Es steht erneut eine Gehaltserhöhung für Beamte bevor. Durch einen Inflationsausgleich und eine Erhöhung ihres Gehalts soll ihnen mehr Geld zur Verfügung stehen. Ist dies fair? So sieht es zumindest die geltende Regelung vor.
Beamtenstatus und Inflationsausgleichsgeld
Beamte sind oft im Fokus der Aufmerksamkeit, da viele Menschen sich wünschen, das zu haben, was Sie besitzen. Im Gegensatz zu einem durchschnittlichen Arbeitnehmer, der nicht die vermeintlichen Vorteile genießt, die mit dem Beamtenstatus einhergehen. Es wird oft behauptet, dass Beamte mehr Gehalt erhalten als andere Berufsgruppen, obwohl sie angeblich weniger arbeiten. Nun steht Ihnen möglicherweise sogar ein steuerfreier Inflationsausgleich bevor, der Ihre finanzielle Situation weiter verbessern würde.
Für 2,5 Millionen Beamte soll ein steuerfreies Inflationsausgleichsgeld ausgezahlt werden, wie unter anderem Bild berichtet. Die Auszahlung erfolgt in mehreren Raten bis zum Februar nächsten Jahres. Ab dem 1. März 2024 erfolgt eine Anhebung der Tarifgehälter in zwei Schritten: Zunächst um einen Sockelbetrag von 200 Euro, anschließend um 5,5 Prozent. Der Erhöhungsbetrag soll dabei mindestens 340 Euro betragen.
Für Personen, die im höheren Dienst als Beamte tätig sind, ergibt sich eine Erhöhung des Gehalts um bis zu 1.000 Euro.
Schlichtungskommission und konkrete Zahlen
Da die Tarifparteien sich nicht einigen konnten, ist jetzt eine Schlichtungskommission eingesetzt worden, um den Tarifstreit im öffentlichen Dienst zu beenden.
Laut einem Bericht der renommierten Süddeutschen Zeitung haben sich 24 der insgesamt 26 Mitglieder der Schlichtungskommission bereits für den vorgeschlagenen Besoldungsanstieg der Beamten ausgesprochen. Dieser sieht eine erhebliche Steigerung der Gehälter vor. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
Tabelle Gehaltserhöhung Beamte 2024
Tätigkeit | Gehalt | Lohnplus |
---|---|---|
Sachbearbeiter | 3145,99 Euro | 373 Euro |
Polizeikommissar | 3393,94 Euro | 387 Euro |
Lehrer – (Studienrat) | 5276,57 Euro | 490 Euro |
Ministerialrat | 7145,22 Euro | 593 Euro |
Abteilungsdirektor | 8919,75 Euro | 691 Euro |
Landrat | 10 034,23 Euro | 751 Euro |
Ministerialdirektor | 12 425,82 Euro | 883 Euro |
Staatssekretär | 15 074,80 Euro | 1029 Euro |
Fazit
Es steht erneut eine beträchtliche Summe Geld im Raum, die den Beamten als Gehaltserhöhung zuteilwerden soll. Dies kommt in Anbetracht der Tatsache, dass Beamte bereits in jüngster Vergangenheit Nachzahlungen erhalten haben, überraschend. Die ungleiche Verteilung von Geldern und bestimmten Privilegien wird von vielen als ungerecht empfunden und wird Beamten vermutlich auch in Zukunft den Makel des Übervorteilseins und des Neids auf gewisse Vorzüge anhängen. Schließlich haben Beamte im besten Fall einen Arbeitsplatz auf Lebenszeit und genießen im Ruhestand großzügige Pensionsleistungen.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.