Zahlen die erschrecken: Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, also Leistungen des Staates zur Sicherung des Existenzminimums, ist gestiegen. Mehr als ein Drittel aller Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind Kinder. Der Anteil der Kinder unter 18 Jahren am Bürgergeld beträgt über 34 Prozent! Das sind Zahlen, die das Deutsche Kinderhilfswerk kürzlich veröffentlichte.
Höchstwert an Kinderarmut in Deutschland
Im Dezember letzten Jahres betrug die Zahl aller Personen, Bürgergeld als Teil einer Bedarfsgemeinschaft bezogen, knapp über 5.668.000. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in dieser Zahl enthalten sind, liegt bei über 1.946.000. Vor einem Jahr lag der prozentuale Anteil der Kinder am Bürgergeld bei 33,4 Prozent, vor 5 Jahren bei 32,9 Prozent.
Das bedeutet: Über ein Drittel der Bezieher von Grundsicherung (Bürgergeld) sind Kinder und Jugendliche. Ihr Anteil an der deutschen Gesamtbevölkerung liegt bei lediglich 16 Prozent.
Daraus folgt: Es sind in erster Linie Familien mit Kindern, die von Armut betroffen sind.
Die Bundesregierung muss mehr für die Teilhabe tun
Das Deutsche Kinderhilfswerk und andere Wohlfahrtsverbände fordern schon seit langem, dass das Kinder Bürgergeld erhöht werden muss. Eine eigenständige Kindergrundsicherung soll geschaffen werden. Wir schließen uns der Forderung an. Es muss mehr für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen getan werden. Die gegenwärtigen Regelungen sind außerdem zu unbürokratisch. Der Aufwand, um Leistungen zu erlangen, ist sehr hoch.
Das kindliche Existenzminimum muss in der Höhe angepasst werden
Es müssen neue Berechnungen für das kindliche Existenzminimum angestellt werden. Der Kinder Regelsatz des Bürgergeldes ist zu niedrig bemessen. Die Politik muss den Kindern aus benachteiligten Familien mehr Geld zugestehen.
Gegenwärtig ist der Bürgergeld Satz für Kinder nach Alter gestaffelt:
Tabelle Regelsatz Bürgergeld für Kinder
Regelsatz Kinder 14 – 17 Jahre | 420 Euro | Bürgergeld für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelsatz Kinder 6 – 13 Jahre | 348 Euro | Bürgergeld für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelsatz Kinder 0 – 5 Jahre | 318 Euro | Bürgergeld für Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Auf diesen Regelsatz wird das Kindergeld angerechnet!
Gesamtstrategie erforderlich – Kindergrundsicherung muss kommen
Dies Bundesregierung hat versprochen eine Kindergrundsicherung einzuführen, ein gesondertes Bürgergeld für Kinder, das viele staatlichen Leistungen bündelt, insbesondere auch das Kindergeld.
Wir halten das für wichtig: Erforderlich ist eine Gesamtstrategie, um die Kinderarmut in Deutschland zurückzudrängen.
Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung wird es noch wenigstens 2 Jahre dauern. Bis dahin steht Kindern nur das Kinder Bürgergeld zur Verfügung. Der Bürgergeld-Satz für Kinder ist zu niedrig. Er muss an die tatsächlichen Notwendigkeiten angepasst werden.
Einen sehr detaillierten Überblick über die geplanten Kindergrundsicherung finden Sie hier: Kindergrundsicherung – Höhe, Anspruch, Garantiebetrag
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.