. Jede Person, die die finanziellen Anforderungen nicht erfüllen kann, kann auch einen Härtefallantrag stellen. Die Entscheidung über Härtefälle wird jedoch von den Behörden im Einzelfall getroffen.

Trotzdem tauschen? Bürgergeldempfänger erhalten einen Zuschuss von 50 %

Sofern Sie als Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld gelten, besteht keine Verpflichtung, innerhalb bestimmter Fristen eine erneuerbare Heizung einzubauen. Im Falle eines Ausfalls der bestehenden Heizung kann eine fossile Heizung installiert werden, sofern diese kostengünstiger ist. Sollten Sie sich dennoch zu einem späteren Zeitpunkt für ein erneuerbares System entscheiden – beispielsweise aufgrund steigender Nebenkosten bei einer Gasheizung – stehen Ihnen besondere Förderungen zu. Jeder Bürger erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Empfänger von einkommensabhängigen Sozialleistungen oder Personen über 80 Jahren erhalten eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent. Das bedeutet, dass Bürgergeld- und Wohngeld-Empfänger 50 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Bei der Installation einer Wärmepumpe mit einem Preis von 40.000 Euro würden also 20.000 Euro vom Staat übernommen werden.

Fazit

Bürgergeldempfängen können ihre Heizung austauschen, müssen dies aber nicht. Der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 50 %. Hier muss jeder abwägen, was für ihn günstiger ist, falls die Heizungsanlage kaputtgeht