Bürgergeld und alleinerziehend: Stress, wenig Geld und kaum Zeit für sich selbst

Bürgergeld und alleinerziehend: Stress, wenig Geld und kaum Zeit für sich selbst
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Das Bürgergeld berücksichtigt den Mehraufwand, den alleinerziehende Mütter oder Väter im alltäglichen Leben haben mit einem Mehrbedarfszuschlag, einem Alleinerziehendenzuschlag. Doch das Geld ist  dennoch knapp, der Stress ist groß und die rechtlichen Fragen oft kompliziert. Wir widmen deshalb diesen Beitrag der alleinerziehenden Mutter und dem alleinerziehenden Vater.

Hoher Anteil von Alleinerziehenden beim Bürgergeld

Alleinerziehende mit Kindern machen einen sehr hohen Anteil innerhalb der Gruppe der Bürgergeld Familien aus. Nur etwas weniger als die Hälfte aller Bürgergeld Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sind Alleinerziehende mit ihren Kindern.

Dies zeigt nachfolgende Tabelle Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehend mit Kind

Typ  der Bedarfsgemeinschaft (BG)Personen unter 18 Jahren
Kinder unter 18 Jahren
unter 15 Jahren15 bis unter 18 Jahren
unter 6 Jahrenvon 6 bis unter 15 Jahren
unter 3 Jahrenvon 3 bis unter 6 Jahren
12345678
in BG mit Kindern unter 18 Jahren 1.946.0951.936.4151.660.657661.601304.452357.149999.056275.758
mit einem Kind452.757451.467365.576165.19390.16575.028200.38385.891
mit zwei Kindern632.251632.120549.149227.438100.491126.947321.71182.971
mit drei und mehr Kindern847.999847.967742.183267.875113.447154.428474.308105.784
in Alleinerziehende-BG931.082930.223792.317301.118132.190168.928491.199137.906
mit einem Kind311.006310.180253.788106.12252.05754.065147.66656.392
mit zwei Kindern343.633343.600297.187110.29545.60064.695186.89246.413
mit drei und mehr Kindern276.443276.443241.34284.70134.53350.168156.64135.101
in Partner-BG mit Kindern1.001.9251.001.331864.591359.388171.913187.475505.203136.740
mit einem Kind141.751141.287111.78859.07138.10820.96352.71729.499
mit zwei Kindern288.618288.520251.962117.14354.89162.252134.81936.558
mit drei und mehr Kindern571.556571.524500.841183.17478.914104.260317.66770.683

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bestand an Kindern in Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Alter und BG-Typ – Deutschland, Monat Dez. 2022

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Der Gesetzgeber hat den Mehraufwand alleinerziehender Mütter und Väter erkannt und berücksichtigt. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf.

Dies haben wir auf nachfolgender Seite im Detail dargestellt:

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Viele alleinerziehende Mütter arbeiten

Sehr viele alleinerziehende Mütter und Väter arbeiten und können sich deshalb nicht ausschließlich um ihre Kinder kümmern. Die Kinder gehen zur Schule oder in die Kita. Oft ist es deshalb eine Teilzeitbeschäftigung oder ein Minijob, in dem Alleinerziehende arbeiten.

Beispiel Martina L. . Sie lebt in Münster und hat sich vor drei Jahren von ihrem Mann getrennt. Die Scheidung ist noch nicht spruchreif. Sie hat zwei Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren. Seit dem letzten Sommer geht ihr jüngstes Kind in die Schule. Martina arbeitet stundenweise als Pflegehilfskraft in einem Seniorenheim.

„Es ist schon sehr schwer. Ich habe meine Arbeit, die zeitaufwändig ist. Nachmittags muss ich mich um meine Kinder kümmern. Wenn ein Kind krank ist, herrscht bei uns Stress pur. Ich kann nicht arbeiten.

Mein Lohn reicht nicht für mich und die Kinder. Mein Mann bezieht selbst Bürgergeld und zahlt keinen Unterhalt. Wir bekommen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und natürlich das Kindergeld. Beides wird aber auf das Bürgergeld angerechnet, das ich zusätzlich zum Lohn beantragt habe. Ohne geht es nicht. „

Lohn reicht nicht, deshalb zusätzlich Bürgergeld

Wie Martina geht es fast allen alleinerziehenden Müttern. Wegen der Kinder können Sie keinen Vollzeitjob ausüben. Das Geld reicht deshalb nicht. Viele Väter zahlen keinen Unterhalt – weil sie selbst ein nur sehr geringes Einkommen haben. Also bleibt nur der Antrag auf Bürgergeld. Das Bürgergeld muss das Gehalt aufstocken, damit genügend für den Lebensunterhalt und die Miete vorhanden ist.

Alleinerziehend trotz neuer Beziehung?

Mit dem Jobcenter gibt es hinsichtlich des Status alleinerziehend Probleme, wenn ein neuer Partner da ist.

Solange der Partner mit der alleinerziehenden Person nicht einen gemeinsamen Haushalt führt, liegt in aller Regel keine Bedarfsgemeinschaft vor und auch der Status alleinerziehend bleibt für die Mutter oder den Vater bestehen.

Anders verhält es sich, wenn beispielsweise die bisher alleinerziehende Mutter mit einem neuen Freund zusammenzieht und beide gemeinsam wirtschaften. Dann entsteht eine neue Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen des Partners wird mit berücksichtigt und auch die Frage ob die Mutter noch alleinerziehend ist, stellt sich neu.

Kümmert sich der neue Partner mit um die Kinder, ist die Mutter nicht mehr alleinerziehend. Das wird spätestens nach einem Jahr des Zusammenlebens vermutet. Spätestens dann entfällt der Anspruch auf Mehrbedarf für alleinerziehende Mütter bzw. Väter.

Alleinerziehend bei Fernbeziehung

Heiratet eine alleinerziehende Person und führt zunächst eine Fernbeziehung, lebt also noch nicht mit dem Ehemann zusammen, so kommt es auf die Gründe an. Ist die Fernbeziehung notwendig und nicht vermeidbar, so besteht der Anspruch auf Mehrbedarf für alleinerziehende fort. Könnte ein Partner zu dem anderen ziehen, bestehen also keine zu berücksichtigenden Hinderungsgründe für ein Zusammenleben, so entfällt der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Alleinerziehend

  • Alleinerziehende sind laut Statistik der BA überdurchschnittlich häufig auf Bürgergeld angewiesen.
  • Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Mehrbedarf: Sie erhalten abhängig von Alter und Anzahl der Kinder mehr Bürgergeld.
  • Viele alleinerziehende Mütter haben nur in Teilzeit oder im Minijob. Kindererziehung kostet Zeit.
  • Bei einer neuen Partnerschaft geht der Status “alleinerziehend” verloren.