Bürgergeld: Regelsatz soll auf 725 Euro angehoben werden – Eile geboten!

Bürgergeld: Regelsatz soll auf 725 Euro angehoben werden - Eile geboten!

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt aktuell 502 Euro für eine alleinstehende Person. Er soll auf 725 Euro angehoben werden – das fordern viele Wohlfahrtsverbände, insbesondere auch der Paritätische Wohlfahrtsverband. Begründung: Aufgrund der stark gestiegenen Preise, insbesondere für Lebensmittel, kann der Lebensunterhalt mit dem Regelsatz von 502 Euro nicht mehr bestritten werden.

Inflation sprengt Regelsatz

Die Inflation ist anhaltend hoch in Deutschland. Bei Lebensmitteln liegt die Teuerungsrate gegenwärtig bei über 17 Prozent. Trotz Erhöhung des Regelsatzes Anfang 2023 um 53 Euro kann dies vom Bürgergeld nicht aufgefangen werden. Bis zu 200 Euro mehr müssen Bürgergeld Bezieher für Lebensmittel ausgeben, wenn man mit dem Vorjahr vergleicht. Die Zahlen sind von Region zu Region unterschiedlich. Im Bundesdurchschnitt sind es 100 Euro. Und es gilt zu bedenken: vom Regelsatz müssen weit mehr Bereiche abgedeckt werden, als der Kauf von Nahrungsmitteln.


Bürgergeld Regelsatz: 174,19 Euro für Nahrungsmittel und Getränke

Der Bürgergeld Regelsatz sieht 174,19 Euro für Nahrungsmittel und Getränke vor. Das reicht in der Gegenwart mit der hohen Inflation nicht aus, um eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Bereits zu normalen Zeiten, also ohne die hohe Inflation, war der Bürgergeld Regelsatz zu niedrig, um eine gesunde Ernährung sicherzustellen. Das gilt insbesondere für Kinder.

Regelsatz muss angehoben werden

Die Forderung ist also eindeutig: Der Bürgergeld Regelsatz muss angehoben werden, und zwar auf 725 Euro.  Nur dann lassen sich die Kosten für Ernährung mit dem Regelsatz des Bürgergelds abdecken. Nur dann ist der Regelsatz armutsresistent.

Die Anhebung des Regelsatzes muss sehr zeitnah erfolgen. Die Notlage für Bürgergeld Bezieher ist nicht nur drohend, sie besteht akut im Hier und Jetzt!


Stromkosten müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden

Eine weitere notwendige Maßnahme ist das Herausnehmen der Kosten für den Haushaltsstrom aus dem Regelsatz. Er sollte  zu den Kosten der Unterkunft hinzugerechnet werden. Auch hier ist der inflationäre Anstieg der Strompreise Hintergrund für die Forderung zu den Stromkosten.

Zusammenfassung zu Regelsatz auf 725 Euro

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Bürgergeld Regelsatz auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam gegen Armut zu sein. Das entspräche einer Erhöhung des Regelsatzes um 274 Euro. Hinzukommen muss  die vollständige Übernahme der Stromkosten. Außerdem: Die Regierung muss schnell handeln. Bürgergeld Bezieher befinden sich in einer akuten Notlage.