Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland das neue Konzept des Bürgergelds, welches das bisherige Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz-IV, ablöst. Das Ziel dieser Reform ist es, Menschen in der Grundsicherung besser zu qualifizieren und sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Allerdings trat zu Beginn des Jahres lediglich der erste Teil der Sozialreform in Kraft, während der zweite Teil zum 1. Juli umgesetzt werden soll. Zu den Änderungen gehört unter anderem eine Erhöhung der Freibeträge für Aufstocker, also für Menschen mit geringem Einkommen, die ergänzend Bürgergeld beziehen. Betroffene und ihre Familien können sich auf konkrete Verbesserungen freuen.
Was bis zum 30. Juni beim Bürgergeld gilt?
Zum Start des neuen Jahres sind die Regelbedarfe für Menschen in Grundsicherung angestiegen. Eine Einzelperson erhält nun monatlich 502 Euro, was einem Zuwachs von 53 Euro im Vergleich zum vorherigen Hartz-IV-System entspricht. Um die Angemessenheit der Wohnung zu überprüfen, wird erst nach einer Wartezeit von zwölf Monaten eine Prüfung durchgeführt. Während dieser Zeit ist auch ein Vermögenswert von bis zu 40.000 Euro geschützt. Wenn die Bedarfsgemeinschaft mehr als eine Person umfasst, erhöht sich der Betrag um jeweils 15.000 Euro.
Die Karenzzeit ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Leistungsbezieher im ersten Jahr ohne Sorgen und Ängste nach einem Job suchen können. Nach dem Ende dieser Phase gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Die Jobcenter sollten sich jedoch nicht mehr hauptsächlich auf die Vermittlung von Geringqualifizierten in irgendeine Art von Arbeit konzentrieren, sondern auf die berufliche Weiterbildung. Wenn ein Empfänger des Bürgergelds nicht ausreichend mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, können ab dem ersten Tag weiterhin Sanktionen verhängt werden. Diese Reform wurde insbesondere von der Union im Bundesrat unterstützt.
Was zählt ab dem 1. Juli beim Bürgergeld?
Eine signifikante Veränderung kommt auf Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen zu, die gleichzeitig Bürgergeld beziehen. Diese Gruppe profitiert von erhöhten Freibeträgen: Für monatliche Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro darf zukünftig ein Anteil von 30 Prozent behalten werden. Bisher lag die Grenze bei 20 Prozent. Die Entscheidung, die Untergrenze bei 520 Euro anzusetzen, wurde getroffen, da dies derzeit die Verdienstgrenze für Minijobs ist.
Bisher war es beim Bürgergeld möglich, einen Nebenverdienst von bis zu 100 Euro zu erzielen, ohne dass dies auf das Bürgergeld angerechnet wurde. Doch bei höheren Beträgen gibt es nun eine gestaffelte Regelung: Wer zwischen 100 und weniger als 520 Euro im Monat verdient, darf weiterhin wie bisher 20 Prozent des Verdienstes behalten. Verdient man zwischen 1.000 und 1.200 Euro im Monat, sind es immerhin noch zehn Prozent.
Kooperationsplan statt Eingliederungsvertrag vom Jobcenter
Bisher haben die Jobcenter mit denjenigen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet. Diese Vereinbarung definiert die Pflichten und Leistungen beider Seiten im Hinblick auf die Jobsuche. Allerdings wird dies in der Praxis nicht immer auf Augenhöhe gehandhabt. Ab dem 1. Juli wird die Eingliederungsvereinbarung schrittweise durch einen Kooperationsplan ersetzt, der von den Jobcentern und den Empfängern von Bürgergeld gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Plan soll eine kooperative Zusammenarbeit fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten fair und angemessen behandelt werden.
Es ist wichtig, dass der Plan in klaren Worten beschreibt, welche Maßnahmen die Arbeitssuchenden und die Arbeitsvermittlungsstellen ergreifen, um den Arbeitssuchenden in eine Beschäftigung zu bringen oder ihm bei der beruflichen Weiterbildung zu helfen. Die Umsetzung der Reform wird für die Jobcenter und Arbeitsagenturen zweifellos eine große Herausforderung darstellen, und es wird wahrscheinlich an einigen Stellen Probleme geben. Doch es ist von großer Bedeutung, dass beide Seiten zusammenarbeiten, um die Ziele der Reform zu erreichen und den Arbeitssuchenden dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz zu finden oder ihre Fähigkeiten zu verbessern.
520 Euro Selbstbehalt für Schüler und Studenten
Schüler und Studenten haben bis zur Grenze von 520 Euro pro Monat die Möglichkeit, ihr Einkommen vollständig zu behalten, ohne dass es auf das Einkommen ihrer Familie angerechnet wird. Diese Regelung gilt auch für Berufsausbildungen, den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr oder eine Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Weiterhin bleibt das Einkommen aus Ferienjobs unberücksichtigt. Wenn jemand ein Ehrenamt ausübt und dafür eine Aufwandsentschädigung erhält, darf er bis zu 3000 Euro im Jahr ohne Anrechnung behalten. Diese Regelungen ermöglichen Schülern und Studenten, ihre Einkünfte zu steigern und gleichzeitig ihre finanzielle Unterstützung von der Familie aufrechtzuerhalten.
Für den Berufsabschluss gibt es Weiterbildungsgeld
Als Empfänger des Bürgergeldes haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zukunft durch eine berufliche Weiterbildung mit einem konkreten Abschluss zu sichern. Deswegen unterstützen die Jobcenter Sie mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Doch das ist nicht alles: Wenn Sie die Zwischenprüfung erfolgreich absolvieren, winkt Ihnen eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro. Bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten Sie sogar noch einmal zusätzlich 1.500 Euro. Dies bedeutet nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine Wertschätzung Ihrer Leistungen und Ihres Engagements. Auch für eine geförderte Berufsausbildung gibt es erfreuliche Neuigkeiten: Ab Juli verlängert sich die Unterstützung vom Jobcenter auf bis zu drei Jahre. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, um Ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen und Ihren Traumberuf zu erlernen.
Berufliche Qualifizierungen werden gefördert?
Die Regierung setzt sich dafür ein, dass die berufliche Fortbildung von Empfängern des Bürgergelds einen höheren Stellenwert erhält. Das langfristige Ziel besteht darin, diese Menschen in dauerhafte Beschäftigung zu bringen und ihnen dadurch ein eigenes Einkommen sowie eine vollständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Fokus liegt dabei darauf, individuelle Coachings anzubieten, die auf die speziellen Bedürfnisse der Jobsuchenden zugeschnitten sind. Zudem wird ein Zuschlag zum Bürgergeld gewährt, wenn sich die Betroffenen weiterbilden. Der Bonus beträgt 75 Euro pro Monat für Weiterbildungen, die zwar keinen konkreten Abschluss zum Ziel haben, aber dennoch wichtige Qualifikationen vermitteln, wie beispielsweise Computer- oder Deutschkurse. Im Gegensatz zu unqualifizierten Kurzfrist-Jobs soll auf diese Weise eine nachhaltige Perspektive für die Zukunft geschaffen werden.
Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.