Die Kindergrundsicherung soll Sozialleistungen für Kinder bündeln und insbesondere das Kindergeld und das Kinder – Bürgergeld ersetzen. Die Regierungsparteien hatten dies im Koalitionsvertrag vereinbart, doch jüngst nahm Bundesfinanzminister Lindner von der FDP eine Blockadehaltung ein. Dies ist nun offenbar vorbei. Gemeinsam mit der Bundesfamilienministerin unterstrich er: die Kindergrundsicherung kommt.
Kindergrundsicherung – was ist das eigentlich?
Die Kindergrundsicherung soll staatliche Leistungen für Kinder bündeln. Gegenwärtig gibt es beispielsweise das Kindergeld, das Kinder – Bürgergeld, den Kinderzuschlag und noch einige weitere Sozialleistungen. All diese Leistungen sollen eine einheitliche Kindergrundsicherung bilden.
Wohlfahrtsverbände forderte die Kindergrundsicherung schon seit Jahren. Sie soll helfen, die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.
Familienministerium arbeitet an der Umsetzung der Kindergrundsicherung
Das Bundesfamilienministerium hat die Federführung bei der Erarbeitung des Regelwerks für die Kindergrundsicherung. Andere Ministerien sind beteiligt. Es liegt bereits ein Eckpunktepapier für die Kindergrundsicherung vor.
Finanzministerium hatte Bedenken hinsichtlich der Finanzierung der Kindergrundsicherung
Der Finanzminister sah zunächst keinen finanziellen Spielraum für die Kindergrundsicherung – obwohl die Einführung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP vereinbart worden war. Eine Umsetzung soll kommen, weil es eine große Unterstützung für das Projekt in der Bevölkerung gebe und außerdem die Glaubwürdigkeit der Regierung von der Umsetzung abhinge. Zwar gebe es noch Differenzen zwischen Finanzministerium und Familienministerium, aber diese würden überwunden werden, da ist sich Lindner sicher.
Wie hoch soll die Kindergrundsicherung sein?
Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung steht noch nicht fest. Sie wird sich aber aus zwei Komponenten zusammensetzen. Das ist einmal der Garantiebetrag. Diesen erhält jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern. Er wird dem heutigen Kindergeld entsprechend und dürfte bei der Einführung im Jahr 2025 bei ca. 300 Euro liegen. Daneben gibt es den Zusatzbetrag. Dessen Höhe hängt vom Einkommen der Eltern hab. Seine Höhe entspricht dem heutigen Bürgergeld Regelsatz für Kinder. Garantiebetrag und Zusatzbetrag zusammen werden mindestens die Höhe des Existenzminimums für Kinder haben.
Wie hoch ist der Bürgergeld Regelsatz für Kinder, der dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung entspricht?
Der Bürgergeld Satz für Kinder ist altersabhängig und kann auch nachfolgender Tabelle abgelesen werden. Die unterschiedlichen Altersstufen sind bei der Kindergrundsicherung nicht mehr geplant – um alles zu vereinfachen. Man greift dann auf die Durchschnittswerte zurück und gleicht sie hinsichtlich der Preisentwicklung an.
Tabelle: Bürgergeld-Satz für Kinder
Regelsatz für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren | 420 € |
Regelsatz für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren | 348 € |
Regelsatz für Kinder von 0 bis 5 Jahren | 318 € |
Detaillierte Informationen zur Kindergrundsicherung
Sehr ausführlicher Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: Kindergrundsicherung
Zusammenfassung zu “Kindergrundsicherung kommt”
- Die Kindergrundsicherung bündelt staatliche Leistungen für Kinder. Das Antragsverfahren wird zudem vereinfacht.
- Das Bundesfinanzministerium gibt seine Blockadehaltung auf.
- Die Kindergrundsicherung soll 2025 eingeführt werden.
- Die Höhe wird mindestens dem Existenzminimum eines Kindes entsprechen. Genaue Zahlen stehen noch nicht fest.